Haus Ostendorf: Unterschied zwischen den Versionen

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===Mühle zu Bocholt===
16.09.1386 Wilhelm  van  Ulfte  genannt  von  der  Schwanenburg  (Swanenborch)  läßt  seinem  Herrn, Bischof Heidenrich von Münster, die Mühle zu Bocholt (Boecholte) samt Zubehör, wie er und sein verstorbener Vater, Herr Eberhard, sie von Bischof und Stift zu Lehen hatten, zugunsten des Herrn Bitter von Raesfeld (Raesvelde), Ritters, auf und bittet den Bischof, Bitter mit der Mühle zu belehnen. Er kündigt sein Siegel an. Zeugen: Heinrich Droste und Heinrich Tenkinch.
===Ankauf von Allodialbesitz===
===Ankauf von Allodialbesitz===
30.07.1442 Urkunde Lembeck. (op den Manendach nechst na sunte Jacobus Daghe des hillgen Apostels). Vor dem Richter zu Lembeck, Goisen Spyrlinch, verkauft Frederich van Strünckede (17.09.1443 Machgroys van Strunckede) das Holzgericht in dem Hülsberge, den Hof zu Herne mit den zugehörigen Höfen: (Puppen-) Dael Hof, Albertes Hof, Poethescher Hof (gelegen im Gericht Recklinghausen), ferner das Markenrecht der Höfe zu Regenbodinck und Bechum, des Gutes Lodinchtorpe und des Borinch Hofes im Hülsberge. Zeugen: Meynecken van Westerolde, Frederich Oldenbergh, Johan Schulte to Grevinch u. Rotger ton Buddenbroke. Der Richter, Frederich van Strunkede, Joan van den Lo und Gisbert van Tuell hängen ihre Siegel an.
30.07.1442 Urkunde Lembeck. (op den Manendach nechst na sunte Jacobus Daghe des hillgen Apostels). Vor dem Richter zu Lembeck, Goisen Spyrlinch, verkauft Frederich van Strünckede (17.09.1443 Machgroys van Strunckede) das Holzgericht in dem Hülsberge, den Hof zu Herne mit den zugehörigen Höfen: (Puppen-) Dael Hof, Albertes Hof, Poethescher Hof (gelegen im Gericht Recklinghausen), ferner das Markenrecht der Höfe zu Regenbodinck und Bechum, des Gutes Lodinchtorpe und des Borinch Hofes im Hülsberge. Zeugen: Meynecken van Westerolde, Frederich Oldenbergh, Johan Schulte to Grevinch u. Rotger ton Buddenbroke. Der Richter, Frederich van Strunkede, Joan van den Lo und Gisbert van Tuell hängen ihre Siegel an.

Version vom 9. Dezember 2020, 17:52 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern am See > Lippramsdorf (Haltern) > Freiheit (Lippramsdorf) > Haus Ostendorf

Disambiguation notice Ostendorf ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Ostendorf.
Um 1930: Haus Ostendorf, Eingang mit Blick in den Hofraum
Um 1930: Haus Ostendorf, Mauerrest der älteren Vorburg

Einleitung

Familienwappen der Familie von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf

Märkisch-Münstersche Adelsfamilie Bitter

  • (Großvater) 1263 Berhard Bitter van Steynhues oder „lapidea domo“ (1258/64), „officialis“ (Burgdroste), „Dapifer“ (Hofmeister) des Grafen Engelbert von der Mark (1249-77), verjagte im April 1263 die räuberische Soldateska des Erzbischofs von Köln, die Blankenstein und das nahe Dorf Hatneggen ( Hattingen ) brandschatzten. Dabei nahmen sie 80 Ritter gefangen. Kurze Zeit danach griff der Kölner Erzbischof dann schon das Dorf Unna an, dessen Befestigung eingeleitet war. Er eroberte, zerstörte und plünderte es. Bernd Bitter hielt sich gerade in Unna auf (2 km südöstlich davon lag sein Burglehen Belemarken = Billmerich), konnte aber flüchten. Während der Flucht wurde er von Soester Reitern erkannt und erschlagen.
  • (Vater) 8.11.1282: Theoderich Graf von Limburg, dessen Sohn Eberhard und Enkel Theoderich genehmigen, daß ihr Verwandter Albert von Hurthe die ihm verpfändete "crumbe grascaph" (Krumme Grafschaft), dem Grafen Eberhard von der Mark für 100 Mark Dortmunder Denare wiederkäuflich überläßt. Zeugen: Theoderich Edelherr von Volmestein, Herr Herbord, Graf von Dortmund, Degenard von Lethmete (Letmathe), Engelbert genannt Bitter, Dieterich Volenspit, Antonius genannt von Scedinche, Heinrich von Wickede, Ritter und Rutger de Svanbole (Schwanobell), Truchseß. gedr. W.U.B VII no. 1836.
  • 30.031304 Für das Seelenheil seines Vaters Engelbertus (1286+) überweist der Ritter Bernhardus dictus Bytter dem Kloster Marienborn (conventi moniamalium), gegründet in Lippramsdorf, seit 1243 in Coesvelt, eine Rente von 4 Schillingen aus dem Erbe Buschhus im Kspl. Borghorst. (WUB 7 Nr.119).
  • (Söhne) 1297 entführte der Rittert Bernhard Bitter die Erbtochter Gosta von Rinkerode, Tochter des Ritters Gerwin von Rinkerode, Burgmann auf Burg Mark, als diese von Fröndenberg (Stift Fröndenberg) kam, und gab sie seinem Bruder Engelbert zur Ehe. Engelbert mußte sie aber wieder zurück geben und beide mußten das Land verlassen. Gosta von Rinkerode (+1318) heiratete später Dietrich von von Volmestein, Ritter Engelbert Bitter (1280 / 1304) heiratete danach Sophie von Korff, Tochter Henrichs oo Luthards.
  • 1300 hatte Bernhard Bitter als erblicher Burgmann zu Strünkede im Dienst des Grafen von Kleve 10 Mark von seinen beiden Häusern gen. Velthus im Kirchspiel Schwerte und Bekemarke (Belemarken = Billmerich) im Kirchspiel Frömern (Vroneber), 5 km nördlich des Stiftes Fröndenberg .
  • Am 21.09.1319 verpflichtet sich der Ritter Bernhard, gt. Bitter, auf ein Jahr, mit 9 gepanzerten (Reitern) in den Dienst der Stadt Dortmund, vor allem gegen die "Steverlinge" Herman Sli und Herman von Wedderden, zu treten. Mit zu diesen Steverlingen gehörte ebenfalls Wessel von Lembeck (nicht zu Lembeck!), Burgmann zu Dülmen. Mit Bernhard Bitter siegeln als Zeugen der Schwestersohn Engelbert de Mechelen und der Brudersohn Engelbert Bitter. Bernhard Bitters zweiteiliges Siegel zeigt im Hintergrund ein Rautengitter und im Vordergrund die 3 rechtsschreitenden Vögel der Sippe Bitter / Werenze. (Dortmunder UB, Erg. 1 Nr. 536). Daraus ergeben sich Hinweise auf die Herkunft der Gertrud von Ostendorf.
    • Am erfolgreichsten bei der Dortmunder Fehde ist mit einer Einzelaktion der Dortmunder Parteigänger Ritter Berhard Bitter, der den Ritter Hugo von der Horst gefangen nimmt und für diesen ein Lösegeld von 850 alten Schilden (ca. 1100 Gulden) erhält.

Gutsgeschichte

Siegel des Ritters Bernhard Bitter zu Ostendorf 1319 in Dortmund

Allodialbesitz

Erstmalig erwähnt wird Haus Ostendorf in Lippramsdorf, als der Ritter Bernhard Bitter (gt. auch „van Steynhues“ oder „lapidea domo“), Gertrudis de Ostendorp seine Frau und ihre Töchter Blidrade und Alheyde am 18. April 1316 ihre Burg Ostendorf zum Offenhaus des Bischofs von Münster, Ludwig II. (1310-57) - Landgraf von Hessen machten und dafür mit einigen Besitzungen (u.a. zu Stromberg, Nyenborgh und mit dem Haus Tenderinc in Hervest) belehnt wurden, welche Bitter auch schon vorher zu Lehen hatte.

Erst damit erhielt der Landesherr des Fürstbistums Münster in Krisenzeiten Zutritt zum befestigten früheren Allodialbesitz des Ritters , welcher damit zum Lehnbesitz wurde.

Münsterischer Droste u. Zeuge

06.07.1330 Bischof Ludwig von Münster entscheidet einen Streit zwischen dem Kloster Marienfeld und Burggraf Heinrich von Stromberg, über Hof und Zehnten zu Groninghen, Hufen Ertlant und Wicburghehove im Kirchspiel Olede, Hufe thon Grotenhus im Kirchspiel Veleheren, Hufe zu Mattenhem und Kotten zu Middelseten im Kirchspiel Harsewinkel, zu Gunsten des Klosters.Zeugen: Burchard - Domkantor, Ludolf, Burggraf zu Stromberg, Bernard Bitter, Albert Clenket, Hermann von Merevelde, Ritter, Conrad von Bernen, Cesar von Baak, Bernard von Drolshagen, Conrad von Vorneholte, Knappen. Quelle: Kloster Marienfeld - Urkunden, Nr. 571

Lage

Ostendorf in Goggle-maps

Mühle zu Bocholt

16.09.1386 Wilhelm van Ulfte genannt von der Schwanenburg (Swanenborch) läßt seinem Herrn, Bischof Heidenrich von Münster, die Mühle zu Bocholt (Boecholte) samt Zubehör, wie er und sein verstorbener Vater, Herr Eberhard, sie von Bischof und Stift zu Lehen hatten, zugunsten des Herrn Bitter von Raesfeld (Raesvelde), Ritters, auf und bittet den Bischof, Bitter mit der Mühle zu belehnen. Er kündigt sein Siegel an. Zeugen: Heinrich Droste und Heinrich Tenkinch.

Ankauf von Allodialbesitz

30.07.1442 Urkunde Lembeck. (op den Manendach nechst na sunte Jacobus Daghe des hillgen Apostels). Vor dem Richter zu Lembeck, Goisen Spyrlinch, verkauft Frederich van Strünckede (17.09.1443 Machgroys van Strunckede) das Holzgericht in dem Hülsberge, den Hof zu Herne mit den zugehörigen Höfen: (Puppen-) Dael Hof, Albertes Hof, Poethescher Hof (gelegen im Gericht Recklinghausen), ferner das Markenrecht der Höfe zu Regenbodinck und Bechum, des Gutes Lodinchtorpe und des Borinch Hofes im Hülsberge. Zeugen: Meynecken van Westerolde, Frederich Oldenbergh, Johan Schulte to Grevinch u. Rotger ton Buddenbroke. Der Richter, Frederich van Strunkede, Joan van den Lo und Gisbert van Tuell hängen ihre Siegel an.

11.12.1473 Urkunde Lembeck. Coep van Hamme überträgt dem Ritter Goesen von Raesfeldt das Wiederkaufsrecht auf den Hof zum Hamme.

26.03.1499 Reversale des Ritter Goessen van Raesfeld über die Belehnung mit dem Schlosse Ostendorpe als einem offenen Hause, mit dem Gerichte und der Herrlichkeit des Kirchspiels Lippramstorpe, mit der Mühle zu Bocholt und etlichen zu dem Hause Hameren gehörigen Zehnten, Erben und Gütern.

