Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/084

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 12.



Bekanntmachung,
die Erbauung der Nebenbahn von Darmstadt nach Eberstadt betreffend.

Vom 7. Mai 1886.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 5. d. M. die landesherrliche Concession zum Bau und Betrieb einer schmalspurigen Nebenbahn von Darmstadt nach Eberstadt dem Consortium Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und Unternehmer Hermann Bachstein in Berlin ertheilt.
      Es wird dies hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Dauer der Concession auf 50 Jahre bestimmt ist.
      Darmstadt, den 7. Mai 1886.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
In Vertretung:
Draudt.
Moyat.