Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XLIX

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Die obersten Regierungs- und Verwaltungsbehörden sind das Staatsministerium und die Ministerialabteilungen für die Justiz, für das Innere und für die Finanzen zu Neustrelitz.

      In politischer Beziehung wird das Land eingeteilt:

  1. in das Landesherrliche Domanium (Kabinettsgüter und Domänen),
  2. die Ritterschaft (ritterschaftliche und sonstige Privatgüter),
  3. die Städte.

      Im Domanium bestehen für die Ausübung der inneren Verwaltung 5 Aemter und zwar:

    das Kabinettsamt in Neustrelitz,
    Domanialämter in
    Feldberg,
    Mirow,
    Stargard (Mckbg.) und
    Strelitz.

      Die Einteilung des ritterschaftlichen Gebiets in 3 Aemter (Fürstenberg, Stargard und Strelitz) hat nur noch eine geographische Bedeutung. Die Aemter sind weder organisiert noch haben sie irgendwelche Funktionen im Verwaltungsorganismus. Die Ausübung der lokaladminstrativen und lokalobrigkeitlichen Verwaltung ist dem Gutsbesitzer übertragen.

      Für die Städte bzw. die zum Stadtgebiet gehörigen Güter usw. wird die Verwaltung von den Magistraten ausgeübt.

      Das Fürstentum Ratzeburg bildet einen eigenen Verwaltungsbezirk. Verwaltungsbehörde ist die Großherzogliche Landvogtei in Schönberg (Mckbg.), für gewisse der Verwaltung auch als Großherzogliches Domänenamt bezeichnet. Ihr unterstehen auch die Stadt Schönberg (Mckbg.) sowie in einzelnen Beziehungen die 3 Privatgüter Dodow, Horst und Torisdorf, die im übrigen direkt unter dem Großherzoglichen Ministerium stehen.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Für die Rechtspflege bestehen unter dem Großherzoglichen Oberlandesgericht Rostock

      1 Landgericht in Neustrelitz mit den Amtsgerichten:

    Feldberg,
    Friedland (Meckbg.),
    Fürstenberg (Mckbg.),
    Mirow,
    Neubrandenburg,
    Neustrelitz,
    Schönberg (Mckbg.),
    Stargard (Mckbg.),
    Strelitz und
    Woldegk.

Großherzogtum Sachsen-Weimar.

      Hauptstadt: Weimar 34.082 Einw.

      Landesfarben: Schwarz-Gelb-Grün.

Statistisches.

      Das Großherzogtum Sachsen-Weimar umfaßt ein Gebiet von 3.609,98 qkm und besteht aus mehreren voneinander getrennt liegenden Landesteilen. Den Hauptteil bildet der mittlere, der Kern des ganzen Landes, die nächstgrößeren sind der westliche und östliche Teil.

      Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 417.149 Einwohner und zwar 204.375 Personen männlichen und 212.774 Personen weiblichen Geschlechts Die durchschnittliche Bevölkerung pro qkm beträgt sonach 116 Einwohner.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 309.577 Einwohner
" " 1890 326.091 "
" " 1900 362.873 "
" " 1905 388.095 "

      Gegenüber der Volkszählung von 1905 bedeutet dies einen Bevölkerungszuwachs von 29.054 (= 7,49%)

      Nach den Konfessionen verteilt sich die Bevölkerung wie folgt:

393.774 Evangelische,
19.980 Katholische,
1.323 Israeliten und
2.072 Andersgläubige sowie Religionslose.