Vest Recklinghausen

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Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Kurfürstentum Köln > Vest Recklinghausen

Vest Recklinghausen: Siegel der Landstände (Ritterschaft und Städte)

Einleitung

Karte Vest1675neu.jpg


Carte Topographique d`Allemagne - Ausschnitt: Comte du Vest Recklinghausen de Colohne(um 1675), Stadtarchiv Marl. Auf der Karte verzeichnet die Lage einer ganzen Reihe von landtagsfähigen Rittergütern.

Allgemeine Information

Chytraeus nennt das Gebiet die Veste Recklinghausen, in dem die Lippe, die durch das Stift Munster fließt entspringt (Irrtum).

Matthaeus Merian der Ältere schreibt 1647 über Recklinghausen: Schloß und Städtlein mit dazugehörender Herrschaft, die zum Erzstift Köln gerechnet werden, auch Dorsten und Horneburg gehören dazu.

Das Vest Recklinghausen war mit der Herausbildung der 2 Städte Recklinghausen und Dorsten mit jeweils eigener Gerichtsbarkeit zu zwei regionalen Verwaltungsschwerpunkten spätestens um 1600 in Ober- und Niedervest aufgeteilt. Zum Obervest und dem Gericht Recklinghausen gehörten 12 und zum Niedervest mit dem Gericht Dorsten 9 Kirchspiele. Recklinghausen und Dorsten waren Städte.

Politische Einteilung bis 1802

Nach der Einteilung der vormaligen Kreise des Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation gehörte das Vest zum Niederrheinisch-Westfälischen_Reichskreis.

Aus dem Vest wurde der Kreis

Über den Herzog von Arenberg kam das Vest Recklinghausen in den Besitz von Preussen und ging 1816 in den neu gegründeten Kreis Recklinghausen auf.

Kurkölnische Staatsgewalt

In der Nachweisung der im vormaligen Kurfürstentum Köln bestandenen Staatsgewalten, Hofchargen und Landesdikasterien, so wie der im rheinischen Erzstift Köln, im Herzogtum Westfalen und im Vest Recklinghausen angeordnet gewesenen Bezirks- und Lokalbehörden und Beamten, extrahiert aus den Kurkölnischen Hofkalendern der Jahre 1767 bis 1791, ergibt sich für das Vest Recklinghausen folgendes Bild:

1 kurfürstlicher Statthalter (Amtmann, Droste) zu Recklinghausen.

Stadt Dorsten: 1 Richter, 2 Beisitzer, 1 Gerichtsschreiber, 1 Advokatus fisci, 1 Prokuratus fisci, 5 Prokuratoren.

Zu Horneburg: 1 Oberkellner

Stadt Recklinghausen: 1 Richter, 2 Assessoren, 1 Hausvogt, 1 Gerichtsschreiber, 1 Advokat fisci, 1 Prokurator fisci.

Amtsgebiet

Kirchspiele im Vest bis 1802

Ahsen , Bottrop , Buer , Datteln, Dorsten , Flaesheim , Gladbeck , Hamm-Bossendorf , Henrichenburg , Herten , Horst , Horneburg , Kirchhellen , Marl, Oer , Osterfeld , Polsum , Recklinghausen , Suderwich , Waltrop , Westerholt

Kirchspiele und ihre Bauerschaften

Geleitet wurden die Kirchspiele des Vestes Recklinghausen von gewälten Kirchspielsvorstehern, denen von Amtswegen ein Kirchspielsbote beigeordnet war. Diese Kirchspielsvorsteher wechselten in der Regel jährlich. Sie wurden entweder in lokal bestimmter Reihenfolge oder in einer vom Amtman / Drosten / Statthalter genehmigten Wahlversammlung gewählt. Ihnen arbeiteten die Ortsvorsteher der Bauerschaften (Bauerrichter) zu. Aus diesem Kreis entstanden die jährlich (von Martini bis Martino) zu erstellenden und vorzulegenden Kirchspielsrechnungen.

Zum Obervest Recklinghausen gehörten:

1. Kirchspiel Ahsen mit der Bauerschaft Dorf

2. Kirchspiel Datteln mit den Bauerschaften Dorf, Bockum, Hagem, Klostern (Unterbauerschaft Markfeld), Meckinghoven (Unterbauerschaft Natrop), Pelkum Rapen (Unterbauerschaft Redde)

3. Kirchspiel Flaesheim mit der Bauerschaft Dorf

4. Kirchspiel Hamm-Bossendorf mit den Bauerschaften Bossendorf, Hamm (Unterbauweschaft Puppendahl), Herne und Hüppelswick (Sickingmühle)

5. Kirchspiel Henrichenburg mit den Bauerschaften Becklem, Beckum, Borghagen (Unterbauerschaft Habinghorst), Strathaus

6. Kirchspiel Herten mit den Bauerschaften Dorf, Kurich

7. Kirchspiel Horneburg mit der Freiheit

8. Kirchspiel Oer mit den Bauerschaften Alt Oer, Dorf Oer, Leven, Siepen, Sinsen (und vor 1752 zeitweilig Hamm – Bossendorf)

