Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/045

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Bekanntmachung, den Heppenheim-Miltenberger und Heppenheim-Erbacher Postwagen betreffend.

Zur bequemeren Benutzung der zwischen Heppenheim und Erbach resp. Miltenberg coursirenden Postwagen sind in Hiltersklingen und auf dem s. g. Jägerhause (an dem Einmündungs-Puncte der Straße von Beerfelden in die Fürth-Erbacher-Straße) Personen-Annahme-Stellen errichtet und für die genannten Postwagen nachstehende ermäßigte Personen-Taxen bestimmt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird:

I. Tarif
zur Erhebung des Personengeldes und Ueberfrachtporto bei der Localpersonenpost zwischen Heppenheim und Erbach.
Es zahlt eine Person zwischen Heppen-
heim.
Lörzen-
bach.
Fürth. Wesch-
nitz.
Hilters-
klingen.
Hütten-
thal.
Jäger-
haus.
Erbach.
Personengeld.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Heppenheim - 21 - 28 - - - - - - - - 1 20
Lörzenbach - - - 9 - - - - - - - - - -
Fürth - 3 3/4 - - - 12 - 24 - 32 - 40 - 52
Weschnitz - - - - - - - 12 - - - 28 - 40
Hiltersklingen - - - - - - - - - 9 - 16 - 28
Hüttenthal - - - - - - - - - - - 9 - 20
Jägerhaus - - - - - - - - - - - - - 12
Erbach - 51/4 - - - 51/4 - - - - - - - -
Ueberfrachtporto.
Anmerkungen.
1) In vorstehender Taxe sind sämmtliche Gebühren einbegriffen.
2) Jeder Reisende hat 40 Pfund an Gepäck frei. Für das Mehrgewicht wird das Ueberfrachtporto für jede volle 5 Pfund mit vorstehenden Sätzen erhoben, wobei die zwischen 5 und 5 Pfund liegenden Pfunde zu Gunsten der Reisenden unberücksichtigt bleiben.
3) Den Reisenden nach den Unterwegsorten kann nur die Mitnahme kleinerer Reise-Effecten, als Nachtsäcke, Hutschachteln etc. bis zum Gewicht von 40 Pfund gestattet werden.