Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/288
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 27.
Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [287] |
Nächste Seite>>> [289] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Es wurden verurtheilt: | |
1) | Christoph Repp, ledig, Kellner von Lißberg, wegen ausgezeichneten, einfachen und kleinen Diebstahls, durch Erkenntniß vom 9. Januar 1860 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
2) | Heinrich Reutzel, Landwirth, Wirth und Specereikrämer von Illnhausen, wegen Versuchs des Meineids, durch Contumacial[GWR 1]-Erkenntniß von demselben Tage in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
3) | Conrad Mathesius, ledig, Zimmermann von Ober-Lais, wegen Meineids durch Erkenntniß vom 10. Januar 1860 in eine solche von 1 Jahre und 3 Monaten. |
4) | Georg Heinrich Sann, ledig, von Steinheim, zuletzt Briefträger an der Post zu Hungen, wegen Veruntreuung im Dienst, durch Erkenntniß vom 11. Januar 1860 in eine solche von 21/2 Jahren und zur Dienstentsetzung. |
5) | Friedrich Kuschmann, ledig, Papiermacher von Thal-Itter[GWR 2], wegen Brandstiftung und Versuchs der Verbreitung falscher Münzen, durch Erkenntniß vom 12. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
6) | Georg Sänger, ledig, Maurer von Gönnern, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Erkenntniß vom 16. April 1860 in eine solche von 1 Jahr und 6 Monaten. |
7) | Catharina Heienfeld von Hosenfeld im Kurfürstenshum Hessen, ledig, Taglöhnerin, wegen Aussetzung des unehelichen Kindes ihrer Tochter Philippine Heienfeld, durch Erkenntniß vom 17. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren. |
8) | Conrad Zinn, ledig, Hutmacher, geboren zu Maar, wohnhaft zu Lauterbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Erkenntniß vom 18. April 1860 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren. |
9) | Lorenz Verklaß von Burg-Gräfenrode, ledig, Weber, wegen ausgezeichneten einfachen und kleinen Diebstahls und Befreiung einer Gefangenen aus dem Gefängnisse zu Vilbel, durch Erkenntniß von demselben Tage in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. |
10) | Conrad Schmidt, ledig, Maurer von Langenhain, wegen Brandstiftung, einfachen und kleinen Diebstahls, durch Erkenntniß vom 20. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren und 1 Monat. |
Oberhessen. | |
sind keine zur Veröffentlichung sich eignende Straferkenntnisse erlassen worden. | |
1) | Georg Weber von Mittel-Gründau, durch Urtheil vom 23. December 1859 wegen Körperverletzung in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
2) | Christian Schultheiß von Stangenrod, durch Urtheil vom 10. Januar 1860 wegen Landstreicherei im 2. Rückfall in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und Stellung unter polizeiliche Aufsicht für die Dauer von 1 Jahr nach verbüßter Strafe. |
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ " in Abwesenheit des Angeklagten "; zitiert nach: http://www.duden.de/rechtschreibung
- ↑ heute: Thalitter