Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/548

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 34.


Nr.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zwischenzoll-Satz
in
Preußen.
in
Oesterreich.
Rthlr. Sgr.
fl.
kr.
Binsen, Korbgeflechten, Schilf, Stroh- und Stuhlrohr, ingleichen alle anderen Böttcher-, Drechsler- und Tischlerwaaren, welche weder unter A. Nr. 14. begriffen, noch vorstehend unter a. oder nachstehend unter c. aufgeführt sind, auch in Verbindung mit Eisen (mit Ausnahme des polirten Stahls) und Messing Zentner 1 - 1 20
c) Fourniere, Parketten und andere Waaren mit eingelegter Arbeit; Spielzeug; Kammmacherwaaren; feine Schnitz- und Drechslerwaaren; auch in Verbindung mit Bein (mit Ausnahme von Elfenbein), Horn, Klauen, lohgarem Leder, Glas, Papier und Pappe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gips, unedlen weder echt noch unecht vergoldeten oder versilberten noch mit Gold- oder Silberlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber oder Packfong); ingleichen hölzerne Hängeuhren und Uhrkästen, Holzbronze und mit Gold- oder Silberlack überzogene Waaren, Boulle-Arbeiten Zentner 3 5 4 30
13. Honig Zentner - 10 - 30
14. Instrumente:
a) gefaßte Augengläser (Brillen u.s.w.) und Operngucker
Zentner 10 15 15 -
b) astronomische, chirurgische, mathematische, mechanische, musikalische, optische (mit Ausnahme der vorstehend unter a. genannten), physikalische, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus denen sie gefertigt sind Zentner 2 - 3 -
15. Käse Zentner 1 - 1 30
16. Korbflechterwaaren, feine, nämlich alle unter A. Nr. 16. nicht begriffene, auch in Verbindung mit Bein (mit Ausnahme von Elfenbein), Horn, Klauen, lohgarem Leder, Glas, Papier und Pappe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gips, ungebranntem Thon, unedlen weder echt noch unecht vergoldeten oder versilberten, noch mit Gold- oder Silberlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber oder Packsong) Zentner 3 5 4 30
17. Kürschnerwaaren, nämlich:
fertige nicht überzogene Schaafpelze, desgleichen ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze
Zentner 3 15 5 -