9. Kirchspiel Recklinghausen mit der Stadt Recklinghausen (innerhalb der Mauern) und Hillen (Paolbürger vor den Mauern), so wie den Bauerschaften Backum, Berghausen, Bockholt (Unterbauerschaften Brüninghof, Herne), Börste, Disteln, Ebbelich, Elpe, Erkenschwick, Hochlar (Unterbauerschaft Stukenbusch), Langenbochum, Lenkerbeck, Natrop, Hüls, Scherlebeck, Speckhorn

10. Kirchspiel Suderwich mit den Bauerschaften Dorf, Röllinghausen, Essel

11. Kirchspiel Waltrop mit den Bauerschaften Dorf, Brocherscheid, Elmenhorst, Holthausen, Leveringhausen, Lippe, Unterbauerschaften Braembauerschft, Brechten, Döttelbeck, Oberwiese

12. Kirchspiel Westerholt mit der Freiheit

Zum Niedervest Dorsten gehörten:

1. Kirchspiel Bottrop mit den Bauerschaften Fuhlenbrock, Lehmkuhle, Welheim, Unterbauerschaften Batenbrock, Boy, Eigen mit Haus Schlangenholt

2. Kirchspiel Buer mit den Bauerschaften Dorf, Freiheit, Beckhausen, Eckelresse, Erle, Hassel, Heege, Holthausen, Löchter, Middelich, Scholven, Surresse, Sutum, Unterbauerschaften Bülse, Resse

3. Kirchspiel Dorsten, Stadt Dorsten (innerhalb der Mauern) und die Bauerschaften Altendorf, Ulfkotte

4. Kirchspiel Gladbeck mit den Bauerschaften Dorf, Brauck, Butendorf, Ellinghorst, Rentfort, Zweckel

5. Kirchspiel Horst

6. Kirchspiel Kirchhellen mit den Bauerschaften Dorf, Ekel, Feldhausen, Hardinghausen, Holthausen, Overhagen, Unterbauerschaft Grafenwald

7. Kirchspiel Marl mit den Bauerschaften Dorf, Drewer , Frentrop, Lippe Unterbauerschaften Linde, Löntrop (mit Burg Strewelsloe), Ost – Oelde, West – Oelde, Riege

8. Kirchspiel Osterfeld mit der Bauerschaft Dorf

9. Kirchspiel Polsum mit den Bauerschaften Dorf, Bertlich, Unterbauerschaften Beckhofen, Heiken, Hoefen, Tenkotten

1802 endete die landesherrliche Hoheit des Erzbischofs von Köln, Herzog von Westfalen, und das Vest kam an die Herzöge von Arenberg. Hier begann die Übergangszeit der politischen Neuorganisation, 1811 ging das Vest an das Großherzogtum Berg und wurde 1815 in die preußische Provinz Westfalen eingebunden.

Die Geschichte des Kreises Recklinghausen als Folgeinstitution des Vestes Recklinghausen ist unter dem Artikel Kreis Recklinghausen ausführlich dargestellt.

Xantische Stiftung

Graf Otto, Pfalzgraf von Lothringen und am Rhein (*um 995, 1017 / 1045, +1047), Herzog von Ostfranken (1017-1057) und Schwaben (1045-1047), Graf im Deutzgau, Vogt von Brauweiler (1031) und der Reichshöfe Kaiserswerth und Duisburg, war verheiratet mit Imezza (Embza, oder Irmgard) von Metz. In der Grafschaft Ottos lagen Höfe in Recklinghausen und Elpe (1017).

Ottos und Imezzas Tochter Richeza (oder auch Richmut) hatte in 1. Ehe Graf Hermann (III. von Werl) aus dem Groningerland (sächsische Drente, * v.1020,+c.1050, Sohn Rudolfs) geheiratet. Nach dessen Tod ging sie um 1050 eine zweite Ehe mit Otto II. von Northeim (1061-1070, +1083), Herzog von Bayern (1061-70) ein.

Wohltäterinnen des Stiftes Xanten aus ihrem Besitz im Vest Recklinghausen wurden Ottos Tochter Richeza von Lothringen oder auch Richmut (Reimond, Reimodis oder Reginmound) von Schwaben (*etwa 1020, +1083) mit ihrer Mutter. Aus ihrem Besitz stifteten sie dem Kloster Xanten 369 Bauernhöfe oder deren Zehntanteile, darunter auch die Oberhöfe Dorsten und Schwerte. Dabei war auch Besitz im Vest Recklinghausen. Diese Besitzungen sind ermittelt und bekannt. Bei einem so hohen lokalen Besitzstand liegt die Vermutung nahe, dass das Vest Recklinghausen ein Amtsbezirk im Besitz der westfälischen Grafschaft Arnsberg war, welche später von den Kurfürsten von Köln erworben wurde.

