GOV-Daten Bundesrepublik Deutschland

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Organisation

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Bundesstaat gegliedert in Bundesländer, die ihre Organisation selbständig festlegen. Gem. GG [RQ 1] Art. 20.

Historie der Strukturreformen

23. Mai 1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus der Amerikanischen Besatzungszone, der Britischen Besatzungszone und der Französischen Besatzungszone. Gleichzeitig bildet sie und die Deutsche Demokratische Republik die Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches. Folgende Länder traten per gleichem Datum der Bundesrepublik Deutschland bei:
Baden, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern
West-Berlin war de facto bis 1990 nie Bundesland der Bundesrepublik und unterlag bis zum offiziellen Friedensvertrag einem Sonderstatus. Allerdings galten die für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze auch in Berlin.

1952 Fusion der Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg

1. Januar 1957 Beitritt des Saarlandes aufgrund des Volksentscheides vom 23. Oktober 1955 als elftes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.

3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.

Modellierung im GOV

Religion

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Gem. GG[RQ 1] Art 3/4.

Modellierung der staatlichen Organisation

Aufgrund der Tatsache, dass die Bundesländer in ihrer Organisation selbständig sind, wird hier lediglich die Modellierung zwischen Staat und Bundesland dargestellt.

Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation

Freistaat, Bundesland, Stadtstaat

ist Bundesland,
heißt Freistaat xyz oder Bundesland xyz oder Freie und Hansestadt xyz,
gehört zu DE,

Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehung zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Bearbeiter

Die Bearbeiter der Einträge sind nach Anmeldung im GOV (Login) unter „Änderungen ansehen“ einsehbar.

Verweis auf ähnliche Projekte

  • Wikipedia: WikiProjekt Kommunen und Landkreise in Deutschland [1]
  • Wikipedia: WikiProjekt Kommunen und Landkreise in Deutschland/Ortsteile D [2]

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist.

  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!