Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/288

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 27.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzoglichen Assisenhof der Provinz Oberhessen:
1) Christoph Repp, ledig, Kellner von Lißberg, wegen ausgezeichneten, einfachen und kleinen Diebstahls, durch Erkenntniß vom 9. Januar 1860 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
2) Heinrich Reutzel, Landwirth, Wirth und Specereikrämer von Illnhausen, wegen Versuchs des Meineids, durch Contumacial[GWR 1]-Erkenntniß von demselben Tage in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
3) Conrad Mathesius, ledig, Zimmermann von Ober-Lais, wegen Meineids durch Erkenntniß vom 10. Januar 1860 in eine solche von 1 Jahre und 3 Monaten.
4) Georg Heinrich Sann, ledig, von Steinheim, zuletzt Briefträger an der Post zu Hungen, wegen Veruntreuung im Dienst, durch Erkenntniß vom 11. Januar 1860 in eine solche von 21/2 Jahren und zur Dienstentsetzung.
5) Friedrich Kuschmann, ledig, Papiermacher von Thal-Itter[GWR 2], wegen Brandstiftung und Versuchs der Verbreitung falscher Münzen, durch Erkenntniß vom 12. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
6) Georg Sänger, ledig, Maurer von Gönnern, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Erkenntniß vom 16. April 1860 in eine solche von 1 Jahr und 6 Monaten.
7) Catharina Heienfeld von Hosenfeld im Kurfürstenshum Hessen, ledig, Taglöhnerin, wegen Aussetzung des unehelichen Kindes ihrer Tochter Philippine Heienfeld, durch Erkenntniß vom 17. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren.
8) Conrad Zinn, ledig, Hutmacher, geboren zu Maar, wohnhaft zu Lauterbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Erkenntniß vom 18. April 1860 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren.
9) Lorenz Verklaß von Burg-Gräfenrode, ledig, Weber, wegen ausgezeichneten einfachen und kleinen Diebstahls und Befreiung einer Gefangenen aus dem Gefängnisse zu Vilbel, durch Erkenntniß von demselben Tage in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
10) Conrad Schmidt, ledig, Maurer von Langenhain, wegen Brandstiftung, einfachen und kleinen Diebstahls, durch Erkenntniß vom 20. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren und 1 Monat.
II. Von dem Großherzoglichen Provincial-Strafgericht der Provinz
Oberhessen.
sind keine zur Veröffentlichung sich eignende Straferkenntnisse erlassen worden.
III. Von dem Großherzoglichen Hofgerichte der Provinz Oberhessen:
1) Georg Weber von Mittel-Gründau, durch Urtheil vom 23. December 1859 wegen Körperverletzung in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
2) Christian Schultheiß von Stangenrod, durch Urtheil vom 10. Januar 1860 wegen Landstreicherei im 2. Rückfall in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und Stellung unter polizeiliche Aufsicht für die Dauer von 1 Jahr nach verbüßter Strafe.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. " in Abwesenheit des Angeklagten "; zitiert nach: http://www.duden.de/rechtschreibung
  2. heute: Thalitter