Friedhöfe im Memelland
Friedhöfe im Memelland Kapinės į lietuva Čion ilsis Dievije |
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Allgemein
Auf dieser Informationesseite finden Sie Artikel zu den Friedhöfen, zu geschichtlichen Aspekten, zur Kirchenordnung und preußischen Rechtssprechung, Flora und geologischen Besonderheiten der Friedhöfe, den sprachlichen Besonderheiten der Region und kulturellen Aspekten der Friedhofsgestaltung.
Eine Liste mit den bisher verorteten Friedhöfen finden Sie hier:
Suche und Zuordnung der Friedhöfe
Alte Karten, GPS und die Nutzung von Google.Earth helfen bei der Suche nach den Friedhöfen der Gemeinden im Memelland. Ohne diese Hilfen ist es manchmal schwierig, etwas zu finden wenn die Orte zum größten Teil verschwunden sind und damit auch Orientierungspunkte verloren gegangen sind.
Historisches
Der Glaube an die Auferstehung von den Toten hat in den Anfängen maßgeblich dafür gesorgt, dass die Toten in den Kirchen bestattet wurden und als der Platz nicht mehr ausreichte in unmittelbarer Nähe der Kirche. Später regelten die Kirchenordnungen die Legung neuer Friedhöfe und zuletzt das Allgemeine preußische Landrecht von 1794, dass Friedhöfe nur noch außerhalb zu legen seien. Vor allem das preußische Landrecht hatte eine Vielzahl von Bestimmungen rund um das damalige Bestattungswesen.
Kulturell
Konfessionen
Im Memelland waren unterschiedliche Konfessionen vertreten, am stärksten aber die Lutherische Evangelische Kirche. So sind auch die meisten Kirchhöfe evangelisch geprägt und nur in größeren Gemeinden gab es expliziet katholische Friedhöfe. Das Allgemeine preußische Landrecht schrieb vor, dass die Toten unabhängig ihrer Konfession auf dem hiesigen Friedhof zu begraben sein, "es darf ihnen nicht verwehrt werden". [1].
Ebenso selten, aber dennoch vorhanden, waren die jüdischen Friedhöfe im Memelland. Für die Bestattung der Juden wurden zusätzliche Gesetze geschaffen, da es sonst mit dem bestehenden Recht schwierig wurde, Tote durch mehrere Pfarreien zu führen um sie auf dem nächst gelegenen jüdischen Friedhof zu beerdigen (s. auch: Portal jüdischer Friedhöfe[1]).
Heute ist die katholische Kirche stark vertreten. Während der evangelische Friedhof in Heydekrug mehr und mehr verfällt, wächst der katholische Friedhof stetig. Man darf aber nicht vergessen, dass viele Kirchengebäude die zunächst in die Zuständigkeit der orthodoxen Kirche gelangte an die evangelische Kirche zurückgegeben wurden. Viele dieser Kirchengebäude und Friedhöfe wurden mit Spendengelder ehemaliger Bewohner der Ortschaften und Kirchspiele restauriert. Ohne diese Hilfe wären sie schon längst verfallen.
Gestaltung der Friedhöfe
Mauern
Die Ummauerungen der Friedhöfe sollten vor allem das Wild abhalten um nicht die Ruhe der Toten zu stören. Wie hoch die Ummauerungen wirklich einmal waren, muss noch verfolgt werden. Die bisher besuchten Friedhöfe wiesen eher kniehohe Holzzäune, Maschendrahtzäune und niedrige Steinmauern auf. Nur wenige davon sind wirklich geeignet, Wild fernzuhalten.
Jankeiten : Im Hintergrund ist der niedrige Holzzaun zu erkennen.
Kattken (Girngallen Gedmin) : Steinmauer
Bajohr Mitzko : Maschendrahtzaun
Klein Jagschen : keine Umzäunung
Die Friedhöfe, die heute auf freiem Feld liegen, sind meist von Bäumen umgeben und wenn sie sich zudem noch innerhalb einer Weide befinden meist mit Maschendraht umzäunt.