Oberhöfe, sgt. Reichshöfe

In alten Akten und Urkunden aus dem Vest Recklinghausen werden häufiger neun oder neunterhalb (8 1/2) Reichshöfe, also reichsunmittelbare Oberhöfe erwähnt. Diese Oberhöfe sind zwar bekannt, aber deren Reichsunmittelbarkeit ist eher sehr unwahrscheinlich und entsprach wohl eher aus Eigennutz dem Wunschdenken der Inhaber oder Besitzer. Ein Protokoll von 1418 führt folgende Oberhöfe auf:

  • Recklinghausen (1608 Recklinghausen u. Kirchhellen, Erzstift Köln zuständig)
  • Dorsten (1608 Kapitel zu Xanten zuständig)
  • Oer (1608 Domkapitel zu Köln zuständig)
  • Hoffstedde (1608 Freitag zum Loeringhaf zuständig)
  • Körne (1608 Domkapitel zu Köln zuständig)
  • Brüninckhoff (1608 vorher und nachher von Raesfeld zu Ostendorf u. Nesselrode zuständig)
  • Ebdinckhoff by Gladbecke (1608 Abt zu Deutz zuständig)
  • Uppelsches Lehen (hatte seit unbestimmten Zeiten von Raesfeld zu Ostendorf)
  • Hoff von Hamme by Halteren up der Lippe (hatte seit unbestimmten Zeiten von Raesfeld zu Ostendorf)

Westfälisches Amt

Als Bestandteil der Grafschaft Westfalen, dem späteren Herzogtum Westfalen der Kurfürsten von Köln, war für die kirchliche Güterverwaltung und Sachen von Geistlichen im Vest Recklinghausen das Offizialat Arnsberg im Herzogtums Westfalen zuständig.

So konnte auch Graf Ruprecht von Virneburg, als Marschall von Westfalen, am 22.02.1326 bekunden, daß er den Amtmann Heinrich von Friemersheim seines Amtes in Recklinghausen und Dorsten auf Befehl des Heinrich II. von Virneburg EB von Köln, enthoben und durch den Ritter Bernhard Bitter ersetzt habe, und das dies ohne Zutun der Bürgermeister und Bürger zu Dortmund geschehen ist, welche ihm 900 kleine Goldflorenen zum Rückkauf der erzstiftischen Städte und Gebiete Dorsten und Recklinghausen geliehen hatten.

Statthalter

Drosten: Amtsinhaber

  • 1287 war ein Theodor Kigge Amtmann des Vestes Recklinghausen
  • Leo van Holse war 1302 vestischer Amtmann und Droste, wie auch Schultheiß des Oberhofes Recklinghausen.
  • Das Vest Recklinghausen war wohl dauerhaft ein Pfandobjekt der Kurfürsten von Köln. Die Edelherren von Steinfurt hatten Wicbold von Holte, als Kurfürsten und Erzbischof von Köln (1297 / 1304) finanziell unter die Arme gegriffen. Wohl zur Sicherheit des Sarlehens war der Edelherr Ludolf von Steinfurt, Sohn Baldewins, pfandweise (bis 1302) Amtmann im Vest Recklinghausen geworden.
  • 1308 Bovo von Strünkede Amtmann in Recklinghausen und Dorsten.
  • 1326 Ritter Bernhard Bitter Droste im Vest Recklinghausen
  • Im Jahre 1336 folgt dem 1326 eingesetzten Ritter Bernhard Bitter der Kölner Domdekan und Archidiakon Johan von Kleve im Amt des Drosten im Vest.
  • Die staatliche Repräsentation des Vestes lag 1326 also in der Hand eines Amtmanns oder Drosten, später Statthalters. Er war Aufsichtsorgan in Verwaltungs- und Justizangelegenheiten und war später Kommissar für die vestischen Landtage.
  • 18.02.1352 Dietrich von (Vlerike zu) Lüttinghoff wird als Amtmann über das Vest Recklinghausen eingesetzt, nachdem er dem EB von Köln 600 GG geliehen hatte, damit dieser seine Schulden bei Sander von Gahlen zurückzahlen konnte. 02.10.1354 für weitere 2 Jahre.
  • Wilhelm von Gennep, EB von Köln bekundete am 22.09.1359, daß Graf Gottfried von Arnsberg in seinem Auftrag den Heinrich von Strünkede für 1 Jahr zum Drosten des Vestes Recklinghausen bestellt (STAM HZTM Westfalen LA Nr. 44).
  • 1361 Kaiser Karl IV. läßt Heinrich von Strünkede, als Amtmann des Vestes, mit der Errichtung von Freistühlen und der Ernennung von Freigrafen und Freischöffen beauftragen.
  • 1370 Johan von der Dorneburg gt. Aschebrock, Verwandter der von zu Loe in Marl, wird durch den EB von Köln zum Staathalter für das Vest Recklinghausen eingesetzt.
  • 1371 Ritter Heinrich von Uhlenbrock, Vestischer Statthalter.
  • 1430 wurde der Knappe Heineich von Balken zum Vestischen Statthalter ernannt.

Entweder die jeweiligen Pfandinhaber waren selber oder aber bestellten also die Drosten oder Amtmänner des Vestes, die Herren von Gemen und Schaumburg zu Gemen waren aber Amtmänner darüber hinaus.