06.07.1557 Erhält durch einen Vergleich mit dem Erzbischof von Cöln Adolf von Raesfeldt den Hof zu Hamm mit allem Zubehör.

Erblehen

25.08.1505 Urkunde Lembeck: Anna Kerckerynck, Äbtissin, und der Konvent des Klosters zum Borne in Coesfeld, verpachten an Johan von Raesfeld, Herr zu Ostendorf und seiner Frau Annen, die Güter: Huesman, Uhlenbroick, Buschman, Vinckenbrinck, Johan ter Hove, die Stockhove, Daman, Poter , Haverman, Lodde tom Dymbenken, Gerd von Dymbencken, Kaverutynck. Siegel des Convents.

Lehnbesitz

Lehen der Grafschaft Ravensberg

16.10.1374 Urkunde Lembeck. Wilhelm van Gulke, Graf zu Berg und zu Ravensberg, belehnt den Bitter von Raesfeld mit der Freigrafschaft der Kspl. Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck, Raesfeld und Erle.

08.11.1374 Urkunde Lembeck: Wennemar von Heiden, seine Frau Frygge und beide Kinder Mense, Wennemar und Lamborg, verkaufen an Bitter von Raesfeldt für 650 RT die Freigrafschaft und das Freigericht in dem Kirchspiel Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest und die zugehörigen Güter (Freihof zu Lasthausen, Berten Gut zu Lasthausen, Saelmans Gut bei dem Steynhaus, Zenders Gut, Schonebergh zu Wulfen, Katernbergh zu Wenghe).

13.07.1512 Johan von Cleve, Graf zu der Mark, belehnt den Johan von Raesfeld, Gosswyns Sohn, mit dem Freistuhl zu Assenkamp, Deuten, Diryekinck, ferner mit dem Kirchspiel Raisfeld, Erle, Schirmbeck, Lembeck, Wulfen, Herfst und Ramstorf, die zum genannten Freistuhl gehören.

Lehen des Fürstbistums Münster

19.12.1519 Urkunde Lembeck. Der Bischof von Münster beleibzüchtigt Goesen von Raesfeld und dessen Frau Agnes mit der Mühle in der Stadt Bocholt.

11.12.1708 Urkunde Lembeck. Belehnung durch das Stift Münster mit dem Schlosse Ostendorf, nun als münstersches Stiftslehen, an Adolph von Raesfeld zu Ostendorf.

27.02.1709 Urkunde Lembeck. Belehnung mit dem Stiftszehnten von Lippramsdorf.

05.04.1712 Urkunde Lembeck. Franz Arnold Bischof zu Münster, belehnt den Canzleiagenten Bernardt Joachim Brunort zu behuf des Drosten zu Dülmen Johan Adolph von Raesfeldt zu Ostendorf als Vormund seines minderjährigen Sohns Johan Franz Anton von Raisfeldt zu Oistendorf zu 2/3 Teil mit folgenden Erben und Gütern: Haus Coppel und Brockhaus im Kspl. Schöppingen, Jörling im Kspl. Darfeld, Althoff, Rotthaus und Veltkamp im Kspl.Heek, mit dem Zehnten über Wissing, Ostendorf, Wifflinghof, Veltkamp und zur Schlichte im Kspl. Heek und Elleringhof im Kspl. Legden, Eveking im Kspl. Schöppingen, Wissing oder Wissmann zu Ahlen, Schärn im Kspl. Laer, Kornebecke im Kspl. Epe, Wifflinghoff zu Heek, Stecklinghof im Kspl. Heek, Frerckinck im Kspl. St.Lamberti zu Coesfeld, Mensing zu Schepsdorf, mit dem Zehnten über Röhding und Häning.

Lehen des Stiftes Essen

21.04.1654 Urkunde Lembeck. Anna Salome, Äbtissin des Stiftes Essen, geborene Gräfin zu Salm und Raifferscheid, behandet den, Johan von Raesfelt, Herrn zu Ostendorf, mit 2 freien Händen, die eine für sich selbst, die andere ist noch zu benennen, an die Höfe: Havikens Hof im Kspl.Marl, Schultekens und Overmans Hof zu Herne im Kspl.Hamme, Kummershof im Kspl.Lippramsdorf, Pötershof und Gledinghof im Kspl.Haltern. Rückseite: 02.12.1656 Reinhardt von Raesfelt, Sohn des Johan von Raesfelt wird mit der bisher unbenannten zweiten Hand behandet.

Tausch von Allodialbesitz

27.08.1665 Urkunde Lembeck. Bonn, Maximilian Henrich, Erzbischof zu Cöln, Bischof zu Hildeßheimb und Lüttich, tritt an Johan von Raßfeldt zu Ostendorf den im Vest Recklinghaußen belegenen Huppelbericker Zehnten gegen Abtretung der Jagdbarkeit, dem Holzrichteramt und damit verbundenen Mastung, Windschlägen und Holzbrüchen auf dem Gewäldt der Hülßberg genannt, im Vest Recklinghausen, ab und befreit die Eigenbehörigen Raßfeldts namens: Aleff Baurichter, Georg Weßels, Johan Wilde, Georg Hardick, Aleff Badde, Jacob Cläßer, Claß Amerkamp, Berndt Schwartenbroch, Berndt Poppenthal, Johan Schulte, Rotger Schulte, Aleff Poeth, Conrad, Aleff Graff, Bodde, Johan Köster, Herman auf dem Stein, Johan Weßels zur Linde, Wolter Lohoff und sämtliche Brünninghöffer, insbesondere Berckelman, Melchior Brünninghoff, Ebbinghauß, Gröningen, Hachtman, von allen, an die Kelnerei Horneburg jährlich schuldigen Früchten, Höhnergeld, Zinsen und Diensten und tritt dieselben Herrn von Raesfeldt ab und zieht die Intervention betr. der Brünninghöffer in Speyer zurück.

Lippeschiffahrt

Wirtschaftszweige des Gutes

Die wichtigsten Wirtschaftszweige waren Getreideanbau, Wollverarbeitung, Schweinemast, Schaf- und Fischzucht, Mühlen, Brau- und Brennerei.

Überfall

12.12.1521 Urkunde Lembeck: Vor Hinrick van Eikel, Gograf des Amtes Dülmen, und den Schöffen der Stadt Dülmen, Ewald Bartscher und Johan Nadegale, aufgestellte Gerichtsurkunde in Sachen des Johan von Raesfelt und seines Bruders Goessen, betreff Beraubung des Gutes Ostendorf. An Personen sind angeführt: Ludolphus de Hylbecke, Victor Tymmerman, Bernd ter Hove, Berndt Ketteler, Johan Lohoff, Herman ter Hove, Meister Johan Plass, Claus ton Bossendorpe, Haverman, Daman, Berndt Varenstege, Herman Hanecke, Hinrick Gydderman, Johan Varenstegge, Johan Schulte to Hamme, Johan Molner, Wessel Schulte to Hamme, Hinrick Conradus, Heyne Schulte to Herne, Berndt Vysscher, Johan Bley, Lambert Vysscher, Herman Kock, Hinrich Quercam, Johan Ebbeken, Gerdt Lemeken, Berndt Hoyinck, Schulte Preckynck, Wessel Smonynck, Schulte Huerbardes, Berndt Oldeman, Dirick Steman, Johan tor Kusenhorst, Wynckelkotte, Berndt Wecker, Hinrick in der Kusenhorst, Hinrick Ullenbrock, Johan Locken, Ennynck, Loeman, Buschman, Buddenbrock, Teleman Ullenbrock, Willem, Brugge, Wylhem Cappenberch, Johan Cappenberch, Weyman, Berndt Buneker, Herman Woest, Wessel Swartenbrock, Amerkamp, Berndt Alberts, Wessel Burrichter, Claus Buerrichter, Herman Bodde, Herman Hardick, Gerdt ton Dymeken, Lodde ton Dymeken, Gerdt van der Ruer, Alert - Pastor zu (Lipp-) Ramsdorp, Johan Schulte, Ludolph de Hyllebecke - Notar, Johan Elver, Herman Wencke.

Ursprüngliche Gerechtigkeiten

Zu den ursprünglichen Gerechtigkeiten gehörte der Allodialbesitz in Hamm-Bossendorf und die Herrlichkeit über das Kirchsprengel Lippramsdorf, das wenigstens 6 Stunden im Umfang hatte. Kraft dieser Herrlichkeit übten die Besitzer des Hauses Ostendorf die obere und niedere Gerichtsbarkeit (Jurisdiction) über alle Einwohner aus.

Dazu kam die Landtagsfähigkeit der Häuser Hamm (Kurfürstentum Köln)und Ostendorf (Fürstbistum Münster), die Jagdgerechigkeit, Fischerei- und Mühlengerechtigkeit, Brau- und Branntweinbrennerei-Gerechtigkeit sowie das Patronatsrecht in der Pfarrkirche zu Hamm-Bossendorf und später auch zu Lippramsdorf.

Herrlichkeit

Patrimonialgericht

Eigenbehörige

Die eigenbehörigen Bauernerben des Hauses Ostendorf sind unter der "Kategorie:Haus Ostendorf" erfaßt, welche am Artikelfuß durch entsprechendes klicken aufgerufen werden kann.

Besitz im Vest Recklinghausen 1606

Regalien

Zur Herrlichkeit gehörten auch ansehnliche Regalien, nämlich die Landfolge, Wasser-, Landzoll- und Accisegerechtigkeit und das Recht, von allen neu Bauenden das sogenannte Rauchhuhn zu erheben.

Werencer Zehnte

1687 erwarb Haus Ostendorf mit lehnsherrlicher Bewilligung für 1.500,00 RT vom Haus Sythen den „Wernser Zehnten“ und erhält diesen zum Lehen, bis dato waren einige Eigenbehörige an das Haus Sythen zehntpflichtig gewesen.

Hausausstattung

Personalbestand

An Personal standen 1700 / 1719 laut Lohnlisten zur Bewirtschaftung nur des Hauses zur Verfügung: 1 Gärtnermeister, 1 Gärtner, 1 Jäger, 1 Unterjäger, 1 Vogeljäger, 1 Kutscher, 1 Vorläufer, 1 Vorreiter, 1 Junge, 1 Kochmeister, 2 Küchenmägde, 2 Mädchen, 1 Kellermagd, 1 Fischmagd, 1 Fischer - Knecht, 1 Butterlieschen, 1 Molken Magd, 1 Schließer, 2 Schäfer, 1 Schweinehüter, 1 Kuhhirte, 2 Bauhausmägde, 1 Baumeister, 1 Bauknecht, 1 Reitknecht, 1 Schmiedt, 1 Frau im Schott. (Dazu die Gutsverwaltung und die Bediensteten des Stadthauses in Münster).

Viehbestand

Verzeichnis der Ostendorfischen Viecher 1669: 33 milchgebende Kühe, 37 gute Reitpferde, 10 Starken (jährige Rinder) 9 Kälber, 3 Stier Ochsen, Im Bauschott 324 Schafe, im Hiddink (Sickingmühle) 302 Schafe. In der Mast 36 Schweine, dazu 26 Farkenschweine, so wie 3 Sauen mit Frischlingen, 3 Schmalzschweine, schließlich noch 34 indianische Hühner (u. Gänse, Tauben, Schwäne).

