GOV-Daten Deutsche Demokratische Republik
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Organisation
Bis zur Verwaltungsreform 1952
Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.
Nach der Verwaltungsreform 1952
Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß GASO[RQ 1]) zusammengefasst.
Kreisfreie Städte bilden gemäß SKO53[RQ 2] Stadtkreise.
Stadtkreise sind gemäß SBO53[RQ 3] in Stadtbezirke unterteilt.
Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß GASO[RQ 1] § 2 und KO52[RQ 4] II a) (7).
Die Bezirke bilden den Staat. Gem. GASO[RQ 1] §4.
Historie der Strukturreformen
7. Oktober 1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bestehend aus den Ländern bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
23. Juli 1952 wurden im Zuge der DDR-Verwaltungsreform die Länder durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurden damit die Länder faktisch aufgehoben.[RQ 1]
25. Januar 1957 erfolgte die formale Aufhebung der Länder. [RQ 5]
3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status
zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation
Bis zur Verwaltungsreform 1952
Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.
Nach der Verwaltungsreform 1952
Gemeinde
Stadtbezirk
ist Stadtbezirk, heißt Name des Stadtbezirks, gehört zu Objekt-ID der Stadt (Gebietskörperschaft oder kreisfrei),
Stadt
ist Stadt (Gebietskörperschaft), heißt Name der Stadt, gehört zu Objekt-ID des Landkreises,
kreisfreie Stadt
ist kreisfreie Stadt, heißt Name der Stadt, gehört zu Objekt-ID des Stadtkreises,
Landkreis
ist Landkreis, heißt Name des Landkreises, gehört bis 1990-10-02 zu Objekt-ID des Bezirks,
Stadtkreis
ist Stadtkreis, heißt Name des Stadtkreises, gehört bis 1990-10-02 zu Objekt-ID des Bezirks,
Bezirk
ist Bezirk, heißt Bezirk Name des Bezirks, gehört bis 1990-10-02 zu object_218112, (Objekt-ID der Deutschen Demokratischen Republik
Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehungen zu Gebäuden
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik (GASO) vom 23. Juli 1952
- ↑ Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (SKO53)
- ↑ Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtbezirken (SBO53) vom 8. Januar 1953
- ↑ Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise (KO52) vom 24. Juli 1952
- ↑ Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!