  • So war Heinrich von Gemen Amtmann und Pfandherr des Vestes (1458-1470, + 1492).
  • 1473 Diderich (Dirick) van der Knippenborch (14660/81, + 1491), Droste zur Horneburg
  • Vestischen Amtmann war Rutger von Diepenbrock (1464/79) (Ehefrau Alheyd)
  • 1522 Cort vam Darle, Drost ter Horneburg
Amtsführer

Die Statthalterei beauftragte für das Vest einen Amtsführer und für die Kirchspiele einen oder mehrere Kirchspielsführer, welche nach Art von Landjägern für Ruhe und Ornung zu Sorgen hatte, als Fremdenpolizei diente und je nach Erfordernis auch Kirchspielsalarm auszulösen hatte.

Amtsfrohne

Die Statthalterei beauftragte für das Vest einen Amtsfrohnen und für die Kirchspiele Kirchspielsfrohnen, welche die an das Amt, als Vertreter des Landesherrn, zu leistenden Dienste einforderte und die entsprechenden Abgaben einzog.

Kellnerei

Die Kellnerei des Kurfürstentums Köln für das Amtsgebiet des Vestes Recklinghausen verwaltete alle Dienste, Einnahmen an Naturalien, an durch durch Geld abgelöste Naturalien, Geldabgaben, welche aus dem Eigentum des Landesherren an Grund und Boden, Zehnten und sonstigen Rechten entstanden. Die Kellnerei hatte ihren Sitz in der Horneburg, die Feste, Burg und Amtshaus war. Geleitet wurde die Kellnerei durch einen Kellner und ab 1665 einen Oberkellner im Range eines zunächst kurfürstlichen, dann arenbergischen Hofrates, welche durchaus bei entsprechender Vakanz zum Statthalter aufrücken konnten.

Kellner

  • 1419/26 Ludolf Mechelen, Kellner
  • 1438 Heinrich Uhlenbrock, Kellner
  • 1512 Peter von Deffte, Kellner thor Horneburg, + die Corpus Christi 1526
  • 1536 Hinrick van Deffte, Kellner thor Horneburg
  • 1544/45 Christoph van dem Berge, Kellner
  • 1557 Konrad von Darll, Kellner
  • 1559 Arndt Hesehuiß, Kellner
  • 1577 Dietrich von Loe zur Knippenburg, Kellner zur Horneburg
  • 1578 /1614 Dietrich von der Knippenburg (von Loe?), Kellner
  • 1605 Johann vom Frintrupf, Kellner zur Horneburg
  • 1612 Vinzenz Rensing, Oberkellner, später Statthalter
  • 1642/47 Vinzenz Fabritius, Kellner
  • 1665 Prange Oberkellner
  • 1699 Dr. Joh. Bernh. Horst, Oberkellner
  • 1719 / 49 Forkenbeck, Oberkellner
  • 1765 Rive, Oberkellner
  • 1804 Bergh, arenbergischer Hofrat und Oberkellner

Landstände

Entwicklung

Die vestischen Landtage wurden von den Landständen abgehalten. Sie wurden aus der Kurie der Ritterschaft und der beiden Städte Recklinghausen und Dorsten gebildet. Im Jahre 1305 erfogte ein Bündnis der Stadt Recklinghausen mit der vestischen Ritterschaft. Erst im Lahre 1515 erfolgte der Anschluß der vestischen Stände an die Rheinische Erblandesvereinigung.

Zusammensetzung

In der Nachweisung der im vormaligen Erzstift und Kurfürstentum Köln vorhanden gewesenen Landstände, extrahiert aus den Kurkölnischen Hofkalendern der Jahre 1770 bis 1791, ergibt sich für das Vest Recklinghausen folgendes Bild:

Ritterschaft: zwischen 11 bis 15 jeweils ritterschaftlich aufgeschworene Stände

Städte: 2 Deputierte der Städte Recklinghausen und Dorsten.

Landständische Beamte: 1 Syndikus, 1 Landeinnehmer, 1 Lamdmedikus, 1 Landhauptmann, 1 Landchirurgus, 1 Landtrompeter.

Prüfung der Landtagsfähigkeit, Beispiel

  • 1687, den 23. Mai. Die Ritterschaft des Vest`s Recklinghausen bescheinigt dem Kölnischen Hofrath Otto Wessel von Ham zum Ham (Buer), daß er, nachdem er die Landtagsfähigkeit des von der Wieck (Großvater des von Hamm) durch Zeugniß des Domkapittels zu Osnabrück bewiesen, und sein Wappen durch Bernhard Diedr. von Overlaker zur Leithe und Johan Giesbert Ludwig von Bönen zu Balcken hat beschwören lassen, zum Landtag admittiert worden ist.
    • Orig. Papier mit Siegel.

Westfälische Landschaft, Streit

  • 1704, den 2. Jjuni. Recklinghausen. Ritterschaft und Städte des Vest`s Recklinghausen ertheilen zu gütlichen Verhandlungen über einen Streit mit der Westfälischen Landschaft dem Herrn von Ham zum Ham neben anderen Vollmacht.