Veränderungen bei den Hausbewohnern

Nach dem Tode des letzten männlichen Erben Franz Arnold von Raesfeld zu Ostendorf, der am 09.Juli 1747 verstarb, heiratete die Wwe. Johanna Maria Rosina Isabella Freiin von Droste zu Vischering den Friedr. Adolf Theodor Adam Franz Freiherr von Meschede, welcher aber schon 1749 verstarb. Da sie spätestens seit 1747 kaum noch im Haus Ostendorf wohnte, fand ein entsprechender Personalumbau statt.

Status animarum 1749: Herman Bruns 31, Joannes Henr. Fromme 32, Theodorus Fahnenstegge 42, Jäger Joannes Adolphus Kimna 36, Joan Berend Richters 39, alter Baumeister Adolphus Künsken 39, Henricus von Diell 72, Joan Berend Dimken 22, Mstr. Gärtner 32, alter Bussche 79, Anna Catharina Goosen 39, Jungfer Pottgießer 26, Jungfer Schligter 23, Frau Schlichter 57, Anna Maria Katten 32, Anna Catharina Buchßmann 26 Jahre alt.

Vikarie Haus Ostendorf

  • 1610 Vicar Alhard Wegener aus Paderborn
  • 1626 Vicar Henrichen Haverwinckels

Küster der Kapelle

  • 1714 Ernesti Meinberg, Küster der Kapelle zu Ostendorf.

Lagerbücher

Zustand 1825

Detaxation und Verkauf 1825

Lageplan: Haus Ostendorf mit Gräfte und vorgelagertem Bauhaus

Detaxation des freiadeligen Hauses Ostendorf

Bearbeitung: Bodo Stratmann, 1991

Im Jahre 1825 ist dem Grafen August Ferdinand von Merveldt zu Lembeck das Rittergut Ostendorf, Kirchspiel Lippramsdorf, früher im historischen Amt Ahaus, heute Stadt Haltern, mit dessen Hovesaat, Rechten, Gerechtigkeiten und Perttinenzien (Zubehör, Immobilien), aus der von Raesfeldischen Konkursmasse von 1748 meistbietend zugefallen. Zum Zwecke der Versteigerung hatte das Oberlandesgericht Münster in Nachfolge des Hochstift-Münsterischen Hofgerichts am 17.2.1824 eine umfassende Wertschätzung des Gutes durch eine Gutachterkommission beschlossen.

Die in den Grundrissen eingesetzte Bemaßung preußischer Fuß beträgt 31.4 cm (0.31385 m) laut „Heimatkalender Kreis Lüdinghausen 1929". S. 135. Ein Vergleich der hier angeführten preußischen Fuß-Maße mit den metrischen Bemaßungen der Anlage durch den gräflichen Baumeister Kampshoff aus Gemen aus dem Jahre 1910 bestätigen diese Zahl.

Eine beglaubigte Abschrift dieses Gutachtens befindet sich auch im Salm-Salmschen Archiv zu Isselburg-Anholt. Dieses Gutachten wird hier als Quellenveröffentlichung im Wortlaut wiedergegeben:

Protokoll

Vorspann

Haus Ostendorf: Erläuterung des Lageplans

Verhandelt auf dem Hause Ostendorf in der Gemeinde Lippramsdorf. Bürgermeisterei Haltern 5. 4. 1824. Im Gefolge Commissariat und hochlöblichen Oberlandesgerichts Münster vom 17. Februar ad., hatte sich der unterzeichnete Deputatus nach dem adeligen Hause Ostendorf begeben, um dasselbe mit seinen Pertinencien nach einem mitgeteilten Verzeichnis gerichtlich abzuschätzen.

Es fanden sich allda ein: 1. Der Rentmeister von Raesfeld, 2. der Hausvogt Juddiges, 3. die beiden Gerichtstaxatoren Henrich Schröer (Zimmermann) und Johan Strickling (Maurer), der königliche (Curator J. C. Schvveling, der gleichfals zu diesem Termin vorgeladen war, ist nicht erschienen.

A. Gebäulichkeiten

Es wurden sodann, nachdem die beiden Taxatoren zuvor an den von ihnen zu leistenden Amtseid vereidet worden waren, zur Abschätzung selbst gesehritten und mit den Gebäulichkeiten der Anfang gemacht.

1.Das Prinzipal-Wohnhaus

welches von den ungefähr 40 Fuß breiten Binnengraben umschlossen wird, besteht aus dem Hauptgebäude und 2 unmittelbar daran liegenden Flügeln, ist massiv erbaut und 2 Stockwerke hoch, und die inneren Räume unter Ausschluß der beiden Flügelgebäude 78 Fuß Länge und 40 Fuß Breite nach Teil- und Gesamtmaßen. Der Haupteingang befindet sich gegen Norden, zwischen den beiden Flügeln, wo man mittels einer steinernen Treppe von 11 Tritten zum Entrèe gelangt. Der Entrèe ist 38 Fuß lang und 12 Fuß breit und mißt vorn Fußboden bis zur oberen Decke 14 ½ Fuß, welche die Höhe der unteren Etage ausmacht. Linker Hand beim Eintritt befindet sich die Treppe, welche nach oben führt, und zugleich ein Gang, der sich in die daneben gelegene sogenannte alte Küche erstreckt. Item an dem der Entrèe linker Hand befindet sich der große Saal, 23 Fuß lang und 24 Fuß breit, von wo aus die Aussicht sich nach dem Hofplatz hin erstreckt.

Zur Linken, neben dem Saale, ist die sogenannte alte Küche, in dem am Hauptgebäude gebauten Flügel gelegen, welche 24 Fuß im Quadrate enthält und wovon sich ein Raum befindet. Hinter der alten Küche führt ein 6 Fuß breiter Gang wieder zum Entrèe. An dem großen Saale zur Rechten befindet sich in der Front ein Turmstübchen, welches 14 Fuß lang und 9 Fuß breit ist und am Ende des selben ein Abtritt. Neben diesem ist ein Schlafzimmer von der nämlichen Länge und Breite wie das vorbeschriebene, gelegen, wohin der Eingang aus dem großen Saale führt, so daß der in diesem befindliche Kamin alle 3 Zimmer berührt. Durch eine im Saale, neben dem vorbenannten Schloßstübchen. befindliche Tür, tritt man ins Mittelzimmer, welches 24 Fuß lang und 19 Fuß breit ist und nach Norden hin an das Entrèe geneigt, wohin zugleich eine Tür führt. Neben der Südmauer, zwischen diesem und dem folgenden Zimmer ist der Raum in der Mauer aufgeführt.

Haus Ostendorf: Untergeschoß

Der vorbeschriebene stößt an das Schlafzimmer, welches gleich dem vorigen 24 Fuß lang und 17 Fuß breit ist und gegen Norden hin das Entrèe berührt. In der Ecke dieses Zimmers, nach Süden hin. befindet sich ein Abtritt und neben dem selben eine Tür, welche zu dem daneben gelegenen Schlafzimmer führt, von 40 Fuß lang und 10 Fuß breit und bis tinter die Decke 7 Fuß hoch ist. Am Ende des Entrèe. nach Westen hin. ist das sogenannte Winterzimmer gelegen, 18 Fuß lang, 14 Fuß breit und 7 Fuß hoch. Neben diesem und dem nachhergehenden Schlafzimmerchen befindet sich die Mägdekammer, wohin die nach der Küchenseite gelegene Tür führt. An der Ecke des Entrèe. Nach Westen hin, ist der 2. Flügel erbaut, der blos die Küche enthält, worin beim Eintritt zur Rechten ein kleines Spinnstübchen von 10 Fuß Länge und 6 Fuß Breite aufgeführt ist. Mittels einer Tür gelangt man aus dem Entrèe in die Küche, welche 95 Fuß lang und 23 Fuß breit ist und womit der untere Stock endigt.

Durch die beim Eintritt zur Linken in dem Entrèe gelegene Treppe gelangt man zur 2. Etage oder mittlerem Stockwerk, welches dem unteren in der Aufteilung, Höhen und Breiten, völlig gleich ist, jedoch mit der kleinen Abweichung, daß sich über der Küche zur rechten Hand ein Gang befindet, wovon 2 Zimmer über der Küche der Länge nach erbaut sind. Im 2. Stockwerk befindet sich eine Treppe an der Stelle, wo die große gedachte Treppe gelegen ist, welche nach dem unterm Dache gelegenen oberen Ende führt. Die Flur im untersten und zweiten Stock besteht größtenteils aus Tannen-, der obere Boden hingegen aus Eichenbrettern und befindet sich so in den Zimmern in einem guten und annehmbaren Stande, jedoch mit Ausnahme der 3 Zimmer, welche sich über der Küche und dem Hinterzimmer befinden und wovon der Flur, so er in die obere Decke, einer Ausbesserung bedürfen. Das Dach über dem Hauptgebäude, sowohl als den beiden Flügeln, ist mit Schiefer gedeckt und befindet sich in einem annehmbaren Stande, auch ist das ganze Gebäude mit gewölbten, aneinanderstoßenden Kellern versehen. Die Dicke der Mauer anfangs 3 ½ bis 4 Fuß und hat nach der Südseite, so auch in dem Flügel zur Rechten hin, einige Risse.

Haus Ostendorf: Übergeschoß

Das Wohnhaus, mit Anschluß der Wand, in den Flügelgebäuden, enthält daher im untersten Stock a) einen Saal, b) drei geräumige Zimmer, c) drei kleinere Schlafzimmer, d) die Magdschlafkammer und e) zwei Küchen, worunter sich in ferner aneinander stoßende gewölbte Keller befinden, die den unteren Raum ausfüllen. Der 2. Stock enthält ebenso viele Zimmer, mit Ausnahme der Mägdekammer und das sich über der Küche 2 Zimmer und ein Gang befinden. In der Richtung nach Norden hin befinden sich jedoch, getrennt vom Hauptwohnhaus, folgende aneinanderstoßende Gebäulichkeiten: 2. Die sogenannte

Zimmermannskammer,

30 Fuß lang, 18 Fuß breit und 12 Fuß hoch, andererseits mit massiven Mauern hieranstoßen.3.

Die Pferdeställe,

welche 66 Fuß lang, 25 Fuß breit und 11 Fuß hoch sind. Dann folgt 4. in gleicher Art erbaut,

das Wagenhaus

(welches) ebenfalls 38 ½ Fuß lang und 25 Fuß breit ist. An (der) Ecke des Stalles ist 5. ein aus groben Bruchsteinen ausgeführten

Turm

gelegen, welcher an inneren Räumen 15 Fuß Länge und 10 Fuß Breite enthält. Hiran stößt 6. in einem besonderen Flügel, jedoch unmittelbar an vorgedachten Turm, der

Kornboden

welcher gleich vorigen ersten Ausmaß von Mauern besteht und dessen unterer Stock zur Stallung und Schlafstuben der Knechte dient. Das Ganze ist 128 Fuß lang, 19 Fuß breit und 11 Fuß hoch.

Über die unter 2, 3, 4 und 6 aufgeführten Gebäulichkeiten befindet sich ein 2. Stock, der jedoch nicht massig, sondern aus sogenannten Reihenwänden und Ziegelsteinen erbaut ist und von (der) Höhe 9 Fuß enthält. Dero unter 6 gedachte Flügel enthält im 2. Stock den Kornboden, worauf das vorrätige Korn hingeschüttet wird. Am Ende des Kornbodens befindet sich noch ein zweiter, dem unter 5 ähnlicher, Turm, von gleicher Größe und Bauart, der zugleich das Einfahrtstor bildet und wovor die Brücke gelegen ist. Vorgedachte Nr. 2 bis 6 beschriebenen Gebäude alle aneinandergeschlossen, befinden sich in annehmbarem Stande und sind mit gebrannten Dachziegeln gedeckt. Der unter Nr. 6 gedachte Turm hingegen ist baufällig und verdient wegen der da vorhandenen Gefahr abgebrochen zu werden.

