Feuerschutzwesen in Westfalen

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Feuerspritze Zeichnung vor 1762 (Diderot)

Zeitschiene vor 1803

Brände und Umlagen im Fürstbistum Münster

Die Brandschäden und das Umlagesystem in den Ämtern des Fürstbistums Münster stellte sich beispielhaft im Geschäftsjahr 1774/75 wie folgt dar:

Zeitschiene nach 1802

Feuerschutz zur Zeit des Rheinbundes

In der Zeit des Rheinbundes und danach war die Munizipalität die politische Gemeinde nach der Munizipalverfassung, und die sie vertrende und ihre Angelegenheit verwaltende engere Körperschaft war der Munizipalrat unter Vorsitz des Maire.

Dem Maire dirkt unterstellt war die Munizipalpolizei. Diese hatte für den Brandschutz eine besondere Verantwortung. Zwar konnten Baukonzessionen ausschließlich allein vom Maire erteilt werden, die Polizri hatten aber darauf zu achten:

  • dass nach dem Bauplan eine gehöriger Abstand von Nebengebäuden eingehalten wurde
  • dass überhaupt nicht feuergefährlich gebaut wurde.

Der Maire hatte durch die Munizipalpolizei die festgelegten Feuerlöschgerätschaften regelmäßig und oft überprüfen zu lassen, die fehlenden zu ergänzen und auf ihre ordentliche Funktion zu prüfen.

Im Frühling und Herbst war regelmäßig eine Feuerschau an allen Gebäuden durchzuführen, insbesondere bei den Gewerben, welche leicht feuerfangende Materialien bevorrateten, beispielsweise Schießpulver, Heu, Stroh, Brennholz etc. Auch die Brandgewässer und Brunnen mußten überprüft werden. Die entdeckten Mängel wurden protokolliert und dieserhalb eine Nachschau zu erfolgen.

Die Munizipalpolizei hatte darauf zu achten, dass die Schornsteine in den eingeteilten Schornsteinfegebezirken vom zuständigen Schornsteinfeger regelmäßig und ausnahmslos gefegt wurden.

In den Kommunen waren für den Feuerschutz Gruppierungen mit unterschiedlichen Aufghaben zu bilden, sop zur:

  • a) Löschung des Feuers
  • b) Rettung der Menschen, Tiere und des beweglichen Besitzes
  • c) Sicherung der Ma0nahmen und des geretteten Besitzes

In der Regel ist die Präsenz des Maire, des Beigeordneten oder Polizeikommissars erforderlich, bei Abwesenheit sind sie bis zu ihrer Anwesenheit durch den nächst wohnenden Munizipalrat zu vertreten.

Nach dem Brand haben die Verwaltungsbeamten den durch Feuersbrunst entstandenen Schaden festzusetzen und die Ursache des Feuers zu erforschen.

Für jede Gemeinde sind zwei angesehene Bürger auszuwählen welche die Verwaltungsbaamten im Brandfall schnellstens zu informieren haben.

Die Maires sind auch mit der Führung der Btandkataster beauftragt, in welche sie alle Veränderungen einzutragen haben. Diese müssen zu Anfang jeden Jahtes der Präkektur des Departements angezeigt werden und sind erst dann, mit Hinblick auf Schadloshaltung der Geschädigten, gültig. [1]

Preußen: Feuerlöschwesen in westfälischen Kreisen

Feuerschutzwesen im angrenzenden Rheinland

Literaturverzeichnis

  • Berghaus, Peter. "Die Geschichte der Feuerwehr in Deutschland." BoD–Books on Demand, 2015.
  • Fink, Matthias. "Feuerwehr in Deutschland: Eine historische Betrachtung." Kessel, 2012.
  • Haas, Ulrich. "Feuerwehrgeschichte(n): 150 Jahre Feuerwehr in Deutschland." Verlag Philipp von Zabern, 2000.
  • Holzapfel, Horst. "Feuerwehrgeschichte in Deutschland: Von den Anfängen bis zur Gegenwart." Motorbuch Verlag, 2003.
  • Lutz, Ulrich. "Das deutsche Feuerwehrwesen im Wandel der Zeit." Springer Vieweg, 2017.
  • Müller, Bernd. "Feuerwehr-Geschichte: Von den Anfängen bis zur Gegenwart." Vulkan-Verlag, 2009.
  • Preuß, Günter. "Die Entwicklung des deutschen Feuerlöschwesens: Ein Abriss von den Anfängen bis zur Gegenwart." Books on Demand, 2013.
  • Schimmelpfennig, Udo. "Feuerwehr in Deutschland: Von den Anfängen bis zur Gegenwart." Edition Temmen, 2010.
  • Weck, Rolf. "Feuerwehrchronik Deutschland: Von den Anfängen bis heute." Geramond Verlag, 2005.
  • Zander, Ernst. "Geschichte des Feuerlöschwesens in Deutschland." W. Kohlhammer Verlag, 1999.

Zeitschriften

  • »Archiv für Feuer-, Rettungs- und Feuerlöschwesen« (Leipzig)
  • »Zeitung für Feuerlöschwesen« (München)
  • »Feuer und Wasser«, Organ der Berufsfeuerwehren (Frankfurt a. M.)
  • »Die Feuerspritze«, Organ des Landesverbandes sächsischer Feuerwehren (Leipzig).

Fußnoten

  1. Quelle: Emmermann, Fr.Wilh.: Handbuch für Maires, Beygeordnete. besonders im Großherzogtum Berg (Herborn 1812

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