Höhere Bürgerschule (Westfalen)
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Aus der Elementarschule entlassene Schüler ("Zöglinge") konnten sich, wenn die finanziellen Voraussetzungen gegeben waren, um 1864 zwischen zwei höheren Bildungsrichtungen entscheiden, nämlich über das Gymnasium für eine akademische Richtung, oder andererseits über die Höhere Bürgerschule für eine praktische, reale Richtung, welche sich an den zeitlichen Berufsbildern orientierte.
Hierarchie:
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Schulwesen in Westfalen > Höhere Bürgerschule (Westfalen)
Amtssprache
- Höhere Bürgerschule im 19. Jahrhundert
- Akademische Ziegruppe
- Um 1864 Vorbildung der Schüler für Gymnasium
- Praktische Zielgruppe
- Um 1864 Vorbildung der Schüler für Gewerbeschulen,
so für künftige Kaufleute, Manufakturisten, Fabrikanten, Ökonomen, Künstler, Militärberufe, Apotheker, Rechnungsbeamte und ähnlicher Berufsstände
- Allgemeine Lehrgegenstände um 1864
- Sprachen - Deutsch, Französisch
Historisch-geografisches Wissen - Geografie, Geschichte, Religion
Physikalisch-mathematisches Wissen - Mathematik (mit Einschluß des bürgerlichen Rechnens), Naturkunde
Technische Fertigkeiten - Schönschreiben, Zeichnen, Singen
Für angehende Gymnasiasten - alte Aprachen (Altgriechisch, Latein) [1]
- Kursdauer
- Um 1864 Vierjährigen Kursen
Literatur
- Kortegarn, F. W. Th.: Versuch eines Organisations-Plans der höheren Bürgerschulen in kleinen Städten (Schwelm 1830)
- Matthias, A.: Die Bedeutung der höheren Bürgerschule für unsere Volksbildung und für unser höheres Schulwesen (Minden , Bruns, 1888)
- Bunse, Chr.: Die deutsche Bürgerschule, die Schule des Mittelstandes (Minden, Bruns, 1889)
Fußnoten
- ↑ Quelle: Mersmann: Statistische Nachrichten über den Kreis Coesfeld 1862. (Münster, Fr. Regensberg)