Das Hauptwohnhaus, so wie die unter 2 bis 6 gedachten Gebäulichkeiten werden von einem ungefähr 40 Fuß breiten

Graben

eingeschlossen, so daß mit Einschluß der Gebäude und den inneren Hofräumen ungefähr an Größe 7 Scheffel (-gesähe) enthält.

Das vorgeschriebene vorangegangene Wohnhaus, wovon zugleich ein

Handriß

beigefügt ist, wurde nach seiner jetzigen Lage und Einrichtung von den Taxatoren gewürdigt zu 3600 Reichstaler (Rt). Die unter 2 bis 6 gedachten übrigen Gebäulichkeiten mit Einschluß des Hofraumes hingegen zu 800 Rt abgeschätzt.

Haus Ostendorf: Übereinstimmender Handriß von 1825

7. An der Brücke die

Haus Ostendorfsche Kapelle

welche nach der Außenseite gemessen 50 Fuß lang, 26 Fuß breit und bis zum Dache 32 Fuß hoch ist. Sind von gebrannten Ziegelsteinen ausgeführt und haben mehrere Risse, auch das Gewölbe von Ziegelsteinen droht an mehreren der Einsturz. Das Dach der Kapelle, welches mit Schiefer belegt ist. befindet sich gleichfalls in einem baufälligen Zustand, so, daß das ganze Gebäude einer völligen Regoration bedarf und von den Taxatoren zum Werte von 150 Rt abgeschätzt wurde.

Da der Mittag bereits herangerückt war, so wurde hiermit beschlossen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Henrich Sehröer, Joh. Strickling. Markers - Deputierter. Continatum Prandium, wurde die Detaxation angefahren und dann zugleich erschienenen Hausvogt Juddiges nachstehend benannte Stücke angewiesen:

8. der an der Landstraße gelegene

Schafstall

welcher an einer 5 Fuß hohen Mauer von Holz erbaut und mit Bretterneinspann bekleidet ist, derselbe besteht aus 8 Gebunden, ist 67 Fuß lang, 24 Fuß breit und 11 Fuß hoch, ganz mit Dachziegeln gedeckt, übrigens sehr baufällig und wurde zum Wert von 100 Rt abgeschätzt.

9. Das

Ökonomie- oder Bauhaus

an der zur Lippe führenden Allee gelegen, das selbe anbesteht aus einem Stockwerke und dem Kornboden, ist 168 Fuß lang, 38 Fuß breit und 11 Fuß hoch. Der Fußboden ist mit Baumberger Steinen belegt, die Wände hingegen aus 5zölligen Sticken und dazwischen gewundenen Zeug, das einen erbaut. Das Dach befindet sich in einem mittelmäßigen Stande, die Wände des unteren Stockwerkes hingegen drohet der Einsturz. Das ganze Haus, welches mit Ziegeln gedeckt ist, wurde von den Taxatoren zu 500 Rt im Werte angeschlagen.

Unmittelbar an dem Bauhaus, und zwar von der Front nach Osten hin, sind die

Schweineställe

mit massiven Mauern aus groben Steinen ausgeführt. Das ganze Gebäude, welches mit Ziegeln gedeckt ist, enthält 102 Fuß in der Länge, 23 Fuß in der Breite und 11 Fuß in der Höhe. Diesem gegenüber liegen als Räume die sogenannten Hundeställe. Die Schweineställe mit Einschluß der Steine und den daran gelegenen, mit einer Gräfte eingeschlossenen Platz wurde insgesamt zu 150 Rt gewürdigt. 10. Ein altes, massiv erbautes

Gartenhäuschen

aufem Wall gelegen, 14 ½ Fuß breit, 16 ½ Fuß lang, übrigens ganz baufällig, ist zum Werte von 15 Rt angeschlagen, womit die vorhandenen Gebäude schließen.

B. Gärten und Ländereien

Haus Ostendorf: Prinzipalhaus: Südansicht

11. Dieses all an dem Hause Ostendorf, wegen ein geringer Teil Gartengrund, der andere Gartengrund ist untergemacht, ist 500 Schritt lang und 16 Schritte breit und wurde von den Taxatoren per Scheffel (der Scheffel Einsaat 1500 Quadratschritte gerechnet) zum Werte von 15 Rt gewürdigt und beträgt mithin im Ganzen 75 Rt.

12. Der neue Garten, zu ein zum am Tor gelegen, 84 Schritt lang, 40 breit oder 3360 Quadratschritte in Erden, per Scheffel 28 Rt gewürdigt, hat 69 Rt 13 ½ Silbergroschen. 13. Der daran gelegene Torgartenackerland, ungefähr 1 Scheffel Einsaat, geschätzt zu 18 Rt.

14. Der hier anstoßende alte Garten, jetzt Ackerland, 87 Schritte lang und 100 Schritt breit oder 8700 Quadratschritt, per Scheffel zu 18 Rt ergibt 104 Rt 10 Silbergroschen.

15. Der hinterste Garten, gleichfalls ankanntend, 100 Schritte lang und 100 Schritte breit, im Ganzen 10 000 Quadratschritt, per Scheffel gleich dem Vorigen, weil der Boden nicht von der besten Qualität ist, geschätzt zu 18 Rt, beträgt mithin 120 Rt.

16. Der Freiheitsgraben, welcher zugelandet ist und aus Grasgrund (besteht), jedoch von schlechter Qualität dergestalt, enthält an Länge vom Garten zur Wiese des Schulte Eppendorf 130 und an Breite 25 Schritte, ferner von hier und bis am Garten von Juddiges 289 Schritte in der Länge und 20 in der Breite, sodann von hier aus bis am Wehr 290 Schritte in der Länge und 30 Schritte im Durchschnitt in der Breite. Das im Freiheitsgraben anstehende Gras wird im jährlichen Ertrage zu 3 ½ Fuder und jedes Fuder im Wert zu 5 Rt, mithin im Ganzen zu 17 Rt 15 Silbergroschen geschätzt, welche mit 4 Prozent zum Kapital erhoben 437 Rt 15 Sgr. ausmachen.

17. Der Bauhausgraben, welcher zugelandet und als Wiese benutzt wird, breit 25 und lang 180 Schritte, angeschlagen jährlich zu 2 Fuder Gras, per Fuder 5 Rt, macht überhaupt 10 Rt, welche zu 4% im Kapitalwert 250 Rt ertragen.

18. Die Rhaeweide, im Norden am Wege nach Haltern gelegen, übrigens von Haus Ostendorfschen Gründen eingeschlossen, groß 7 Malter 2 Scheffel, angeschlagen per Scheffel zu 16 Rt. erträgt mithin im Ganzen 1376 Rt.

19. Ein Dickicht Plaggenmahd und Gedung und zur Schafhaltung, hinter der Rhaeweide nach Dammanns Konnig und neben der Inselwiese gelegen, Lang 326, breit 75 Schritte, mithin 16 Scheffel und 450 Quadratschritte, per Scheffel geschätzt zu 4 Rt, macht 65 Rt und 6 Silbergroschen. Das auf dieser Weide und neben der Rhaeweide befindliche Gehölz angeschlagen zu 200 Fuder, per Fuder ad 1 Rt, insgesamt 20 Rt.

20. Die Haus Ostendorfsche Insel, inher so Grasgegend, gegen Osten an der (Berg-) Bossendorfer Gemeinheit, Westen Rhaeweide, Süden an der Insel, Norden Ostendorfische Plaggenmahd gelegen, lang 950, breit 45 Schritte oder 28 Scheffel. Der Ertrag dieser Wiese wurde zu 15 Fuder Heu und das Fuder zu 5 Rt angeschlagen, wonach der jährliche Ertrag 75 Rt ausmacht und zum Kapital erhoben 1875 Rt ergab.

21. Daselbst ein Distrikt Plaggenmahd, so die Insel genannt, wird zugleich zur Schafweide genutzt, ist gegen Süden am Lippestrom gelegen und ringsherum von der Inselwiese begrenzt. Wegen seiner regulären Lage konnte ein solches nicht (in Schritten) abgetragen werden und wird daher zu ungefähr 70 Scheffel Einsaat umgeschlagen, per Scheffel 4 1/2 Rt (macht) 315 Rt.

Farblich markiert der frühere Gräftenzulauf (Twersgraben) der Lippe zum Haus Ostendorf im 16. Jahrhundert, dadurch Inselbildung des Graslandes, Ablaufschott war bei Meinken. Weiter: Fähren zu Bergbossendorf und Haus Ostendorf.


22. Der lütke Mersch Ackerland, 2 Malter 8 Scheffel sandigen Landes und gewürdigt per Scheffel je 8 Rt (macht) 256 Rt.

23. Der Pferdekamp mit Einschluß Heugewächses, zwischen der Insel, dem Lippeufer und Stemmenweide gelegen, groß 7 Malter 8 Scheffel, werden im Durchschnitt mit Berücksichtigung des schlechteren, mittleren und guten Bodens, angeschlagen per Scheffel zu 20 Rt, (macht) 1840 Rt. Die daneben befindlichen Eichenbäume zu 90 Stück, geschätzt zu 60 Rt.

24. Das Lippufer - Schafweide, gegen Norden neben dem Lütken Mersch und dem Pferdekamp gelegen, lang 600 Schritte, breit 30, (ergibt) 13 Scheffel, per Scheffel zu 6 Rt, (macht) 78 Rt. Die darauf befindlichen Bäume, 78 Stück, teils Eichen, teils Buchen, gewürdigt zu 39 Rt.

In soweit hier heute abgeschlossen, nachdem von morgens 7 bis nachmittags 6 Uhr mit der Abschätzung fortgefahren wurde. Da der folgende Tag gutes Wetter zu versprechen schien, so wurde vom Deputatus für besser erachtet, mit der Detaxation des Torfmoores, Nr. 31 des Verzeichnisses und den anderen in der Hohen Mark, Nr. 30 des Verzeichnisses, zu verfahren.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Henr. Schröer, Strickling, Markers - Deputatus. Contination aufem Venne, respective in der Hohen Mark, Bauerschaft Lavesum, Kirchspiel Haltern, am 6. 4. 1824. Zufolge gestrigen Beschlusses ergab sich Deputatus mit den beiden Gerichtstaxatoren Schröer und Strickling nach dem in der Bauerschaft Lavesum entlegenen Venn, wo selbst der Herr Josef von Raesfeld, der Rentmeister von Raesfeld und der Hausvogt Juddiges angetroffen wurden, welche die Grenzen in folgender Art anzeigten:

25. (Nr. 31 des Verzeichnisses): Das zum Haus Ostendorf gehörige Torfmoor liegt gegen Osten neben dem Venn des Zellers Deinken und wird durch mehrere, in grader Richtung eingeschlagene Pfähle von diesen getrennt, grenzt nach Norden hin an des Grafen von Merfeld gehörige Venn, wo zwischen beiden ein schmaler, in grader Linie fortlaufender Graben die Grenze bezeichnet. Derselbe stößt gegen Norden auf das der Gemeinde Reken gehörende Venn, stößt gegen Süden auf die Lavesumer Gemeinheit. Die vordere Breite neben der Lavesumer Gemeinheit beträgt 440 Schritt, die Länge konnte wegen des nassen und feuchten Bodens nicht angegeben werden und soll sich nach Aussagen des Taxators Schröer ungefähr 20 Minuten weit bis zur Rekenschen Grenze erstrecken. Die Größe des ganzen Torfmoors konnte nicht genau bestimmt werden, und der Wert des Ganzen wurde von den Taxatoren zu 500 Rt geschätzt.

