Friedhöfe im Memelland

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Friedhofswäldchen in Bajohr Mitzko
Friedhöfe

Bilder und Informationen zu den Friedhöfen im Memelland.
Evangelische Kirche in Coadjuthen Der Friedhof in Kinten
Diese Seite gehört zum Portal Memelland und wird betreut vom OFB-Team Memelland.
Bitte beachten Sie auch unsere Datensammlung aller bisher erfassten Personen aus dem Memelland

Übersicht

1. Aktuell 2. Allgemein 3. Suche und Zuordnung der Friedhöfe 4. Historisches und Kulturelles 5. Konfessionen
6. Gestaltung der Friedhöfe 6.1 Mauern 6.2 Eingänge 6.3 Flora 7. Grabsteine und Kreuze
8. Umzäunungen 9. Kontakt 10.Quellen

Aktuell

  • Annelie Stöllger hat vor wenigen Tagen die Gedenksteine und Tafeln des Soldatenfriedhofes auf dem Hindenburghain in Memel aufgenommen. Sie werden zurzeit abgeschrieben und sollen dann als Unterseite eingestellt werden. Dies wird noch etwas dauern. Als zusätzliche Informationen werden Daten aus dem Bestand der Datenbank "Weltkriegsopfer" genommen.
  • Geschichten und Sagen rund um die Friedhöfe und ihre Toten - manchmal etwas morbide, aber immer mit einem kleinem Kern Wahrheit und Hinweisen auf die Beschaffenheit der ehemaligen Friedhöfe und Bestattungsriten.
  • Historisches aus dem Memelland und Preußen. Berichte und Zusammenfassungen archäologischer Arbeiten über Grabhügel und Friedhöfe.

Allgemein

Auf dieser Informationesseite finden Sie Artikel zu den Friedhöfen, zu geschichtlichen Aspekten, zur Kirchenordnung und preußischen Rechtssprechung, Flora und geologischen Besonderheiten der Friedhöfe, den sprachlichen Besonderheiten der Region und kulturellen Aspekten der Friedhofsgestaltung.

Die Friedhöfe werden auf den Ortsseiten den Kirchen zugeordnet. Besondere Friedhöfe (rein katholische oder jüdische) werden besonders aufgezeigt um die Konfession an sich zu würdigen. Ansonsten gilt das Prinzip, dass niemanden die Bestattung auf dem heimatlichen Friedhof verwehrt sein darf (s. Allgemeines preußisches Landrecht).

Ebenso finden Sie hier auch die wenigen Soldatenfriedhöfe im Memelland. Es ist geplant, dass die gefundenen Reste der ehemaligen Anlagen auf den Soldatenfriedhof in Memel/ Hindenburghain umgebettet und gewürdigt werden. Damit wird die Zahl der dort bestatteten Toten von ca. 1300 auf ca. 5000 ansteigen.

QS icon star green.svg  Eine Liste mit den bisher verorteten Friedhöfen finden Sie hier.


Suche und Zuordnung der Friedhöfe

Lage des Friedhofes von Mussaten auf dem Messtischblatt von 1938


Alte Karten, GPS und die Nutzung von Google.Earth helfen bei der Suche nach den Friedhöfen der Gemeinden im Memelland. Ohne diese Hilfen ist es manchmal schwierig, etwas zu finden wenn die Orte zum größten Teil verschwunden sind und damit auch Orientierungspunkte verloren gegangen sind.

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Historisches und Kulturelles

Der Glaube an die Auferstehung von den Toten hat in den Anfängen maßgeblich dafür gesorgt, dass die Toten in den Kirchen bestattet wurden und als der Platz nicht mehr ausreichte in unmittelbarer Nähe der Kirche. Später regelten die Kirchenordnungen die Legung neuer Friedhöfe und zuletzt das Allgemeine preußische Landrecht von 1794, dass Friedhöfe nur noch außerhalb zu legen seien. Vor allem das preußische Landrecht hatte eine Vielzahl von Bestimmungen rund um das damalige Bestattungswesen.

Doch wie sah es vorher aus in den preußischen und prußischen Landen? Welche Zeugnisse geben Auskunft über zurückliegende Bestattungsriten- und plätze? Sagen und Märchen gehören ebenso zu den Zeugnissen ehemaliger Traditionen, die hier weiter dargestellt werden.

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Konfessionen

Alte Ansicht der Land- und Stadtkirche in Memel

Im Memelland waren unterschiedliche Konfessionen vertreten, am stärksten aber die Lutherische Evangelische Kirche. So sind auch die meisten Kirchhöfe evangelisch geprägt und nur in größeren Gemeinden gab es expliziet katholische Friedhöfe. Das Allgemeine preußische Landrecht schrieb vor, dass die Toten unabhängig ihrer Konfession auf dem hiesigen Friedhof zu begraben sein, "es darf ihnen nicht verwehrt werden". [1].

Ebenso selten, aber dennoch vorhanden, waren die jüdischen Friedhöfe im Memelland. Für die Bestattung der Juden wurden zusätzliche Gesetze geschaffen, da es sonst mit dem bestehenden Recht schwierig wurde, Tote durch mehrere Pfarreien zu führen um sie auf dem nächst gelegenen jüdischen Friedhof zu beerdigen. Eine Sammlung jüdischer Friedhöfe finden Sie hier.

Heute ist die katholische Kirche stark vertreten. Während der evangelische Friedhof in Heydekrug mehr und mehr verfällt, wächst der katholische Friedhof stetig. Man darf aber nicht vergessen, dass viele Kirchengebäude die zunächst in die Zuständigkeit der orthodoxen Kirche gelangten an die evangelische Kirche zurückgegeben wurden. Viele dieser Kirchengebäude und Friedhöfe wurden mit Spendengelder ehemaliger Bewohner der Ortschaften und Kirchspiele restauriert. Ohne diese Hilfe wären sie schon längst verfallen.

Gestaltung der Friedhöfe

Dieser Artikel beschäftigt sich mit den "Äußerlichkeiten" der Friedhöfe und beschreibt die noch vorhandenen Ummauerungen, Eingänge und Bepflanzungen - und gibt einige Beispiele zu den eigentlichen Gräbern.

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Grabsteine und Kreuze

Pretzmen : Kreuze aus Gussstein

Die Gräber auf den Friedhöfen haben zahlreiche Gestaltungsformen. Sie sind ganz ohne Umfriedungen, in den Boden eingelassen oder in einem Stein/ Betonwanne auf die Erde gesetzt. Die Gräber, Steine und Kreuze sind sehr unterschiedlich gestaltet.

Sie können aus Eisen, Granit, Beton oder Holz sein; die Gräber selber waren entweder unauffällig ohne Umfriedung, in den Boden eingelassen oder auf den Boden gesetzt.

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Grabstellen, Grabsteine und Kreuze, sowie den Inschriften derselben.

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Kontakt

Sie haben vielleicht von Reisen Bilder von Friedhöfen mitgebracht und können es sich vorstellen, diese hier und auf dem PDF Dokument zu veröffentlichen? Gerne helfen wir ihnen dabei: Kontakt


Quellen

  1. §188 Ohne Erkenntniß des Staats soll niemanden das ehrliche Begräbniß auf dem öffentlichen Kirchhofe versagt werden - und - §189. Auch die im Staate aufgenommenen Kirchengesellschaften der verschiedenen Religionsparteyen, dürfen einander wechselsweise, in Ermangelung eigner Kirchhöfe, das Begräbniß nicht versagen. In: Allgemeines Preußisches Landrecht, 2 Theil, Elfter Titel