Staat
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Der Begriff
In der deutschen Geschichte bezeichnet man mit Staaten auch die ehemaligen Territorien des Heiligen Römischen Reiches, die mit dessen Ende 1806 selbstständig wurden. Sie sind die Vorläufer der späteren Länder bzw. heutigen Bundesländer. Obwohl heute im völkerrechtlichen Sinne die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, hat sich die Bezeichnung Staat teilweise auch für die Bundesländer erhalten: So werden viele Institutionen der Länder als Staatliches ... bezeichnet; einige Bundesländer nennen sich offiziell Freistaat (Bayern, Sachsen, Thüringen).[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
50 - Staat - {eng=country, deu=Staat, pol=państwo, cze=stát, rus=государство}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Staat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Quelle bitte hier ergänzen