Haus Ostendorf: Prinzipalhaus: Schnitt

26. (Nr. 30 des Verz.): Von hieraus wurden Deputators durch die beiden Comparenten nach der Stätte von Houv mitlegenen Hohe Mark geführt, welche aus Heidegegend besteht und zum Teil mit Schlagholz besetzt ist. Nachdem von der Behausung des Zellers Kettler an, auf der nach Wulfen führenden Chaussee eine halbe Stunde zurückgelegt war, bemerkten Begleiter, daß der Anteil des Hauses Ostendorf in dieser Mark zu recht angegeben sei und das das Kuckuks Brook genannt werde. Das Ganze bildet eine unregelmäßige hin und her laufende Figur, wegen deren Grenzen in nachstehender Art bezeichnet werden:

Der fragliche Anteil der Hohen Mark stößt gegen Osten an den Anteil des Zellers Meerhove und wird durch einige hin und wieder in der Erde laufende Reihe Gräben, welche in grader Richtung nach Norden sich bis zum Anteil des Grafen von Merfeld hin erstrecken, von ersteren getrennt. Da diese Grenzen nicht genau durch Gräben bezeichnet werden und dadurch einst Zwist entstehen könnte, so wird es rechtens sein, diese beiden Anteile durch einen Graben zu trennen. Von dem Punkte, wo vorgedachte Grenze den Anteil des Grafen von Merfeld berührt, ist die Grenze zwischen beiden Anteilen durch einen Wall bezeichnet, der neben dem Tannengehölz des Grafen nach Westen hin, bis zum Weg, der von Haltern nach Borken führt, ununterbrochen fortläuft. Von dieser höchsten Spitze des Berges erstreckt sich der Wall neben des Anteils des Grafen entlang den allda befindlichen Bäumen, den 7 Telgen genannt, berührt auch auf ein kleines Stück die Lembeckische Grenze bis zum Anteil des Schulze Greving. Von hier erstreckt sich der Graben bis zum Anteil des Herzogs von Croy, führt sodann quer über den von Haltern nach Borken führenden Weg, 200 Schritte vom sogenannten Mönch entfernt, neben der Grenze der Lavesumer Gemeinde hin und endet bei der anfänglichen Grenze am Kuckuks Brook. Das Kuckuks Brook und einige hier und umeinander gelegenen Stroiten sind mit einzelnen Schlaghölzern besetzt, doch bestens vier Fünftel des Ganzen blos aus Heidegrund, welcher ungefähr eine Stunde vom Hause Ostendorf entlegen ist. Wegen der unzuregulierenden Figur, an welcher dieser Anteil leidet, wurde nun die Größe nach einem beiläufigen Anschlag von 2000 bis 2400 Scheffel von den Taxatoren bestimmt und das Ganze zu 900 Rt gewürdigt.

Somit für heute beschlossen, da um 7 Uhr morgens bis nachmittags um 4 Uhr mit der Detaxation zugebracht worden ist. Henrich Schröer, Toben Strickling, vorgelesen und genehmigt und unterschrieben. Markers - Deputatus.

Haus Ostendorf, den 7. 4. 1824 wurde mit der Abschätzung der übrigen am Hause und in der Gemeinde Lippramsdorf gelegenen Immobilien vorangefahren und den Taxatoren durch den zugleich erschienenen Hausvogt Juddiges folgende Stücke angewiesen:

27. (Nr. 25 des Verz.): Der Lippkamp Weidegrund, angeschlagen zu 15 Kuhweiden und jede Kuhweide von den Taxatoren gewürdigt ist zu 4 Rt, macht der jährliche Ertrag 60 Rt und ein Kapitalwert zu 4 Prozent (macht) 1500 Rt. Die von dem Lippkamp zu der Allee befindlichen Eichbäume, 76 Stück, werden zu 152 Rt abgeschätzt.

28. (Nr. 27 des Verz.): Der Scheikamp, Ackerland annen Lippkamp gelegen. Größe 6 ½ Malter, per Scheffel geschätzt zu 21 Rt facit 1638 Rt.

29. (Nr. 27 des Verz.): Ausgetauschter Klei, Ackerland, angeschlagen zu 11 Malter Größe, so der Scheffel geschätzt zu 15 Rt, facit 1980 Rt. Einiges ringsum an Früchten.

30. (Nr. 28 des Verz.): Der Wilkeshof, Weidegrund, angeschlagen zu 9 Rinder Weiden, jedes Stück zu 2 Rt und gegen 4% in Kapitalienwert facit 450 Rt. Das hierin befindliche Holz geschätzt zu 50 Rt.

31. (Nr. 29 des Verz.): Der Hopfengarten, Ackerland, worin noch 2 Teiche liegen. Alles zusammen angeschlagen zu 4 Scheffel und der Scheffel ein Wert zu 10 Rt facit 40 Rt. Die im Verz. Sub. Nr. 30 und 31 aufgeführten Parzellen, nämlich der Hohen Mark und als Venn. sind schon vorher, Sub. 25 und 26, abgeschätzt.

32. Ein Scheffel Ackerland im Kessel belegen, ist Anpächter Möllmanns, einst gegen Osten und Westen neben Havermanns, stößt gegen Norden auf das Land des Havermanns und gegen Süden auf den gemeinen Weg, geschätzt zu 5 Rt.

33. Vier Scheffel Ackerland in der Wehrhude, Anpächter Niemann Breuer, wird gegen Osten und Norden nach der Gemeinheit, gegen Westen von Schmönings und gegen Süden vom Lande des Havermanns begrenzt. Dies Ackerland ist von schlechter Qualität und nach Aussage des Pächters zehntbar. Wurde von den Taxatoren nach Abzug der Zehntpflicht per Scheffel ad 6 Rt geschätzt, facit 34 Rt.

34. Fünf Scheffel Ackerland am Annaberge gelegen. Anpächter Huesmann, liegt gegen Osten an der Heide, gegen Westen und Norden am Haus Ostendorfischen Land und gegen Süden am Hause des Schmöning. Sandig und wird per Scheffel zu 4 Rt gewürdigt, facit 20 Rt.

35. Zwei Scheffel Ackerland daselbst, sandiger Boden, Anpächter Merten, wird von Süden und Norden von der Gemeinheits Heide, gegen Osten vom Lande des Muhle und gegen Westen vom Lande des Dammann begrenzt, geschätzt per Scheffel zu 3 Rt, facit 6 Rt.

36. Fünf Scheffel Ackerland an Bünings lang anliegend. Anpächter Möllmann, grenzt gegen Osten an Buschmanns Land, gegen Süden und Norden an dem Hause Ostendorfischen Land, geschätzt per Scheffel zu 4 Rt. facit 20 Rt.

37. Anderthalb Scheffel Landes im (Berg-) Bosscndorfer Felde. Anpächter Möllmann, gegen Süden am Land des Schmönings, übrigens von dem Hause Ostendorf gehörendem Ackerland begrenzt. Gewürdigt per Scheffel zu 3 Rt, facit 4 Rt 15 SGR.

38. Sechs Scheffel Ackerlandes auf Bünings Berg im (Berg-) Bossendorter Felde gelegen. Anpächter Huesmann. Gegen Westen und Norden an der gemeinen Heide, gegen Süden und Osten am Haus Ostendorfischen Lande grenzend. Gleich den nachrechenden Ackerstücken von geringer Qualität und geschätzt per Scheffel zu 3 Rt, facit 18 Rt.

39. Viereinhalb Scheffel auf der Heide am Annenberg schießend. Schlechter Qualität und außen in der Heide gelegen, nicht verpachtet, geschätzt zu 3 Rt, facit 13 Rt 15 SGR.

40. Zweieinhalb Scheffel Ackerland in der Molle, Anpächter Mertens, sandig, ist gegen Osten am Lande des Muhle gelegen, gegen Westen an Dammanns Lande und gegen Norden an der Gemeinheit gelegen, geschätzt per Scheffel 3 Rt, facit 7 Rt 15 SGR.

41. Zweieinhalb Scheffel Ackerland zwischen Dammanns Land schießend. Dieses Ackerstück ist nicht aufzufinden und soll vor den 2 ½ Scheffel Landes in der Molle Sub Nr. 40 gelegen haben, wo selbst sich ein langer Distrikt Sandgrundes ohne Wert vorfindet.

42. Vier Scheffel Ackerlandes an dem Schotte. Anpächter Wecker. Gegen Norden an Kocks Lande, von den übrigen Seiten an der Gemeinheit gelegen, geschätzt per Scheffel zu 3 Rt. facit 12 Rt.

43. Neun Scheffel Ackerlandes daselbst, Anpächter Wecker. Gegen Osten und Westen neben dem Lande des Kock gelegen und stößt gegen Norden auf die Gemeine Heide, desgleichen gegen Süden, schlechte Qualität, geschätzt per Scheffel zu 3 Rt, facit 27 Rt.

Womit heute Vormittag beschlossen worden, nachdem von 7 bis 12 Uhr mit der Detaxation zugebracht war. Henrich Schröer, Joh. Strickling, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben, Markers - Deputatus.

Continuatum post prandium und werden von dem p. Juddiges folgende Stücke angewiesen:

44. Zwei Scheffel Ackerland an der Stolten-Delle, Anpächter Backmann, nach Westen neben den Stollen Deller Weg, gegen Süden und Osten neben dem Lande des Pöter, gegen Norden neben Dammanns Land gelegen, schlechte Qualität, geschätzt zu 2 Rt. facit 6 Rt.

45. Die Mergelkuhle, l Scheffel Ackerland. Anpächter Backmann. Gegen Osten am Gemeinheits Lande, Westen Püter, Süden Havermanns Land und gegen Norden an der Gemeinen Heide gelegen. Sandig, geschätzt per Scheffel 4 Rt, facit 4 Rt.

46. Ein Scheffel Ackerland bei Havermanns Land, Anpächter Merten. Gegen Norden Havermanns, Osten und Süden am Lande des Muhle, gegen Westen an der Gemeinheit, von schlechter Qualität, geschätzt zu 3 Rt. 47. Drei Scheffel Ackerlands, bei Havermanns Land auf dem Hassel belegen. Anpächter Havermann, gegen Osten, Süden und Norden vom Lande des Kemna und gegen Westen neben dem Lande des Wecker gelegen. Sandig, geschätzt per Scheffel zu 2 Rt, facit 6 Rt.

48. Zwei Scheffel Land bei Püters Berg, zwischen Havermanns Land gelegen. Anpächter Merten. Stößt gegen Osten auf Sch.-Eppendorfs, gegen Westen auf Havermanns Land. Ist gegen Süden neben Pöters und gegen Norden neben Havermanns Land gelegen. Per Scheffel auf 3 Rt geschätzt, facit 6 Rt.

49. Zweieinhalb Scheffel Ackerland am Stoltendiller Weg, gegen Westen und Süden an Dammanns und gegen Norden an Kocks Land gelegen. Geschätzt per Scheffel zu 3 Rt, facit 7 Rt 15 SGR.

