Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel)/1
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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel) | |
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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens-
Jm Auftrage des Landeskirchenrats der Thüringer Evangelischen Kirche auf Grund der Berichte der Pfarrämter bearbeitet und eingeleitet von Karl Güldenapfel, Kirchenrat i. N. in Eisenach.
Neben den von Anfang an in überreichem Maße auf den Landeskirchenrat der geeinten Thüringer evangelischen Kirche-) einstürmenden Aufgaben, die den äußeren und inneren Auf- bau der Kirche betrafen, wandte sich der Landes- kirchenrat sehr bald auch der Fürsorge für die Feststellung und Sicherung der Archive der Pfarrämter zu, wegen ihres hohen und bei Verlusten unersetzlichen Wertes. Daher erließ er im Jahre 1927 eine das Altenwesen bei den Pfarrämtern einheitlsich regelnde Archiv- und Registraturordnung. Und noch im selben Jahre erging an die Psarrämter eine Nusndfrage nach dem Bestand und Alter der Kirchenbücher, ihrem äußeren Zustand, Ort unsd Art ihrer Auf- bewahrung und ihrer Sicherung gegen Feuers- gefahr. Neben den eigentlichen »Kirchen- büchern«, den Tauf-, Trau- und Begräbnis- registern, wurden auch Beicht- und Abensdmahls- register, Konfirmandenregister sowie Seelen- und Familienregifter in die Umfrage einbezogen: als Kirchenbücher im weiteren Sinne.
Jm Anschluß hieran erteilte der Landes- kirchenrat mir den gern übernommenen Auf- trag, ein Verzeichnis der für sämtliche Kir ch- gemeinden innerhalb der Thürin- ger evangelischen Kirche vorhandenen Kirchenbücher aufzustellen-s
l) Der Zusammenschluß der thüringischen Einzelkirchen mit Ausnahme von Neuß ä. L.) war das Erge nis von Verhandlungen, die, im November 1918 be innend, sichmüber die Jahre 1919 und 1920 er treckten. it Be inn des Jahres 1921 übernahm der Landes irchenrat ærnåltch die Leitung der Thüringer evangelischen . ir e.
» s) Daher konnten die Kirchenbücher der Gemeinden der evang.-luth. Kirche von Reuß älterer Linie, deren Leitun in den Händen des Konsistoriums in Greiz (ThJür.) liegt, nicht mit aufgenommen werden, weil diese Kirche sich der geeinten Thüringer evangelischen Kirche nicht angeschlossen hat. – Betreffs der Kirchenbücher der gemeinhin auch als thüringisch bezeichneten,
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An Vorarbeiten und Veröffentlichungen für die früheren Thüringer Einzelkirchengebiete fehlte es nicht. Es lagen vor die Arbeiten von: Löbe, J. und Löbe, E. für Altenburg; Krieg, N. für Provinz Sachsen, Anhalt und einige thüringische Staaten; Auerbach für Reuß j. L.; Brumme für S.-Gotha; Koch für S.-Meiningen und Koch für S.-Weimar- Eisenach.
Jn diesen wertvollen Veröffentlichungen waren aber nicht alle Kirchengebiete gleich- mäßig und lückenlos behandelt; auch waren die früheren Arbeiten z. T. sachlich enger begrenzt als die jetzt vorgenommenen Erhebungen. Da- her galt es, für die geeinte Kirche nach einheit- lichen Gesichtspunkten und den jetzigen kirch- lichen Verhältnissen entsprechend ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Kirchenbücher im weiteren Sinne aufzustellen. Nun wichen aber die jetzigen Angaben der Pfarrämter nicht selten von den Feststellungen der vorgenannten Bear- beiter ab. Jn solchen Fällen wurden erneute Nückfragen an die Pfarrämter gestellt, um ein möglichst sicheres Ergebnis zu erzielen, und es wurde hierdurch vielfach eine völlige Klar- stellung herbeigeführt Trotzdem gilt auch von diesem Thüringer Verzeichnis, was Ernst M a ch- holz von seinem Kirchenbücherverzeichnis der Provinz Sachsen sagt: »Daß es nicht lücken- und fehlerlos sein kann, wird jedem klar sein, der die Materie, die ich hier behandele, kennt.«
Wenn auch die Beicht- und Abendmahlsi register, Konfirmanden-, Seelen- und Familien- register in das Verzeichnis aufgenommen wor- den sind, so geschah das aus der Erwägung her- aus, daß auch diesen ein hoher Wert für Fa- milien- und Gemeindegeschichte zukommt und sie es darum verdienen, erhalten und pfleglich be- handelt zu werden. aber zu Preußen gehörenden Gebiete ift aus »Ernst Macholz, Die Kirchenbücher der evange- lischen Kirchen in der Provinz Sachsen«, Leipzig 1925, zu verweisen.