Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/460
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
<<<Vorherige Seite [459] |
Nächste Seite>>> [461] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Derselbe wird auch, 4mal die Woche um 4 Uhr, ein Examinatorium über Kirchengeschichte, Dogmatik und Moral halten.
Juristische Encyclopädie als Einleitung in das Studium der Rechtswissenschaft lehren der Prof. Dr. Marezoll, und der Privatdocent Dr Büchner von 9-10 Uhr, und zwar jener nach eigenem Plan wöchentlich 5mal, dieser aber nach Hugo`s Lehrbuch täglich eine Stunde.
Das Naturrecht oder die Philosophie des Rechts trägt der Prof. D. Marezoll nach seinem eigenen Lehrbuch, wöchentlich in 5 noch näher zu bestimmenden Stunden, vor.
Die äußere Rechtsgeschichte nachdem von Selchowischen Lehrbuch, wird der Geheimerath Dr. Büchner täglich, von 10-11 Uhr vortragen.
Das deutsche Privatrecht und zwar nach Krüll lehren der Geheimerath Dr. Büchner und der Prof. Dr. Stickel, jener täglich von 3-4, dieser aber 5mal die Woche von 4-5 Uhr.
Das gemeine in Deutschland geltende Handlungs- und Wechselrecht tragen der Geheimerath Dr. Musäus, und der Privatdocent Dr. Bender nach ihren eigenen Lehrbüchern, und zwar jener Dienstags und Donnerstags von 3-4, dieser hingegen wöchentlich in 5 Stunden, vor.
Die Institutionen des römischen Rechts mit Rücksicht auf Mackeldey lehret der Geheime-Regierungsrath Dr. von Löhr täglich von 8-9 und 3mal die Woche von 2-3 Uhr.
Ebenderselbe trägt auch die Geschichte und Alterthümer des römischen Rechts, täglich von 10-11, und wöchentlich 3mal von 2-3 Uhr nach Hugo`s Lehrbuch, vor.
Die Pandekten nach Thibaus System lehret der Oberappellationsrath Dr. Arens täglich von 9-10 und 11-12, und außerdem Montags, Dienstags, Mittwochs und Freitags von 2-3 Uhr.
Ebendieselbe trägt auch Prof. Dr. Marezoll in noch zu bestimmenden Stunden vor.
Die Grundsätze der Hermeneutik des römischen Rechts, verbunden mit der Exegese der gesetzlichen Institutionen, und verschiedener Titeln der Pandekten ingleichen der Novelle 118, trägt der Privatdocent Dr. Büchner, täglich von 3-4 Uhr vor.
Das gemeine in Deutschland geltende peinliche Recht, jedoch ohne Rücksicht auf den Prozeß, liest der Privatdocent Dr. Bender wöchentlich 8 Stunden nach dem von Grolman`schen Lehrbuch.
Das Lehnrecht erklären der Geheimerath Dr. Musäus und der Prof. Dr. Stickel, jener nach
Böhmer täglich von 2-3, dieser nach Pätz, 8mal wöchentlich von 10-11 und 2mal von 1-2 Uhr.
Ueber das katholische und protestantische Kirchenrecht wird der Oberappellationsrath Dr. Arens keine Vorlesungen nach eigenem Plane, in noch näher zu bestimmenden Stunden, fortsetzen und beendigen.
Den bürgerlichen Prozeß nach dem von Grolmanschen Lehrbuch trägt der Prof. Dr. Stickel täglich von 8-9, und Z3al in der Woche von 10-11 Uhr vor; auch wird der Oberappellationsrath Dr. Arens sein Relatorium in noch näher anzuzeigenden Stunden fortsetzen und beendigen.
Ein Examinatorium über das römische Recht in Verbindung mit den Modificationen und Eigenthümlichkeiten des deutschen Privatrechts, ist der Prof. Dr. Marezoll zu halten bereit, und der Privatdocent Dr. Bender erbietet sich zu einem Examinatorium und Disputatorium entweder über das deutsche Criminal- oder Privatrecht in Verbindung mit schriftlicher Erörterung lehrreicher Rechtsfragen; auch ist der Privatdocent Dr. Büchner Examinatoria und sonstige Privatissima über die Pandekten oder andere Theile der Rechtswissenschaft, auf besonderes Verlangen zu halten erbötig.