50. Daselbst noch 2 ¾ Scheffel Ackerland. Anpächter Merten, ist gen Süden neben dem Lande des Havermanns, gegen Norden neben dem des Pöter gelegen und stößt gegen Westen auf Kemna Land und Osten den Stoltendiller Weg. Geschätzt per Scheffel zu 3 Rt. facit 6 Rt 22 ½ SGR.

51. Zwei Spint Ackerland aufem Heidberg, Anpächter Merten. Ist gegen Westen neben Weckers Land, gegen Osten am Heidberg gelegen, stößt gegen Norden auf Dammanns und gegen Süden auf das Land des Muhle. Schlechte Qualität, geschätzt zu 1 Rt 15 SGR.

52. Zwei Scheffel Ackerland auf Luchten, Anpächter Merten. Gegen Osten und Westen am Lande Havermann, gegen Süden und Norden an der Gemeinen Heide gelegen. Sandig, geschätzt per Scheffel 3 Rt, facit 6 Rt.

53. Vier Stücke Gartenlandes im Kipp Garten, bei (Berg-) Bossendorf gelegen. Anpächter Merten:

a) Das 1. Stück stößt gegen Osten auf die Lippe, gegen Westen und Norden an Havermanns Gartengrund, ist 10 Schritte lang und 6 Schritte breit, geschätzt wegen des schlechten Bodens zu 3 Rt.

b) Das 2. Stück stößt gegen Osten auf die Lippe, gegen Westen auf Muhlen, gegen Süden auf Poeter und Norden auf Mertens Garten und ist 37 Schritte lang und 6 Schritte breit, geschätzt zu 8 Rt.

c) Das dritte Stück stößt gegen Osten auf die Lippe, gegen Westen auf Muhlen, gegen Norden auf Backmanns und Süden auf Havermanns Gartengrund, ist 25 Schritt lang und 5 ½ Schritt breit, geschätzt zu 5 Rt.

d) Das 4. Stück stößt gegen Osten auf die Lippe, gegen Westen auf Mühlen, gegen Süden auf Poeters und gegen Norden auf Havermanns Gartenland, ist 21 Schritt lang und Kl Schritt breit, geschätzt zu 7 Rt.

54. Einunddreiviertel Scheffel Ackerlandes am Muhlen Hof, im sogenannten Graben-Garten belegen. 2 Stücke, Anpächter Backmann. Gegen Süden und Westen an Dammann, gegen Osten an Poeters Land gelegen, stößt gegen Norden auf den Postweg nach Haltern. Sandig, geschätzt per Scheffel zu 3 Rt 15 SGR, facit 6 Rt 3 ½ SGR.

55. Anderthalb Scheffel Ackerland aufm Lühken, Anpäehter Marwitz. Gegen Osten an Weckers und Westen an Havermanns Land gelegen, gegen Süden und Norden von der Gemeinheit begrenzt. Geschätzt per Scheffel zu 4 Rt, facit 6 Rt.

56. Noch daselbst ¾ Scheffel Ackerland, Anpächter Backmann. Dieses Ackerland liegt unmittelbar bei dem Sub. Nr. 54 bezeichneten Landes am Muhlenhof und ist bereits mit diesem in Anschlag gebracht.

57. Der Grützgarten nicht weit vom Haus Ostendorfsehen Schafstall gelegen. Sandiger Boden, 70 Schritt lang und 30 breit, geschätzt per Scheffel zu 12 Rt, facit 15 Rt.

58. Das kleine Stück Schüvenkamp, ringsum in Früchten, 1 Malter und 5 Scheffel. Geschätzt per Scheffel zu 18 Rt. facit 306 Rt.

59. Ein Stück Grasgrund zum Freiheitsgraben auf Fielherms Hof schießend.

60. Noch daselbst 1 Stück Wiesengrund.

61. Noch zwei Stücke Wiesengrund daselbst, auf den Haus Ostendorfischen Wall chießend. Diese 3 Pagelen machen mit der Sub. Nr. 16 bezeichneten Freiheitsgraben ein Ganzes aus und sind daher auch mit diesem zugleich abgeschätzt worden.

62. Ein Stück Landes bei der Inselwiese, auf die Lippe schießend, so der Herr Rentmeister von Raesfeld unter hat und nicht zu seiner Hauptpachtung gehört, 1 Malter und 3 Scheffel groß. Dieses Land soll nach Aussage des Herrn Rentmeisters auf der Inselwiese neben dem lütken Mersch gelegen sein und werde gegenwärtig als Schafweide benutzt. Aus sandigem Boden und wurde per Scheffel zu 6 Rt angeschlagen, facit 90 Rt.

63. Der neue Kamp, 5 Malter groß, nahe beim Haus Ostendorf, gegen Westen am Weg nach Büning, gegen Norden an der Heide, gegen Süden an Backmanns und Vielhermanns, gegen Osten an Dammanns Land gelegen. Der Herr Rentmeister bemerkte, daß dieser Kamp gegen das übrige Land nicht die aufgeführte Größe hätte. Nachdem dieselbe abgetreten worden, ergab sich die Breite im Durchschnitt zu 230 und die Länge im Durchschnitt zu 329 Schritte oder 4 Malter und 2 ½ Scheffel, wogegen der Scheffel zu 8 Rt gewürdigt wurde und erträgt 480 Rt.

Hiermit wurde für heute beschlossen, da mit der Taxation bis 6 Uhr zugebracht worden war, Hr. Schröer, Strickling. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. Markers - Deputatus.

Ostendorf, den 18. 4. 1824. Es hatten sich heute der Deputatus nebst den beiden Gerichtstaxatoren hier eingefunden. Zugleich erschien der Hausvogt Juddiges, worauf sodann mit der Detaxation wie folgt weiterverfahren wurde.

64. Sechs Scheffel Markengrund, Ackerland, so Blauvoet in Pacht hat. die vorderste und hinterste Duve genannt.

a) die vorderste Duve ungefähr 3 ½ Scheffel groß, gegen Osten an Blauvoets, gegen Westen an Bringenbergs Land, gegen Süden an der Landstraße nach Dorsten, gegen Norden an Blauvoets Land gelegen, schlechter Boden.

b) Die hinterste Duve ungefähr ½ Scheffel groß, gegen Osten und Norden an Blauvoets. gegen Süden an Bringenbergs Land und gegen Westen am Gemeinheitsweg gelegen, Anpächter Blauvoet. Nach Aussage des Pächters sind beide Stücke mit der Zehntpflichtigkeit belastet und beide sind jährlich hieraus an die Gemeinheit im Canon von 22 ½ Stüber Clevisch ./. SGR ./. entrichtet worden. Nach Abzug der darauf haftenden Lasten angeschätzt per Scheffel zu 3 Rt, facit 15 Rt.

65. Ein Malter Ackerland, so Wolter in Pacht hat, geneigt gegen Osten an Bußmann, gegen Norden an Kohals Land, gegen Westen an die Gemeine Heide und gegen Süden an den zur Küsterei zu Lippramsdorf gehörigen Kamp. Dieses Land ist gleichfalls Zehntbar und muß jährlich hieraus im Canon von 15 Stüber Clevisch ./. ca. 5 SGR und 8 Pf ./. an die Gemeinheit entrichtet werden. Nach Abzug der darauf ruhenden Lasten wurde dasselbe per Scheffel zu 6 Rt gewürdigt zu 72 Rt.

66. Der neue Kamp im Mersch belegen, 3 Malter und 4 Scheffel groß, Anpächter Himmelmann, geneigt gegen Osten an Öldemanns, gegen Süden an Lippe-Stauen, gegen Westen an Schlagheckes und gegen Norden an Brösthaus Ackerland. Der ganze Kamp wird durch einen Strich Wiesengrund und eine Hecke in 2 Teile geteilt und ist nun den Taxatoren im Durchschnitt per Scheffel zu 20 Rt gewürdigt, facit 800 Rt.

67. Der Wilkenshof ist Ackerland, 1 Malter und 11 ¼ Scheffel groß. Sandig, geschätzt per Scheffel zu 9 Rt, facit 109 Rt 7 ½ SGR.

68. Der Mühlenwinkel, Ackerland, 5 Scheffel groß. Anpächter Steenmann. Stößt gegen Süden auf die Lippe, gegen Norden auf Steenmanns Grund geneigt, gegen Westen an Bußmanns Wiese und gegen Osten in Steenmanns Richtung. Geschätzt per Scheffel auf 25 Rt. facit 125 Rt.

69. Der Schriefers Kamp, 1 Malter und 6 Scheffel Ackerland, worin ein kleiner Strich Wiesengrund gelegen ist. Der Wiesengrund stößt gegen Osten an Althoffs und Brommhennen Wiesen und das Land gegen Süden und Norden auf das Land des Öldemann, geschätzt per Scheffel 25 Rt, facit 458 Rt.

70. Die Schulten-Wiese, gutes Ackerland beim lütken Mersch gelegen. Breit im Durchschnitt 35 und lang 190 Schritte. Geschätzt zu 5 Scheffel, per Scheffel 20 Rt, facit 100 Rt.

71. Die Tuttenwiese, Anpächter Dreckmann, morastig. Geschätzt zu 1 ¼ Fuder Heu schlechter Qualität. Per Fuder zu 4 Rt, macht im Ganzen 125 Rt.

72. Der Freiheitsgraben, nicht weit vom Hause gelegen, bildet ein Dreieck. Ist 88 Schritte lang und 20 Schritte im Durchschnitt breit. Wird geschätzt per Scheffel zu 30 Rt, facit 35 Rt 5 SGR.

73. Der Frohnenkamp, 1 Malter Ackerland, ringsum in Früchten gelegen. Geneigt gegen Osten am ausgedrieschten Kley, gegen Norden an Meinekens Lande, gegen Westen am Merschweg. geschätzt per Scheffel zu 15 Rt, facit 180 Rt.

74. Die Papiermühle im Kirchspiel Lippramsdorf, Bauerschaft Kusenhorst, nicht weit von der Poststraße nach Dorsten gelegen, geneigt ringsum an Steenmanns Gründen. Dieselbe ist oberschlägig, massiv aus Bruchsteinen erbaut, 57 Fuß lang und 30 Fuß, von außen gemessen, breit. Hat einige Risse im Mauerwerk.

Das Gebäude enthält:

a) einen Turm, 22 Fuß lang, worin nach Norden hin das Getriebe und die zur Fabrikation des Papiers laufenden etliche Apparate sich befinden. Gegen Süden die Küche gelegen ist, linker Hand der Küche befindet sich eine Aufkammer und zur rechten eine Schlafkammer, worüber gleichfalls ein kleines Schlafgemach erbaut ist.

b) Von diesem getrennt liegt der Mühle gegenüber ein kleines Oeconomiehäuschen, 13 Fuß lang und 16 Fuß breit, alt und baufällig.

c) Die Grenzen, wodurch sich das Eigentum der Mühle von seinem des Steenmanns trennt, sind nicht genau bestimmt. Doch ist der Boden selbst auch von ganz geringem Wert. Das Ganze wurde von den Taxatoren gewürdigt zu 550 Rt.

