Groß-Hessen: Unterschied zwischen den Versionen
Arend (Diskussion • Beiträge) K (Wikipedia-Link) |
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{ | {{Begriffsklärungshinweis|Hessen|Hessen (Begriffsklärung)}} | ||
Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 09:11 Uhr
Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffsklärung). |
Groß-Hessen war von 1945 bis 1946 die provisorische Bezeichnung für das Land Hessen.
Die Vorsilbe "Groß-" sollte andeuten, dass das neue Land neben dem ehemaligen Nassau die beiden Hessen, nämlich die seit 1568 getrennten ehemaligen hessischen Staaten Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel vereinte.
Die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung in Deutschland vom 19. September 1945 bestimmte:
Groß-Hessen umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen.
Mit dem Inkrafttreten der hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 entstand das heutige Land Hessen, das seit 1949 Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist.
Weblinks
- Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung in Deutschland (Bildung der Staaten Groß-Hessen, Württemberg-Baden und Bayern)
- Artikel Groß-Hessen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.