Haus Kesberg

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Haus Kesberg

Gut Kesberg

Lage

Besitzer

Im Jahre 1266 lernen wir mit Frater Henricus de Ceseberc (bei Blintrop) den ersten adeligen Bewohner des Gute Kesberg kennen, danach hören wir weder im Mittelalter noch die fogenden ersten Jahrhunderte etwas vom freiadeligen Gut Kesberg.

Der Landdroste Dietrich Freiherr von Landsberg, Herr zu Erwitte, Brock und Mark, war im Jahre 1646 durch seine Vermählung mit Anna Katharina von Plettenberg nach Wocklum gekommen. Nach langen Erbauseinandersetzungen und Ablösen gelangte er schließlich 1669 in den uneinschränkten Besitz von Wocklum.

Haus Lagenholthausen, Haus Käsberg, Haus Amecke und zeitweilig auch Haus Wocklum waren im 16. / 18. Jahrhundert wohl in unterschiedlichem Besitz gekommen. In Plettenberger Beständen lassen sich da vermutlich noch ältere Aufschreibungen über diese Häuser finden.

Besitz der von Korff gt. Schmising

1769 zunächst vor dem vor dem Offizial in Werl, dann 1774 vor dem Reichkammergericht in Wetzlar, kagte Bernhardine Antonie von Korff gt. Schmising, Ww. des Fr. Wilh. von Droste zu Füchten (Kspl. Bremen Krs. Soest), gegen die Gläubiger ihres Gatten, welcher 1753 verstorben war, auf Herausgabe von 2/3 der elterlichen Güter Haus Käsberg und Haus Amecke. Eltern und vorherige Besitzer von Haus Käsberg und Haus Amecke waren die Eheleute Ernst Dietrich Anton von Droste zu Füchten (+1774), Landdrost von Westfalen und Urs. Syb. von Plettenberg zu Lenhausen gewesen. In den Gerichtakten befindet sich das Inventar des Hauses Füchen von 1753 und der Ehepakt Droste oo Korff von 1746.

Bernhardine Antonie von Korff gt. Schmising hatte von ihrer Mutter Antoinette Helene geb. von Landsberg (oo Fr. Wilh. von Droste zu Füchten), die Häuser Amecke, Käsberg und Langenholhausen geerbt.

Pachtgut

Mit dem ehemalige freiadeligen Rittersitz und verbliebenem Gut Käsberg wurde 1779 Adam Schulte und seine Ehefrau (oo 17.11.1763 rk. Balve) Gertrud König in Erbpacht durch Otto Freiher Korff genant Schmising behandigt. Die Urkundsabschrift des Pachtnotizes lautet:

Ad andermahlen Sr. Exelenz der Geheimde Rat Freiherr von Schmiesing subdato Münster, den 16ten May 1776, mir die schriftliche VolImacht erteilt, das in der adligen Freiheit gelegene Gut mit einem Heuern Colonen, ungesehen derjenigen Colonus wieln Phächten schuldige zu verstoßen, und diesen sodan die Phachtnotiz auszufertigen.

In gefolg dieser mir ertheilten besonderen VolImacht habe ich dem Adam Schulte und seiner Ehefrauen Gertrud Königs, welche phachtende Eheleute, dan auch dem abgestandenen Phachtiger sofort die in dem Käsbergsgut haftende Gedung baar bezahlt.

Dies Käsbergs Gut und Haus so aber ganz verfallen. In Phachtungen gethan dergestalt, daß wenn er und seine Suckcenten die jährliche Phacht in fra Andräe (auf Andreas, statt Martinus) mit 7 Reichsthaler - sage sieben Reichsthaler 42 Stüber - richtig und wohl bezahlen, dan bei diesem angephachteten Käsbergsgut und Haußes auch prestierenden alten Phachtquanto ruhig belasten, weil garnicht darab vertrieben werden soll. Urkundlich habe ich diesen Phachtbrief ex mtto. speciali eigenhändig unterschrieben, so geschehen Balve, den 10ten September 1779

J, H, Glasmacher von Schmisingscher Rentmeister des freiadlichen Haußes Langenholthausen

Anderseits vermeldeter Pachtcontract wird hiermit bestätiget von Otto Freiher Korff genant Schmising.

Actum Balve den 5ten Juny 1783 Coram dno.Judice Schultes, Schabinus ante ex zur Linden.

Adam Schulte auf dem Käsberg zu Langenholthausen presentirte in Person einen von dem Schmisingschen Rentmeister Hrn. Bgmstr. Glasmacher unterm 10ten 7bris 1779 auf ihn conpercenten angefertigten und von dem Freihern von Schmising eigenhändig retificierten Phachtcontract, mit Bitt, solchen ad acta justicia zu nehmenen und oberlich zu bestätigen.

Jure cujus cunque salvo wird hiermit der presentierte Phachtcontract ad acta justicia aufgenommen und gerichtlich bestätiget beurkund kurfürstlichs Gericht insiels und des actuary Unterschrift:

sit actum ut supra ad Mtm. J. E. Brunswicker catuarius adjuiis

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