Gaidellen

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Hierarchie

Regional > Litauen > Gaidellen

Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Heydekrug > Gaidellen


Einleitung

Gaidellen, Kreis Heydekrug, Ostpreußen.


Kirchliche Zugehörigkeit

Evangelische Kirche

Gaidellen gehörte 1912 zum Kirchspiel Werden.


Geschichte

Die Gründung des Dorfes Gaidellen 1684

Das Dorf Gaidellen hat seinen Namen nach dem ersten Ansiedler erhalten, das war der Russer Pfarrer Michael Gallus (+ 1698). Er hieß eigentlich mit seinem Familiennamen Gaidellis und war, wie Sembritzki angibt, der Sohn eines litauischen Kölmers in Norkaiten. Als er auf die lateinische Schule nach Tilsit kam (1647) übersetzte er seinen Namen in die lateinische Sprache. Gaidellis = Hahn = Gallus. (Das taten in jener Zeit viele Studenten.) Den Namen Gallus führte er dann auch als Pfarrer in Ruß 1656-1698; auch sein Sohn nannte sich so, der als Präzentor in Kinten amtierte. Pfarrer Michael Gallus erhielt am 16.Februar 1684 ein Grundstück verschrieben, das von den benachbarten Bauern Gaidellen Höfchen genannt wurde. Später kamen weitere Ansiedler hinzu, und so entstand allmählich das Dorf Gaidellen, das am 16.Februar 1934 runde 250 Jahre bestehen wird. Es soll hier noch hinzugefügt werden, daß später mit diesem chatoulkölmischen Dorf Gaidellen die königlichen Bauerndörfer Peter Latzen und Kunz Rupeiken vereinigt wurden, die beide älter sind als Gaidellen. In Peter Latzen wohnten 1680 sechs Bauern, in Kunz Rupeiken 4 Bauern.


Die Landverschreibung lautet (nach einer Abschrift aus dem Jahre 1738) wie folgt:

Vermöge Seiner Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Brandenburg p.p. Meines gnädigsten Churfürsten und Herrn p. mir zu Endes benanndten jetziger bestellten Hauptmann des Amts Rhein, und Oberförster des Samländischen, und Litth. Creyses im Hertzogthum Preüßen gnädigst ertheileten Instruction habe ich zu höchstermeldt Seiner Churfürstlichen Durchl. besten, und Vermehrung Dero Chatoul Intraden einige ausgehauene Örter, so schlechten Acker und Wiesen geben, als:

  • 10 Morgen zu Wiesen an Kracker Orth, noch
  • 5 Morgen Wiesen Tuppischken genand, zwischen Zeiß Gallen, Metterqueten, Gerge Gencken und Tattamischker Gräntze, dann
  • 24 Morgen zu schlechten Acker an Churfürstl. Heyde und Peter Latzen Wiesen, und
  • 22 Morgen schlecht Land am flüschen Aurit ohne die abgeschlagene 1 Morgen 18 Ruthen


Thut zusammen Zwey Huben und Ein Morgen, alles in dem Cammer Amte Ruße, und des Wildnißbereuters Hanß Schorningken Memelschen Amtes Beritte gelegen, an den Pfarrern in der Ruße, Michael Gallo ausgethan, und mit ihme folgende Berechnung und Behandlung des Zinses [: Jedoch bis auf gnädigste ratification Sr. Churfürstl. Durchlauchten :] getroffen, nemlich es soll, und will, jetzt besagter Pfarrer Michel Gallus obbenanndte Orthen, von zwey Huben Einen Morgen inhaltende, welche ihme auch im Monath Aug. Anno 1673 und Julio 1684 durch den Churfürstl. geschworenen Landmeßer Christoph Groschen und Jeremias Kuntzmann, gemeß derer eingegebenen Bericht, und Abriß zugemeßen auch mit Pfählen und Grentzen richtig begrentzet worden, Erb, und ewiglichen zu Cöllmischen Rechten, frey von allen unpflichten, als Contributionen, Stationen, Einquartierungen Scharwercken, und andere Beschwerden, wie die immer Nahmen haben mögen, außer dem gewöhnlichen Kirchen Decem, und was zur Erhaltung Kirchen und Schulen auch Dero Bedienten gewilliget werden möchte, davon niemand befreyet seyn kann, inne haben, dieselbe seines Gefallens Uhrbar machen, Bebauen, genießen, nutzen und Gebrauchen, und weilen der Orth an sich selbsten von schlechten gelbsandigen Grunde, und also gar schlechten Acker geben wird, die Wiesen auch sehr gequebig, und öfters durch Ergießung der Ströhme und Regenwetters überschwemmen, so soll demnach dem ohngeachtet, Er Pfarrer Michel Gallus, seine Erben und Erbnehmen oder künftige Besitzere von der Hube à 8 Marck, je à 20 gr. Jährlich, und zwar jedes Jahr besonders, thut von 2 Huben 1 Morgen Sechszehn Marck, Sechszehn schillinge der Churfürstlichen Chatoullen auf den gewöhnlichen Zinß Tag Martini abzutragen, damit dieses Ein Tausend Sechs Hundert Fünff und Achtzigste Jahr den Anfang machen auch solchergestalt bis zu ewigen Zeiten zu continuiren schuldig und verbunden seyn. Die zwischen diesen Huben und Grentzen gehörige Stege und Wege ist er gleichfalls anzufertigen und zu erhalten verpflichtet. Uhrkündlich und zu mehreren Versicherung habe ich diese Berahmung eigenhändig unterschrieben auch mein Adeliches angebohrnes Pötschafft dabey drucken laßen.

So geschehen und gegeben im Hoffe Heinrichswalde den 16ten Monats Tag Febr. des Eintausend Sechs Hundert Vier und Achtzigsten Jahres (L.S.) Wilhelm Reinhardt von Halle

Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Brandenburg Unser gnädigster Herr p. halten genehm confirmiren und bestätigen in allen puncten und Clausullen diese Contract, welchen der Haubtmann zu Rhein und Ober Forst Meister in Preußen der von Halle mit dem Pfarrer in Russe Michel Gallo wegen zwey Huben und eines Morgen ausgehauen Wildniß Landes, in dem Ämbter Russe und Memel belegen d. 16ten Febr. 1684 geschloßen, und wollen den Contrahenten, wenn er praestanda praestiret auch den veraccordirten Jährlichen Zinse, als insgesamt Sechszehn Marck Sechszehn Schillinge richtig anträget, dabey zu allen Zeiten schützen, und handthaben, befehlen auch zu dem Ende Dero Preuß. Regierung und bemeldten dero Ober-Förster hiermit in Gnaden über den Contract gebührend zu halten, und auf keine Wege etwas wieder den Inhalt deßelben zu gestatten.

Signatum Freyenwalde d. 6ten Aug. 1685 Friederich Chur Printz (L.S.)


Quelle

Memeler Dampfboot, Beilage: Der Grenzgarten: Heimatkundliche Beiträge aus dem Memelgebiet und den Grenzgebieten, Ausgabe 1933 Nr.2 (01.03.1933), Autor: Arthur Ehmer.


Zufallsfunde

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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