Landtage, Termine

Einladungen zum Vestischen Landtag:

  • 1748, den 29. Februar. Herten. Einladung des Grafen von Nesselrode und Reichenstein zum 7. März in Recklinghausen.
  • 1751, den 5. August. Herten Desgleichen zum 14. August.
  • 1757, den 9. November. Herten Desgleichen zum 21. November.
  • 1763, den 21. April. Herten Desgleichen zum 10. Mai.
  • 1766, den 1. Juli. Herten Desgleichen zum 7. Juli.
  • 1773, den 10. Mai. Herten Desgleichen zum 24. Mai.
  • 1775, den 8. Juni. Herten. gez. H. F. Graf von Nesselrode u. Reichenstein..
  • 1777, den 2. Juni. Herten. C. A. Graf von Merveldt.
  • 1781, den 21. Januar. Herten. gez. Franz Graf von Nesselrode u. Reichenstein.
  • 1785, den 14. Juni. Herten. gez. Franz Graf von Nesselrode u. Reichenstein.

Verweis

(Möglichkeiten zur Eränzungen unter Dorsten)

Adelige landtagsfähige Rittergüter

1. Haus Wilbring, 2. Commenderie Horst, 3. Haus Schörlingen, 4. Haus Löringhof, 5. Haus Möcklinghof, 6. Haus Klostern, 7. Haus Vogelsang, 8. Commenderie Mahlenburg, 9. Haus Gutacker, 10. Haus Hamm (Hamm-Bossendorf), 11. Haus Loe, 12. Haus Henrichenburg, 13. Haus Herten, 14. Haus Sienbeck, 15. Haus Westerholt, 16. Haus Berge, 17. Haus Dael, 18. Haus Hamm (Buer), 19. Haus Wersbein, 20. Haus Wittringen, 21. Haus Lüttinghof, 22. Commenderie Leuchterhof, 23. Haus Beck, 24. Haus Brabeck, 25. Haus Hackfurth, 26. Haus Repell, 27. Haus Dringenburg, 28. Haus Stiering, 29. Commenderie Hasselt, 30. Haus Horst, 31. Haus Knippenburg, 32. Commenderie Welheim, 33. Haus Vondern, 34 Haus Fettenbockholt

Beschrieben werden im Wiki die Adelssitze im Kreis Recklinghausen mit dem Verbleib ihrer Archive und ihren zugehörigen Bauernerben.

Wappen_NRW_Kreis_Recklinghausen.png

Provinz Westfalen: Landtagsfähiges Rittergut im Kreis Recklinghausen / Vest Recklinghausen

Haus Beck | Haus Berge | Haus Hagenbeck | Haus Hamm (Buer) | Haus Henrichenburg | Haus Herten | Haus Horst | Haus Knippenburg | Haus Lembeck | Haus Löringhof | Haus Lüttinghof | Haus Niering | Haus Schörlingen | Haus Uhlenbrock | Haus Vogelsang | Haus Vondern | Haus Westerholt | Haus Wittringen |

Ab 1855 mit dazu: Haus Brabeck | Haus Wilbringen | Grafschaft Recklinghausen |

Historisch: Haus Backem | Haus Balken | Haus Beckloe | Haus Bruchhausen Haus Darl | Haus Dillenburg (erst 1822 erbaut) Haus Dringenburg | Haus Goy | Haus Gutacker | Haus Hamm (Hamm-Bossendorf) | Haus Kaynhorst | Haus Klostern | Haus Leythe | Haus Loburg | Haus Loe | Haus Malenburg | Haus Möcklinghof | Haus Oberfeldingen | Haus Schörlingen | Haus Sickenbeck | Haus Tyding | Haus Vettenbockholt | Burg Wildau

Historische Gerichtsbezirke

Ursprüblichere Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, dazu gehörte auch das Gebiet des Vestes Recklinghausen. Hier bildeten sich im Wandel der Zeiten unterschiedliche Gerichtsstrukturen heraus.

Gografschaft Recklinghausen

Gogericht Recklinghausen

Gerichtsbezirk waren die Kirchspiele des Obervestes, mit Ausschluß der Stadt Recklinghausen innerhalb der Mauern und der Pfahlbürger in Hillen.

Gogericht Dorsten

Gerichtsbezirk waren die Kirchspiele des Niedervestes, mit Ausschluß der Stadt Dorsten innerhalb der Mauern.

Stadtgericht Recklinghausen

Gerichtsbezirk war die Stadt Recklinghausen innerhalb der Mauern und Hillen mit den Pfahlbürgern.

Stadtgericht Dorsten

Gerichtsbezirk war die Stadt Dorsten innerhalb der Mauern.

Patrimonialgericht Horst

Gerichtsbezirk war die Herrschaft Horst.

Patrimonialgericht Westerholt

Gerichtsbezirk war die Herrschaft Horst.

Patrimonialgericht Haus Ostendorf für Haus Hamm

Gerichtsbezirk war der südlich der Lippe liegende Teil der Herrschaft Ostendorf im Kirchspiel Hamm, mit den Bauerschaften Hüppelswick, Herne und Hamm. Der Ortsteil Bossendorf gehörte nicht dazu. Der Gerichtsstuhl lag nördlich der Lippe, im Fürstbistum Münster, vor dem Tor des Hauses Ostendorf. Die betroffenen Wehrfester sind unter Haus Hamm (Hamm-Bossendorf) aufgeschrieben.

