Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XLVIII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Für die Städte und die zum Stadtgebiet gehörigen Feldmarken und Güter übt der Magistrat die Verwaltung aus.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Für die Rechtspflege bestehen im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin:

      1 Oberlandesgericht in Rostock

und 3 Landgerichte mit 43 Amtsgerichten, letztere nach der Zuteilung zu den Landgerichten ausgeführt, wie folgt:

  1. Landgericht Güstrow mit den Amtsgerichten:
    Brüel,
    Bützow,
    Dargun,
    Goldberg (Mckbg.),
    Güstrow,
    Krakow,
    Lange (Mckbg.),
    Lübz,
    Malchin,
    Malchow,
    Neukalen,
    Penzlin,
    Plau,
    Röbel,
    Stavenhagen,
    Sternberg (Mckbg.),
    Teterow,
    Waren und
    Warin.
  2. Landgericht Rostock mit den Amtsgerichten:
    Doberan,
    Gnoien,
    Kröpelin,
    Neubukow,
    Ribnitz,
    Rostock,
    Schwaan,
    Sülze-Marlow und
    Tessin.
  3. Landgericht Schwerin (Mckbg.) mit den Amtsgerichten:
    Boizenburg,
    Crivitz,
    Dömitz,
    Gadebusch,
    Grabow,
    Grevesmühlen,
    Hagenow,
    Ludwigslust,
    Lübtheen,
    Neustadt (Mckbg.),
    Parchim,
    Rehna,
    Schwerin (Mckbg.),
    Wismar und
    Wittenburg.

Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.

      Hauptstadt: Neustrelitz 11.993 Einw.

      Landesfarben: Blau-Gelb-Rot.

Statistisches.

      Das Staatsgebiet umfaßt ein Gebiet von 2.929,50 qkm und hatte laut den Ergebnissen der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 106.442 Einwohner (davon 53.518 Personen männlichen und 52.924 Personen weiblichen Geschlechts). Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt demnach 36 Einwohner pro qkm. Bei früheren Volkszählungen wurden festgestellt:

im Jahre 1880 100.269 Einwohner
" " 1890 97.978 "
" " 1900 102.602 "
" " 1905 103.451 "


      Die Zunahme innerhalb der letzten Volkszählungsperiode betrug sonach 2.991 Personen (= 2,89 %).

      Die Bevölkerung des Landes gehört zum weitaus größten Teile der evangelisch-lutherischen Religion an, nur 3,03% sind Katholiken und Andersgläubige. Genaue Zahlenangaben, wie sich die Bevölkerung nach Religionsbekenntnissen verteilt, stehen zur Zeit der Drucklegung dieses Werkes noch nicht fest. Nach dem Stande vom 1. Dezember 1905 betrugen diese:

100.314 Evangelische,
2.627 Katholische,
298 Israeliten sowie
212 Angehörige anderer Konfessionen.

Landesvertretung.

      Die Staatsform ist eine erbliche, durch Stände beschränkte Monarchie. Staatsoberhaupt: Großherzog Adolf Friedrich, geb. 22 Juli 1848.

      Bezüglich des Herzogtums Strelitz bestehen betreffend die Verfassung dieselben Verhältnisse wie im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Beide Länder werden durch gemeinschaftliche, aus der Ritterschaft und Landschaft gebildete Stände vertreten.

      Das Fürstentum Ratzeburg hat eine eigene Verfassung, datiert vom 6. November 1869, neugeregelt am 16. Juni 1906.

Politische Einteilung.

Das Großherzogtum besteht aus 2 Landesteilen:

  1. dem Herzogtum Mecklenburg-Strelitz (Stargardischer Kreis des Herzogtums Güstrow) und
  2. dem Fürstentum Ratzeburg.