Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/131

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1819
Version vom 14. Juli 2012, 08:57 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[130]
Nächste Seite>>>
[132]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Ite bis Ivte
Abtheilung
fl. kr. pf.
0,2760 - - Offenheim 20 34 -
0,2760 - - Dauernheim 15 34 -
0,2760 - - Wickstadt 24 53 -

Wobei zu bemerken ist, daß in dem Orte Rödelheim, nach dem Wunsch des Ortsvorstands der Ausschlag, wegen der Geringfügigkeit des Beitrags, welcher vorläufig aus der Gemeindskasse vorgelegt wird - unterbleibt. Gießen den 13. November 1819.

Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Frhr. v. Stein. Müller.
vt. Mosler.



Bekanntmachung eines Ausschlags zu Bestreitung der Armatur-Kosten des 30. Landwehr-Regiments.

In dem Distrikt, welchen das 30te Landwehr-Regiment bildet, werden zu Bestreitung der Armatur-Kosten im Jahr 1819 2745 fl. 38 kr. 1 pf. nach dem Steuerfuß Lit. B. ausgeschlagen, und erträgt es auf den Steuergulden 2,6615 pf.

Giesen, den 16. Nov. 1819.
Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Freiherr von Stein. Haberkorn.
vt. Mosler.



Ausschlag zu Bezahlung der im Jahre 1817 im Amt Rodheim zur Unterstützung der Armen angekauften Früchte.

Zu Bezahlung der, im Theuerungsjahre 1817 im Amte Rodheim, zu Unterstützung der Armen angekauften Früchte, ist ein Kapital von 3046 fl. aufgenommen worden, welches nebst einjährigen Zinsen nach dem extraordinairen Steuerkapital Lit. B. der Ortseinwohner ausgeschlagen und erhoben werden soll. Auf einen Gulden Steuerkapital erträgt es:

1.) für Rodheim 1 kr. 0,7945 pf.
2.) " Holzhausen 1 " 2,679 "
3.) " Obereschbach - " 3,149 "
4.) " Niedereschbach 1 " 0,679 "
5.) " Steinbach - " 2,064 "
Gießen den 16. November 1819.
Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Frhr. v. Stein. Müller.
vt. Mosler.