Freigrafschaft Recklinghausen

  • 1335 Juni 7 (feria quarta post Pentecosten). Walramus (Gf. von Jülich), Erzbischof zu Köln (1332-1349), welchem Bürgermeister und Rat der Stadt Dorsten die im Vest Rekelinchusen belegene Vrigrafschaff, die Bürgermeister und Rat einst von Henricus Unversagede (Haus Balken) gekauft haben, für 200 Mark verkauft haben, verpflichtet sich zur Zahlung dieser Summe. Außerdem überläßt er den Bürgermeistern und Rat der Stadt Dorsten das Recht, Bier zu eigenem Nutzen zu verkaufen. Sollte er demnächst dasselbe Recht auch in Recklinghausen verkaufen, so haben Bürgermeister und Rat zu Dorsten das Recht auch Bier nach Recklinghausen zu verkaufen.
  • 1363 wurde Dietrich von (Vlerike zu) Lüttinghoff gleichzeitig mit 3 anderen Rittern vom Grafen von der Mark die vestische Freigrafschaft übertragen, welche sie drei Jahre zuvor Bern von Sickenbeck abgekauft hatten.

Freigerichtsstühle

Die Freigerichtsstühle waren im Gebiet der Freigrafschaft Recklinghausen verteilt, wir kennen heute:

  • Freistuhl "zum Eichholz" bei Hackfurt in Kirchhellen bzw. in Polsum,
  • Freistuhl "Hassenkampe vor dem Erle, Hackfurt in Kirchhellen, Bauerschaft Hachhausen
  • Freistuhl "an der Loringhegge" in Langenbochum (belegt um 1100)
  • Freistuhl "an der Rabeneiche" an der Sienbeck in Herten(1406),Stuhlherrschaft: Haus Sienbeck bis 1360, später Haus Herten.
  • Freistuhl "an der Rauschenburg" am Stimberg in Waltrop

Erbvogteiliches Hofgericht

Das Vogteigericht beinhaltete das Hofgericht über den Oberhof zu Recklinghausen und die ihm verbundenen Unterhöfe in der niederen Gerichtsbarkeit.

Erlasse

  • 1781, den 3. April. Bonn. Eigenthums = Ordnung für das Vest Recklinghausen, erlassen vom Kurfürst Maximilian Friedrich.

Provinzialrecht

Maße und Gewichte

Verpfändungen des Vestes

Das Vest Recklinghausen war wohl dauerhaft ein Pfandobjekt der Kurfürsten von Köln, um 1300 war nämlich der Edelherr Ludolf von Steinfurt pfandweise Amtmann im Vest Recklinghausen geworden.

Im Jahre 1336 folgt dem ohne Zutun der Stadt Dortmund 1326 eingesetzten Ritter Bernhard Bitter der Kölner Domdekan und Archidiakon Johan von Kleve im Amt des Drosten im Vest.

1438 Verpfändung durch Erzbischof Dietrich von Mörs (1414-1463) an den Ritter Goswin Stecke für 8000 Goldgulden, 1442 Wiedereinlösung

1446 Verpfändung an Johann von Gemen für 17 550 Goldgulden

1458 Übernahme der Pfandschaft durch Heinrich von Gemen und Wevelinghofen (1458-1470).

1470 Übergabe der Pfandschaft an den Ehemann seiner Tochter Cordula, dem klevischen Erbmarschall Goswin Stecke.

Übernahme der Pfandschaft für 7 500 Gulden durch Frau Cordula nach dem Tode Goswin Steckes.

1476 bringt Cordula von Gemen, verwitwete Stecke, dem Grafen Johann von Schaumburg-Holstein das Vest Recklinghausen als Pfandschaft in ihre zweite Ehe ein.

1561 Graf Erich von Schaumburg-Holstein, Amtmann und Pfandinhaber des Vestes.

1571 überläßt Graf Jost seinem Bruder Otto das Vest gegen eine Pfandsumme von 16 000 Talern.

1576 löst Erzbischof Salentin von Isenburg die Pfandschaft ein, 1577 Salentinischer Rezeß.

Merian Kommentar

Matthaeus Merian der Ältere schreibt dazu 1647: Theodor von Moers, Erzbischof zu Köln, wollte hier gegen den Herzog von Cleve Krieg fuhren, um Soest für sich zu gewinnen. Anno 1442 wurde (das Vest) Recklinghausen für 17.550 Gulden vom Grafen von Schaumburg (gepfändet) verkauft, aber der Erzbischof Salentinus zu Köln bezahlte das Geld erst einhundertdreißig Jahre später und löste so auch weitere verpfändete Städte, wie die Stadt Kaiserswerth, die Vogteien Ordingen und Erprode nahe Neuss und Netten bei Andernach aus.

Kriegswesen

  • 1692, den 23. Juni. Köln. Befehl des Kurfürsten Joseph Clemens an Otto Wessel von und zum Hamm , 20 Mann, welche die Städte Recklinghausen und Dorsten zu einer Kompagnie zu Fuß liefern wollen, zu übernehmen.

Kirchliches

Reformation

Trauungen und Taufen durch reformierte Prediger erfolgten zunächst auf freiadeligen Häusern: auf Haus Schörling (1649), Haus Löringhoff, Haus Gutacker, Haus Henrichenburg (1649-1659), Boenen auf Haus Berge (1649) und Loe zum Haus Loe (1656/57) 58), 75.