Zu der Papiermühle gehören:

a) 2 Kämpe, nebeneinander gelegen und blos durch eine Hecke getrennt, jedes ungefähr 3 Scheffel groß, die Koppel genannt, welche gegen Süden und inmitten Sub. B., gegen Osten an den Hahnenkamp, gegen Westen an den Erlkamp und Steenmann und gegen Norden an den Birkenkamp stoßen, geschätzt per Scheffel zu 10 Rt. facit 60 Rt.

b) 3 ½ Scheffel Weidengrund. Gegen Süden an Steenmanns Wehr, gegen Osten am Hahnenkamp, gegen Westen am Erlenkamp und gegen Norden an die Koppel-Kämpe haben gelegen, sind geschätzt per Scheffel zu 12 Rt, facit 42 Rt.

c) Der hohe Garten, 1 Scheffel groß. Gegen Süden an der Poststraße nach Dorsten, gegen Westen am Mühlenteich und gegen Norden an Brockmanns Land gelegen, geschätzt zu 25 Rt.

d) Der Heidkamp an Quatfoots Feld gelegen. Ackerland, 8 Scheffel groß, geneigt gegen Norden an der Heide, gegen Süden an Quatfoots Feld und gegen Westen an Heidkemper-Kamp, geschätzt per Scheffel zu 7 Rt, facit 56 Rt.

76. Der Erlenkamp, zwischen Broockschen- und der Schultenwiese (Sub. Nr. 71) gelegen, Moorgrund und ungefähr 4 Scheffel groß. Der Herr Rentmeister von Raesfeld bemerkte dem Deputatus, daß durch Kartierung zu jenen des Hauses Ostendorf gehörte und nicht mit im Verzeichnis aufgenommen sei und wurde daher beschlossen, ein solches mit zur Taxation zu ziehen, dasselbe wurde von den Taxatoren per Scheffel zu 6 Rt und eingegangen zu 24 Rt.

Womit beschlossen, nachdem bis Nachmittags 2 Uhr mit der Taxation fortgefahren wurde. Henr. Schröer, Joh. Strickling. vorgelesen, genehmigt und unterschrieben, Markers, Deputatus. Continue sumpoit prandium worden mit der Taxation der zum Haus Ostendorf gehörenden

C. Rechte und Gerechtigkeiten

fortgefahren und diese in nachstehender Art von den Taxatoren gewürdigt:1. Das

Patronatsrecht

zur Pfarre und Vicarie zu Lippramsdorf, geschätzt zum Kapitalwert von 200 Rt. 2. Die

Fährgerechtigkeit

auf der Lippe, welche darin besteht, daß das Haus Ostendorf das Recht hat, auf der Lippe eine große und kleine Fährponten zum Übersetzen von Menschen und Karren, Wagen und Vieh zu halten, wofür bezahlt wird:

Für jede Person 1,für jedes Pferd 2, für jede Kuh 1, für jedes Schwein 1, für jedes Schaf ½, für jede Gans ½ , für jeden befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½, für jeden Karren gleich 3 ¾, für herauf- oder herablassen des Lippetaues 4, von jedem Holzfloße 4 Stüber.

Bei ganz hohem Wasser wird das Doppelte eingeholt. Und liegt bei der Lippe das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehört. Das Ganze wurde nach folgenden Kapitalwerten auf dem jährlichen Ertrage in folgender Art abgeschätzt:

Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150, das Ackerland zu 1 Scheffel zusammen, beide zu 8, der Weidegrund, zu 8, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und 4% zum Kapital erhoben, macht 1000 Rt, Summe 1186 Rt.

Für mit der Überfahrt verknüpfte „Onera" bestehen in Folgendem: Muß alle 20 Jahre ein neuer Schifspontcn und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, desgleichen ein Lippetau, welche angeschlagen werden zu der Schiffsponten zu 400, der Nachen zu 40 und das Lippetau 30 Rt. Summe 470 Rt.

Welche im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt ausmachen und mit 4% einen Kapitalwert von 587 ½ Rt betragen. Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Rt 15 SGR. 3. Die

Jagdgerechtigkeit.

Außer der weitläufigen Koppeljagd, die durch mehrere der benachbarten Kirchspiele, als Lippramsdorf, Klein-Reken, Heiden, Haltern und Hullern. geht und welche größtenteils mit Schnadsteinen abgesteckt ist, gehört zum Hause Ostendorf eine große Hovesaat, welche im Westen von der Lippe an, den Bringenbergsbach bis an der großen Lippramsdorfer Heide herauf, wo sich ein Schnadstein befindet, der die Schnadung macht. Von diesem Schnadstein an befinden sich im Norden, hinter dem Zeller Uhlenbrock und Finkenbrinck hin, längs der Hohen Mark, auf dem (alten) Annenberger Tannenbusche zu, mehrere Schnadsteine, welche im Norden die Schnadung ausmachen. Von dem Annenberger Tannenbusche bis auf die Lippe befindet sich ebenfalls ein Schnadstein, welcher im Osten die Grenze macht. Gegen Süden bildet, von hier bis am Einfluß des Bringenbergbaches die Lippe die Grenze. Deputator bermerkt, daß diese Grenzen nach dem eingeschickten Verzeichnisse aufgenommen sind. Die Jagdgerechtigkeit in vorstehenden Bezirken wurden von den Taxatoren im Ganzen gewürdigt zu 500 Rt. 4. Die

Fischereigerechtigkeit auf der Lippe.

Diese erstreckt sich von dem olierhalb dem (neuen) Annaberg an der Lippe stehenden Schnadsteine bis zu den Punkten, so der Bringenbergs Bach in der Lippe fällt. Die Fischerei auf beiden Seiten der Lippe gehört hier allein dem Hause Ostendorf und wurde zum jährlichen Ertrag von 9 Rt angeschlagen. Mithin zum Kapitalwert gegen 4 % ad 225 Rt. (Der südliche Teil der Fischerei war ein ursprünglicher Allodialbesitz). 5. Die

Plaggenmahd- und Schafhudegerechtigkeit

an der ungeteilten Lippramsdorfer und Bergbossendorfer Mark, auch stand dem Hause Ostendorf sonst die Markenrichtergerechtigkeit in der Lippramsdorfer gemeinen Mark und der Stoltendille im Kirchspiel Haltern, Bauerschaft Bergbossendorf belegen, zu.

a) Nach einer vom Herrn Rentmeister von Raesfeld vorgelegten und vom Geometer Bartmann im Jahre 1811 aufgenommenen Karte beträgt der Flächeninhalt der großen Heide, welche zwischen Lippramsdorf. Hervest und Wulfen gelegen ist und welche von der Lippramsdorfer Gemeinde benutzt wird, an der Maß 4174 Scheffel 99 Ruten und 71 Fuß, und zwar 100 Ruten2 zum Scheffel gerechnet. In dieser Heide soll dem Hause Ostendorf das markenrichterliche Amt zustehen, welches von den Taxatoren in Anschlag gebracht wird zu 250 Rt. Da früher der markenrichterliche Anteil in der „tertia marcalis“ bestand, sonst bei der Gegenwart der 6. Teil als Maßstab angenommen.

b) Die große Brandheide, zwischen Holtwick, Berg Bossendorf und der Bauerschaft Freiheit gelegen. Diese enthält nach einer vom Geometer gleichfalls aufgenommenen Karte 699 Scheffel 53 Ruten und 50 Fuß. In dieser Heide soll das Haus Ostendorf mit der Schafdriftgerechtigkeit und Plaggenmahd ausgestattet sein und derselben zugleich die Gerechtigkeit als Markenrichter zustehen. Die Gerechtsame des Hauses Ostendorf in dieser Heide, wurde nach Sub. a geschätzt zu 80 Rt.

c) Der Anteil der Gemeinde Lippramsdorf in der Hohen Mark, welche zwischen dem alten Annaberg und der geteilten Hohen Mark gelegen ist, beträgt nach einer Veranschlagung des Geometers Bartmann 1399 Scheffel 26 Ruten und 95 Fuß. Welche Gerechtigkeiten dem Hause Ostendorf hiervon zustehen, konnte vom Rentmeister von Raesfeld nicht bestimmt werden und mußte sich aus den Konkursakten oder aus den zu Münster vorhandenen Nachrichten ergeben und ist daher auch nicht in Anschlag gebracht worden.

d) Die Schafdrift und Gerechtigkeit in der Bergbossendorfer Mark, Stoltendille genannt, desgleichen Plaggenmahd. Die Größe dieser Mark konnte nicht bestimmt werden und erstreckt sich diese vom Annaberge an, bis nahe nach (Berg) Bossendorf hin. Die Gerechtigkeit des Hauses Ostendorf hinsichtlich der Schafhude und der Plaggenmahd wurden abgeschätzt zu 60 Rt. Ob dem Hause Ostendorf in dieser Mark das Recht des Markenrichters zustand, hierüber konnte vom Herrn Rentmeister keine Auskunft erteilt werden. 6.

6. Das Kirchspiel Lippramsdorf besteht aus 4 Bauerschaften, nämlich Freiheit, Dorfbauerschaft, Kusenhorst und Eppendorf und muß jede jährlich an das Haus Ostendorf einen ungeschorenen Hammel unter den Namen

Mergelhammel

abliefern. Jeder Hammel wird zu l Rt und die 4 Hammel zum Kapitalwerth abgeschätzt von 100 Rt. 7.

7. Die Zeller Große Voßbeck, Kleine Voßbeck und Große Geldermann, sämtlich im Kirchspiel Hervest wohnhaft, müssen wegen der

Hüteschaft

in der Lippramsdorfer Mark jährlich an das Haus Ostendorf jeder einen ungeschorenen Hammel abliefern, geschätzt zusammen auf 3 Rt und zum Kapital wert zu 75 Rt. 8.

8. Die Bauerschaft Freiheit, Kirchspiel Lippramsdorf, muß jährlich von dem am Haus Ostendorf gelegenen

Brook

statt 3 Müden Gerste, 9 Malter Hafer abliefern. Das Malter Hafer wird zu 3 Rt, mithin der ganze Ertrag zu 27 Rt angeschlagen, welches zu 3 % zum Kapitalwert erträgt 675 Rt.

Taxatoren bemerkte, daß nun das fragliche Brook Eigentum des Hauses Ostendorf wäre und der Wert nicht nach dem jährlichen hieran zu entrichtenden Hafer in Anschlag gebracht werden müßte, sie den Wert dann zu 900 Rt bestimmten. Schließlich wird noch bewertet, daß bei denjenigen Grundstücken, worinnen die Größe nach Scheffelmaß angegeben sei, diese noch bei dem angeschlagenen zu Grunde gelegt sei. Ob diese Maße aber zu 100 Ruten2 per Scheffel oder nur zu 81 Ruten2 nach halterischem Maß genommen worden, dieses kann nur durch eine förmliche Untervermessung bestimmt werden.

D. Onera

1. Muß jährlich vom Hause Ostendorf an einen zeitlichen

Pfarrer zu Lipplamsdorf

2 Scheffel und an den

Küster

daselbst 1 Scheffel Roggen erbracht werden, welche per Scheffel zu 22 SGR in Kapitalwert ausmachen 56 Rt 7 ½ SGR.

2. Betragen nach einer von Herrn Kanzleikurator Schweling eingereichten Anzeige vom 18. März A.D., die jährlichen

Steuern

welche vom Haus Ostendorf und den dazugehörenden Pertinenzien jährlich entrichtet werden müssen, die Summe ad 120 Rt 10 SGR 2 Pf. welche gegen 4% zum Kapitalwert betragen 3010 Rt 12 1/2 SGR.

3. Bemerkt Herr Rentmeister von Raesfeld, daß die mit der

Kapelle

verbundenen Ausgaben, als vorkommen Reparaturen, Meßwein, Licht, Öl, Wäsche und Meßdienen, jährlich zu 12 Rt angeschlagen werden könnten.

Hiernach betragen die Fol. 1 und 2 aufgeführten Onera überhaupt 3066 Rt 20 SGR.

