Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat, der alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie verband und unter der Führung Preußens stand.
Er wurde 1866 als Militärbund gegründet, nachdem als Folge des "Deutschen Krieges" zwischen Preußen und Österreich 1866 der Deutsche Bund zerbrochen war. Zu seinem Gebiet gehörten auch die |preußischen Territorien südlich des Mains, die von Württemberg umschlossenen Hohenzollernsche Lande. Das Großherzogtum Hessen dagegen gehörte dem Bund nur mit seinem nördlichen Landesteil an. Nur das Großherzogtum Baden, die Königreiche Bayern und Württemberg sowie das Kaisertum Österreich blieben außerhalb des Bundes.
Zum 1. Juli 1867 gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung, womit der Norddeutsche Bund ein Bundesstaat wurde. Dieses Datum ist damit der Gründungstag des deutschen Staates. Gebiets- und Verfassungsveränderungen täuschen darüber nicht hinweg.
An der Spitze des Norddeutschen Bundes stand der König von Preußen, der das Präsidium des Bundes inne hatte. Ihm unterstand der Bundeskanzler, der zugleich preußischer Ministerpräsident war. Der Bundesrat bestand aus Vertretern der einzelnen Staaten, wobei Preußen dort 17 von 43 Stimmen inne hatte. Der Reichstag wurde in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt.
Aus dem Norddeutschen Bund entstand 1871 durch den Beitritt der süddeutschen Staaten Bayern, Baden 1100-1952 und Württemberg das Deutsche Reich, indem diese dem Geltungsbereich der Verfassung des Norddeutschen Bundes beitraten. Der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich sind daher identische Staaten.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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Quellen
- Artikel Norddeutscher Bund. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Deutsche Reichsgründung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.