Im Jahre 1612 erfogte die Trennung der der Kirche (r.k.) im Vest Recklinghausen vom Archidiakonat Dortmund und Bildung eines eigenen Landdekanates (Vestisches Geisliches Kommissariat), welches bis 1821 zum Erzbistum Köln gehörte.

Folgerichtig wurde 1614 ein Religionsedikt über das Aufenthaltsverbot von Nichtkatholiken im Vest erlassen, welches 1659 erneuert wurde.

Trotz aller katholischer Bestrebungen zur Gegenreformation waren nach den Visitationsprotokollen von 1717 und 1756 auf den Adelshäusern Haus Löringhoff und Haus Klostern Reformierte und Lutheraner.

Von Köln nach Münster

1823 erfolgte die Freistellung des geistl. Kommissariats von der Erzdiözese Köln und die Inkorporierung zur Diözese Münster (Bulle Papst Pius VII, vom 16. Juli 1821).

Kirchenbücher

Zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der Erfassung von Daten aus Kirchenbüchern und kirchlichen Akten, so wie zur Schonung der Bestände, werden die von Verkartern oder Verkartergruppen bearbeiteten Bestände im Vest und Kreis Recklinghausen erfaßt.

Kirchenbücher und Zivilstandsregister

Die Verkündung der Beschlüsse auf dem Konzil zu Trient erfolgte im Vest Recklinghausen erst im Jahre 1605.

Es gab wiederholte Anordnungen des kölnischen Landesherren (1779/ 93/ 94) zur Führung von Tauf-, Copulations- und Sterbebücher für den Pfarrer, den Küster und das weltliche Gericht. Jährlich hatte durch den Pfarrer der Vergleich der Zweitschrift mit dem Haupt-Kirchenbuch und danach die Abgabe an das zuständige Gericht zu erfolgen.

Die Führung der Zivilstandsregister nach dem Code civil erfolgte zuerst von den Pfarrern 1809, dann durch den Bürgermeister 1811. Die Hinterlegung der Urschriften erfogte bei der lokalen Mairie-Bürgermeisterei, der Zweitstücke beim zuständigen Distriktgericht.

Bibliografie

Oft werden in Archiven oder Archiv-Landes-/Universitätsbibliotheken noch nicht in Online-Katalogen erfaßte Bücher oder Arbeiten gefunden, welche das Thema dieser Seite berühren. Solche Funde und Fundorte sind für andere Heimat- und Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, den Vollen Text im Original einzusehen um über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen oder über das lokale Umfeld mehr in Erfahrung zu bringen. Auf der folgenden Seite können Sie ihren Fund eintragen oder finden.

Periodika

Vestische Zeitschrift seit 1891

Seit 1891 besteht diese Reihe als heimat- und personengeschichtliche Quelle ersten Ranges. Ihr Schwerpunkt bildet zwar das Vest und der Kreis Recklinghausen, aber auch das Umfeld rund herum findet sich in den Veröffentlichungen wieder.

Hier finden Sie Auszüge aus dem 3. Orts-, Personen und Sachregister betreff das Vest Recklinghausen, für die Bände 41-65 von 1934 bis 1963.

Vestischer Kalender seit 1923

Seit 1923 besteht diese Reihe von populären heimat- und personengeschichtlichen Beiträgen aus der Region und ihren Lokalitäten. Bilder, Gedichte, Geschichten und Beiträge zeichnen ein interessantes Bild von Land und Leuten des vestischen Raumes.

Aus dem Inhalt der Ausgaben 1923 - bis 1992 hier unter Index.

Geschichte

Die ersten mit Namen bekannten Bewohner des Vestes Recklinghausen lebten im 1. Jahrhundert v.Chr. auf Einzelhöfen und waren das Volk der Sigamberer. Als ihre nördlich der Lippe lebenden Nachbarn, die Brukterer, in das Vest eindrangen und sich niederließen; besonders als der römische Feldherr Tiberius im Jahr 8 v.Chr. eine große Zahl Sigamberer westlich des unteren Rheins ansiedelte, wurde der Volkstamm der Brukterer im Vest so bedeutend, daß das Gebiet zwischen Lippe und Emscher schließlich Boroktragau genannt wurde. Wichtig für die weitere Geschichte war dabei die Beteiligung der Brukterer an der „Schlacht im Teutoburger Wald“ gegen die auf germanisches Gebiet eindringenden Römer, wobei sie am 2. August 9 n.Chr. mit dem Cherusker Hermann den entscheidenden Schlag erzielten, der ihnen eine fast acht Jahrhunderte währende Herrschaft des Vestes sicherte. Zunächst als weitgehend eingeständiger Stamm der Brukterer und dann später als brukterischer Teil des sächsischen Volksstammes.

Ab dem 7.Jahrhundert begann dann durch den Hl. Suitbertus und den beiden Hl. Brüdern Ewaldi die Christianisierung des Vestes, welche schließlich zur ersten vestischen Kirche in Recklinghausen führte. Mit Karl dem Großen begann dann die fränkische Eroberung des Vestes und der anderen sächsischen Gebiete, welche dann im 9.Jahrhundert abgeschlossen wurde. Zur Stabilisierung des neuen fränkischen Besitzes wurden große Teile Gebietes zwischen Lippe und Emscher dann an das Erzstift Köln und an die klösterlichen Institute zu Werden und Essen übergeben.