Nach beendigter Dataxation zeigte Herr Rentmeister von Raesfeld an, daß das Sub. Nr. 19 gedachte Plaggenmahd, neben der Inselwiese gelegen, gegen Osten auf die (Berg) Bossendorfer Gemeinheit stoße und die Grenze zwischeneinander hier nicht genau bestimmt sei und werde daher ratsam sein, diese noch näher zu berichtigen, zu welchem Ende die Eingesessenen von der Bauerschaft (Berg) Bossendorf in Loco zu erscheinen aufgegeben werden möchte. Nach einigen Versuchen wurde sodann die Grenze mit Vorbehalt der Genehmigung hochlöblichen Ober-Landgerichts in folgender Art vorläufig reguliert und festgeselzt:

Bei der an der Lippe neben der Insel befindlichen obersten Kuppe wurde ein Punkt angenommen und darauf ein Strich bezeichnet, von wo aus in der Richtung nach der Spitze des am Wege gelegenen Kamps oben auf der Anhöhe neben der Insel gleichfalls ein Punkt und ein dortiger nach der Spitze des Kochs-Kampes hin genommen worden, jedoch nur bis an den vorigen, wo ein Schnadstein die Grenze bestimmen sollte und zwar in der Art, daß den Eingesessenen der Bauerschaft (Berg) Bossendorf ein Zuweg neben dem Kamp des Kocks nach dem am Ende befindlichen Annabilde hin, offen bleibe, so, daß sie auf diesem mit ihren Schafen und sonstigem Vieh nach den oben gelegenen Grundstücken gelangen können.

Nachdem nun sämtliche zum Hause Ostendorf gehörigen und in dem mitgeteiltem Verzeichnis aufgeführten Pertinenzstücke abgeschätzt worden waren, so wurde gegenwärtiges Detaxationsprotokoll geschlossen und nach geschehener Verlesung und Genehmigung von dem Deputate und den beiden Gerichtstaxatoren unterschrieben: Henr. Schröer, Strickling, Markers, Deputatus.

Für gleichlautende Ausfertigung: Haltern, den 26. 4. 1824, Königl. preuß. Stadtgericht. Markers.

Recapitulation: Summe der ganzen Taxation 26.500 Rt, 23 Sgr., Hiervon gehen ab die Onera 3.066 Rt, 3 Sgr., betaubt der reinen Gethan 23.434 Rt, 3 Sgr. Markers, Dep

Folgt Zustand vor 1825

Hauspersonal

An Personal standen 1700 / 1719 laut Lohnlisten zur Bewirtschaftung nur des Hauses zur Verfügung: 1 Gärtnermeister, 1 Gärtner, 1 Jäger, 1 Unterjäger, 1 Vogeljäger, 1 Kutscher, 1 Vorläufer, 1 Vorreiter, 1 Junge, 1 Kochmeister, 2 Küchenmägde, 2 Mädchen, 1 Kellermagd, 1 Fischmagd, 1 Fischer-Knecht, 1 Butterlieschen, 1 Molken-Magd, 1 Schließer, 2 Schäfer, 1 Schweinehüter, 1 Kuhhirte, 2 Bauhausmägde, 1 Baumeister, 1 Bauknecht, 1 Reitknecht, 1 Schmied, 1 Frau im Schott. (Dazu die Gutsverwaltung und die Bediensteten des Stadthauses in Münster, wie auch die Zwangsdienst leistenden Eigenbehörigen.)

Zollhaus/Treidelstation

12.04.1654 Herman Fischer zu Herne (Bauerschaft) am Zollhaus aus dem Fährschiff gefallen (+).

Das Zollhaus war an der Fähre des Hauses Ostendorf, nördlich der Lippe und war dort auch sinnvoll, nämlich einmal bei der Überschreitung der Lippe als Landes- und Herrschaftsgrenze und einmal in West - Ost - Richtung bei der Durchreise durch die Herrschaft Ostendorf mit ihren eigenen Regalien.

Bis zum Beginn des Industriezeitalters wurden Lasten unterschiedlicher Art flussaufwärts mit Pferden als Hilfsmittel transportiert, bergab ging es mit der Kraft des Lippestroms. Berufsgruppen, wie z.B. Schiffsreiter, Treidler, Schiffer, Seiler, Fasszieher, Schiffbauer, Stauer oder Hafenarbeiter lebten vom Transport auf der Lippe. Sie wurden im Zuge der Industrialisierung und Veränderung der Infrastruktur im Verkehrswesen verdrängt.

Tierbestand

Nach einer Viehliste von 1669 hatte das Haus Ostendorf an Vieh zu versorgen: 33 milchgebende Kühe, 37 gute Reitpferde, 10 Starken (jährige Rinder), 9 Kälber, 3 Stier-Ochsen, im Bauschott 324 Schafe, im Hidding (=Haus Hamm) 302 Schafe, in der Mast 36 Schweine, 26 Farkenschweine (Jungschweine), 3 Sauen mit Frischlingen, 3 Schmalzschweine und 34 Indianische Hühner.

Raub, Überfälle, Krieg

12.12.1521 Urkunde Lembeck: Vor Hinrick van Eikel, Gograf des Amtes Dülmen, und den Schöffen der Stadt Dülmen, Ewald Bartscher und Johan Nadegale, aufgestellte Gerichtsurkunde in Sachen des Johan von Raesfelt und seines Bruders Goessen, betreff Beraubung des Gutes Ostendorf. An Personen sind angeführt: Ludolphus de Hylbecke, Victor Tymmerman, Bernd ter Hove, Berndt Ketteler, Johan Lohoff, Herman ter Hove, Meister Johan Plass, Claus ton Bossendorpe, Haverman, Daman, Berndt Varenstege, Herman Hanecke, Hinrick Rydderman, Johan Varenstegge, Johan Schulte to Hamme, Johan Molner, Wessel Schulte to Hamme, Hinrick Conradus, Heyne Schulte to Herne, Berndt Vysscher, Johan Bley, Lambert Vysscher, Herman Kock, Hinrich Quercam, Johan Ebbeken, Gerdt Lemeken, Berndt Hoyinck, Schulte Preckynck, Wessel Smonynck, Schulte Huerbardes, Berndt Oldeman, Dirick Steman, Johan tor Kusenhorst, Wynckelkotte, Berndt wecker, Hinrick in der Kusenhorst, Hinrick Ullenbrock, Johan Locken, Ennynck, Loeman, Buschman, Buddenbrock, Teleman Ullenbrock, Willem, Brugge, Wylhem Cappenberch, Johan Cappenberch, Weyman, Berndt Buneker, Herman Woest, Wessel Swartenbrock, Amerkamp, Berndt Alberts, Wessel Burrichter, Claus Buerrichter, Herman Bodde, Herman Hardick, Gerdt ton Dymeken, Lodde ton Dymeken, Gerdt van der Ruer, Alert - Pastor zu (Lipp-) Ramsdorp, Johan Schulte, Ludolph de Hyllebecke - Notar, Johan Elver, Herman Wencke.

1934: Haus Ostendorf brannte

Am Morgen des 11. April 1934 rückte die Hamm-Bossendorfer Feuerwehr zum Haus Ostendorf bei Lippramsdorf an der Bahnstrecke Haltem-Wesel aus, das das Herrenhaus der Burg in Flammen stand. Weil aber der Löschwasserteich an der Burg verschlammt war, bereitete die Löschwasserversorgung erhebliche Schwierigkeiten. Die Wehr baute mit Hilfe der Feuerwehren Lippramsdorf und Dorsten eine ca. 700 m lange Schlauchleitung zur nahegelegenen Lippe auf. Erst jetzt war es möglich, das Feuer mit Hilfe von Wasser zu bekämpfen. Erst in den Nachmittagsstunden war das Feuer gelöscht. Die Hammer Wehr wurde wegen ihrer guten Ausrüstung an Schlauchmaterial lobend erwähnt. Was nicht erwähnt wurde, ist, daß beim Einsatz zwei Feuerwehrkameraden der Lippramsdorfer Wehr durch einen einstürzenden Kamin zu Tode kamen. Das Herrenhaus des Hauses Ostendorf war bis auf die Kellergwölbe abgebrannt und eingestürzt.

Archive

  • Archiv Burg Heimerzheim, Eigentümer: Antonius Freiherr von Boeselager
    • Bestand Westfälische Herrschaften: Münsterisches Gut Ostendorf und Herrschaft Lippramsdorf 1430– 1801 (30 Akten)
      • Einsicht nur über Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Archivberatung, Fortbildungszentrum Brauweiler

Bibliografie

  • Zum Konkurs des Hauses Ostendorf s. u. a. Norbert Schüpp.: Von Dörfern zur Stadt. Marl - Amt und Stadt im Veste Recklinghausen. Wirtschaftswissenschaftliche Dissertation, Mannheim 1963, S. 57-59;
  • Haus Ostendort - ein Lehen, in: Der Raum Lippramsdorf. Beiträge zu seiner Geschichte, hrsg. vom Grubenvorstand der Gewerkschaft Auguste Victoria. Marl 1982. S. 39- 92.
  • Stratmann, Bodo, Detaxation des freiadeligen Hauses Ostendorf, in Vestische Zeitschrift Nr. 92/93 S. 86-112 (1993).
  • Stratmann, Bodo, Extractus Protokolli aestimationis in Betreff des an der Lippe gelegenen Hauses Hamm, in Vestische Zeitschrift Nr. 92/93 S. 113-117.
  • Stratmann, Bodo, Haus Ostendorf: Status des Besitzes 1754 (Status bonorum seu redituun Ostendorpiensium etc.) Heiden, 1991.
  • Stratmann, Bodo Haus Ostendorf: Kornbilanz 1740. Heiden 1991.
  • Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Marken der Herrschaft Ostendorf (1998).


Wappen_NRW_Kreis_Recklinghausen.png

Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Borken

Haus Barnsfeld | Haus Diepenbrock | Herrschaft Gemen | Haus Pröbsting | Haus Raesfeld | Haus Rhede | Haus Velen | Ab 1855 mit dazu: Haus Schüttenstein | Herrschaft Anholt | Herrschaft Ahaus-Bocholt | Herrschaft Werth |


Wappen_NRW_Kreis_Recklinghausen.png

Provinz Westfalen: Landtagsfähiges Rittergut im Kreis Recklinghausen / Vest Recklinghausen

Haus Beck | Haus Berge | Haus Hagenbeck | Haus Hamm (Buer) | Haus Henrichenburg | Haus Herten | Haus Horst | Haus Knippenburg | Haus Lembeck | Haus Löringhof | Haus Lüttinghof | Haus Niering | Haus Schörlingen | Haus Uhlenbrock | Haus Vogelsang | Haus Vondern | Haus Westerholt | Haus Wittringen |

Ab 1855 mit dazu: Haus Brabeck | Haus Wilbringen | Grafschaft Recklinghausen |

Historisch: Haus Backem | Haus Balken | Haus Beckloe | Haus Bruchhausen Haus Darl | Haus Dillenburg (erst 1822 erbaut) Haus Dringenburg | Haus Goy | Haus Gutacker | Haus Hamm (Hamm-Bossendorf) | Haus Kaynhorst | Haus Klostern | Haus Leythe | Haus Loburg | Haus Loe | Haus Malenburg | Haus Möcklinghof | Haus Oberfeldingen | Haus Schörlingen | Haus Sickenbeck | Haus Tyding | Haus Vettenbockholt | Burg Wildau

Zufallsfunde

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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