Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel)/1
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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel) | |
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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens
Im Auftrage des Landeskirchenrats der Thüringer Evangelischen Kirche
auf Grund der Berichte der Pfarrämter bearbeitet und eingeleitet von
Karl Güldenapfel, Kirchenrat i. N. in Eisenach.
Neben den von Anfang an in überreichem Maße auf den Landeskirchenrat der geeinten Thüringer evangelischen Kirche[1] einstürmenden Aufgaben, die den äußeren und inneren Aufbau der Kirche betrafen, wandte sich der Landeskirchenrat sehr bald auch der Fürsorge für die Feststellung und Sicherung der Archive der Pfarrämter zu, wegen ihres hohen und bei Verlusten unersetzlichen Wertes. Daher erließ er im Jahre 1927 eine das Altenwesen bei den Pfarrämtern einheitlsich regelnde Archiv- und Registraturordnung. Und noch im selben Jahre erging an die Pfarrämter eine Rundfrage nach dem Bestand und Alter der Kirchenbücher, ihrem äußeren Zustand, Ort unsd Art ihrer Aufbewahrung und ihrer Sicherung gegen Feuersgefahr. Neben den eigentlichen „Kirchenbüchern“, den Tauf-, Trau- und Begräbnisregistern, wurden auch Beicht- und Abensdmahlsregister, Konfirmandenregister sowie Seelen- und Familienregister in die Umfrage einbezogen: als Kirchenbücher im weiteren Sinne. Im Anschluß hieran erteilte der Landeskirchenrat mir den gern übernommenen Auftrag, ein Verzeichnis der für sämtliche Kirchgemeinden innerhalb der Thüringer evangelischen Kirche vorhandenen Kirchenbücher aufzustellen[2].
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An Vorarbeiten und Veröffentlichungen für die früheren Thüringer Einzelkirchengebiete fehlte es nicht. Es lagen vor die Arbeiten von: Löbe, J. und Löbe, E. für Altenburg; Krieg, N. für Provinz Sachsen, Anhalt und einige thüringische Staaten; Auerbach für Reuß j. L.; Brumme für S.-Gotha; Koch für S.-Meiningen und Koch für S.-Weimar-Eisenach. In diesen wertvollen Veröffentlichungen waren aber nicht alle Kirchengebiete gleichmäßig und lückenlos behandelt; auch waren die früheren Arbeiten z. T. sachlich enger begrenzt als die jetzt vorgenommenen Erhebungen. Daher galt es, für die geeinte Kirche nach einheitlichen Gesichtspunkten und den jetzigen kirchlichen Verhältnissen entsprechend ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Kirchenbücher im weiteren Sinne aufzustellen. Nun wichen aber die jetzigen Angaben der Pfarrämter nicht selten von den Feststellungen der vorgenannten Bearbeiter ab. In solchen Fällen wurden erneute Nückfragen an die Pfarrämter gestellt, um ein möglichst sicheres Ergebnis zu erzielen, und es wurde hierdurch vielfach eine völlige Klarstellung herbeigeführt Trotzdem gilt auch von diesem Thüringer Verzeichnis, was Ernst Machholz von seinem Kirchenbücherverzeichnis der Provinz Sachsen sagt: „Daß es nicht lücken- und fehlerlos sein kann, wird jedem klar sein, der die Materie, die ich hier behandele, kennt.“ Wenn auch die Beicht- und Abendmahlsregister, Konfirmanden-, Seelen- und Familienregister in das Verzeichnis aufgenommen worden sind, so geschah das aus der Erwägung heraus, daß auch diesen ein hoher Wert für Familien- und Gemeindegeschichte zukommt und sie es darum verdienen, erhalten und pfleglich behandelt zu werden. |