Das "Vest Recklinghausen" (Ersterwähnung in einer Urkunde von 1341), mit dem gleichnamigen Oberhof, war seit dem Mittelalter der Inbegriff eines Amtsbezirks der kaiserlichen Freiggrafschaft und des landesherrlichen Gogerichts zu Recklinghausen im Kurfürstentum Köln. Verwaltet wurde es von kölnischen Drosten, Amtmännern oder Statthaltern. Es besaß eine eigene landständische Vertretung, welche aus der Ritterschaft und den Städten Recklinghausen und Dorsten bestand. Innerhalb der rheinischen Erzstiftlande wurde es jedoch nur als notwendiges Anhängsel behandelt.

Das Vest als Amtsbezirk mit all seinen Einkünften wurde häufig verpfändet, zuletzt von 1446 bis 1576 an die Herren der Herrschaft Gemen.

Da es um die Mitte des 14. Jhdt. politisch dem dem erzstiftischen Marschall des Herzogtums Westfalen zu Arnsberg unterstand, kann vermutet werden, daß es mit dem Erwerb des Herzogtums Westfalen durch den Erzbischof von Köln an das Erzstift kam. Demnach könnte das Amtsgebiet Recklinghausen ursprünglich zum Bereich der Grafen von Werl/Arnsberg gehört haben. Diese Annahme wird auch gestützt durch die reichen Schenkungen aus dem Gebiet des Vestes an das Stift Xanten.

Schon um 1102 hatte Graf Friedrich der Streitbare von Werl die halbe Grafschaft Arnsberg dem Erzstift Köln preisgeben müssen. Erbe der Grafschaft und der 1114 errichteten neuen Burg Arnsberg wird nach seinem Tode 1124 der niederländische Graf Gottfried von Cuyk. Sein Sohn Heinrich I. (1154-1185) muß um 1160 unter kölnischem Druck seine Grafschaft 1165 dem Erzstift zu Lehen auftragen. Mit der Eingliederung Arnsbergs in den sauerländischen Besitz des Erzbistums beginnt sich für diesen und den zugehörigen Hellweg die Bezeichnung "Herzogtum Westfalen" einzubürgern und führt seit 1367 zum einem weiteren Titel des Erzbischofs.

Mit den anderen Hoheitsgebieten des Kölner Erzbischofs, dem Herzogtum Westfalen, dem Kurkölnisches Sauerland und dem Rheinischen Landen des Erzstiftes bestand keine direkte Verbindung zum Vest Recklinghausen. Zwischen den genannten Territorien bildete das Vest zwar nicht kirchlich, aber politisch eine herrschaftliche Enklave. Erst die Reformation fügte zu einer weiteren Abgrenzung zum klevisch – märkischen Herrschaftsgebiet und zur Stadt und Grafschaft Dortmund.

Heiraten in den jeweils andersgläubigen Bereich wurden zumindest erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Bis in das 17. Jhdt. hinein fanden anonyme Zweitheiraten und –taufen nach dem Ritus der jeweils früheren Religionszugehörigkeit in grenznahen Kirchen der alten Heimat statt.

Die politischen und kirchlichen Grenzen des alten Vestes waren zum größten Teil von der Natur gezogen im Norden und Osten schied die Lippe das Land von dem des Fürstbischofs von Münster, im Süden trennten es ab Henrichenburg die Niederungen und Sümpfe der Emscher von der Grafschaft Mark und dem Stift Essen, im Westen der Kölnische Wald oder Bischofssundern und Ödland vom Herzogtum Kleve.

Nur einem schmalen östlichen Zipfel, dem Kirchspiel Waltrop, fehlte die natürliche Sperre; eine Landwehr sicherte hier das Gebiet gegen die Reichsstadt Dortmundund die Grafschaft Mark. Dies Gebiet des Vestes wird wesentlich abgedeckt vom heutigen Kreis Recklinghausen.

Wechsel der Landeshoheit

Am 26.November 1802 ergriff Herzog Ludwig Engelbert von Arenberg Besitz vom Vest Recklinghausen und setzte zunächst eine provisorische Regierung ein. Am 25.Februar 1803 wurde diese Regelung durch den Reichsdeputationshauptschluß saktioniert. Am 16.November 1803 übergab der Herzog das Vest seinem ältesten Sohn Prosper Ludwig, der kurz zuvor volljährig geworden war.

Archive

  • Vestisches Archiv/ Stadtarchiv Recklinghausen
  • Staatsarchiv Münster (STAMS), Ausser westfälische Territorien, Bestand Grafschaft Schaumburg. Darin Vest Recklinghausen und Haus Horneburg 1446-1624 (83 Kartons), Findbuch A 36.
  • Staatsarchiv Münster (STAMS), preußisches Westfalen, Bestand Kleve-Märkische Regierung. Darin Vest Recklinghausen (1335, 1437-1805 (12 Kartons)

Genealogische Institutionen

Internetlinks