Eingänge
Die Eingänge zu den Friedhöfen sind sehr unterschiedlich gehalten. Sie können einfache Holzverschläge sein, kunstvolle Eisengitter oder auch hochgemauerte Ziegelsteinpfosten. Sie markieren aber immer den Zugang zu einer Begräbnisstätte.
Beispiele:
Alter Eingang zum ersten Friedhof von Hermannlöhlen. Der zweite Pfosten ist mittlerweile umgestürtzt.
Alter Eingang zum zweiten Friedhof von Hermannlöhlen/ Kreis Heydekrug. Die Pfosten werden von eisernen Kreuzen gekrönt.
Gaidellen : Nur die Betonpfosten markieren noch den Zugang.
Karkelbeck : Der sehr schöne Eingang zum Dünenfriedhof.
Eingang zum Doppelfriedhof Coadjuthen/ Wersmeningken.
Eingang zum Friedhof von Girngallen Matz.
Der Eingang zum Friedhof von Wittauten.
Ein Holzgattertor zum Friedhof von Jankeiten.
Bajohr-Mitzko : Über den Pfosten ist ein eisernes Schild angebracht.
Nicht alle Eingänge zu den Friedhöfen wurden zusätzlich verziert. So sind die eisernen Kreuze in Alt-Hermannlöhlen auffällig, aber auch oft die eisernen oder hölzernen Spruchschilder die zwischen den Eingangspfosten gespannt sind (z.B. Bajohr Mitzko oder Uszaneiten).
Flora
Nicht selten sind die Friedhöfe nicht ohne äußere Markierungen wie Mauerreste, Pfosten, Tore etc. nicht mehr auffindbar. Hier hilft die Vegetation weiter um sie zu bestimmen. Übige Fliederhecken, ein altes Wäldchen mitten im Feld oder eine Lichtung im Wald geben Hinweise auf alte Friedhofsplätze. Manchmal sind sie auch die letzten Zeugnisse der alten Begräbnisstätte. Im Unterholz findet man dann noch Umfriedungen oder weitere Pflanzen, die so typisch für die Friedhöfe waren. Einzelne Eichen weisen auf deutsche Friedhöfe hin, hingegen sind Gräber die direkt an Bäume gelegt wurden ein Hinweis auf Gräber litauischer Einwohner. Manche Friedhöfe sind mittlerweile übervoll von Maiglöckchen und anderen typischen Zwiebelgewächsen die sich unkontrolliert ausgebreitet haben. Auch sie geben - z.B. mitten im Wald einen Hinweis auf alte Friedhöfe.
Lesen Sie hier mehr zur typischen Vegetation:
Grabsteine und Kreuze
Die Gräber auf den Friedhöfen haben zahlreiche Gestaltungsformen. Sie sind ganz ohne Umfriedungen, in den Boden eingelassen oder in einem Stein/ Betonwanne auf die Erde gesetzt. Die Gräber, Steine und Kreuze sind sehr unterschiedlich gestaltet.
Sie können aus Eisen, Granit, Beton oder Holz sein; die Gräber selber waren entweder unauffällig ohne Umfriedung, in den Boden eingelassen oder auf den Boden gesetzt.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Grabstellen, Grabsteine und Kreuze, sowie den Inschriften derselben.
Lesen Sie hier weiter ...
Umzäunungen
Die Besonderheiten bestimmter zusätzlicher Einzäunungen auf manchen Friedhöfen (hier: Kinten, eiserene Umzäunungen [die Spitzen] geben Hinweis auf den Stand des Toten -> Kaisersoldat, Beamter, einfacher Bürger...)
Kontakt
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Quellen
- ↑ §188 Ohne Erkenntniß des Staats soll niemanden das ehrliche Begräbniß auf dem öffentlichen Kirchhofe versagt werden - und - §189. Auch die im Staate aufgenommenen Kirchengesellschaften der verschiedenen Religionsparteyen, dürfen einander wechselsweise, in Ermangelung eigner Kirchhöfe, das Begräbniß nicht versagen. In: Allgemeines Preußisches Landrecht, 2 Theil, Elfter Titel