Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel)/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Beicht- und Abend-mahlsregistern (Konfitenten-, Kommunikantenregiftern) legte man
Den Beicht- und Abend-mahlsregistern (Konsitenten-, Kommunikantenregistern) legte man
in altprotestantischer Zeit großen Wert bei, daher waren sie vielfach mit den Tauf- usw. Registern von Anfang an verbunden. Solchen
in altprotestantischer Zeit großen Wert bei, daher waren sie vielfach mit den Tauf- usw. Registern von Anfang an verbunden. Solchen
Falls kann man, bei der damals herrschenden
Falls kann man, bei der damals herrschenden
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am Orte ansässig war oder nicht. Später scheint
am Orte ansässig war oder nicht. Später scheint
das Interesse an der Auszeichnung der Abendmahlsgäste oder wenigstens an der Aufbewahrung der Kommunikantenverzeichnisse erheblich
das Interesse an der Auszeichnung der Abendmahlsgäste oder wenigstens an der Aufbewahrung der Kommunikantenverzeichnisse erheblich
gesunken zu sein; es klassen Lücken von über 100
gesunken zu sein; es klaffen Lücken von über 100
Jahren. Im Laufe des 19. Jahrhunderts sind
Jahren. Im Laufe des 19. Jahrhunderts sind
diese Register doch fast überall wieder aufgelebtz
diese Register doch fast überall wieder aufgelebt
und es sollte die Auszeichnung der Abendmahlsgäste, wo nur möglich, eine ebenso ständige Einrichtung sein wie die der Getauften usw. Eine
und es sollte die Auszeichnung der Abendmahlsgäste, wo nur möglich, eine ebenso ständige Einrichtung sein wie die der Getauften usw. Eine
solche Auszeichnung hat doch auch eine große Bedeutung für die seelsorgerliche Tätigkeit sowohl
solche Auszeichnung hat doch auch eine große Bedeutung für die seelsorgerliche Tätigkeit sowohl
des derzeitigen Pfarrers als auch eines Rachfoligers im Amte. Die bloße Eintragung der
des derzeitigen Pfarrers als auch eines Rachfoligers im Amte. Die bloße Eintragung der
Zahl der Abenidmahlsgäste, worauf man sich in
Zahl der Abendmahlsgäste, worauf man sich in
größeren, schwer zu übersehenden Stadtgemeinden
größeren, schwer zu übersehenden Stadtgemeinden
jetzt wohl oder übel beschränken muß, hat lediglich statistische Bedeutung.
jetzt wohl oder übel beschränken muß, hat lediglich statistische Bedeutung.


Konfirmandenverzeichnifse sind erst im 19.
Konfirmandenverzeichnisse sind erst im 19.
Jahrhundert in allgemeinen Gebrauch gekommen.
Jahrhundert in allgemeinen Gebrauch gekommen.
Amtlich eingeführt wurden sie z. B. in Altenburg 1826, in Sondershausen 1871, in Weimar
Amtlich eingeführt wurden sie z. B. in Altenburg 1826, in Sondershausen 1871, in Weimar
1880. Allerdings finden sich vielfach in den
1880. Allerdings finden sich vielfach in den
älteren Kommunikantenregistern die Katechumenen alljährlkich besonders verzeichnet. Sodann ließ man sich häufig an den von den Lehrern geführten Schulentlassungsverzeichnissen
älteren Kommunikantenregistern die Katechumenen alljährlich besonders verzeichnet. Sodann ließ man sich häufig an den von den Lehrern geführten Schulentlassungsverzeichnissen
genügen, da jsa Schulentlassung und Konsirmation regelmäßig zusammenfielen und es eine
genügen, da ja Schulentlassung und Konfirmation regelmäßig zusammenfielen und es eine
Konfirmationsverweigerung noch nicht gab. Jn
Konfirmationsverweigerung noch nicht gab. Jn
unseren Tagen ist es unerläßlich, die Konfirmationsbücher mit besonderer Sorgfalt zu führen, da in der erstandenen freien Volkskirche sich
unseren Tagen ist es unerläßlich, die Konfirmationsbücher mit besonderer Sorgfalt zu führen, da in der erstandenen freien Volkskirche sich
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Von geschichtlichem und dazu- seelsorgerlichem
Von geschichtlichem und dazu- seelsorgerlichem
Werte sind auch die Seelen- unsd Familienregister. Allerdings herrscht auf diesem Gebiete
Werte sind auch die Seelen- und Familienregister. Allerdings herrscht auf diesem Gebiete
eine rechte Mannigfaltigkeit je nach den verschiedenen Landschaften. Im Ernestinischen
eine rechte Mannigfaltigkeit je nach den verschiedenen Landschaften. Im Ernestinischen
Sachsen sind Seelenregister schon in sehr früher
Sachsen sind Seelenregister schon in sehr früher
Zeit geführt worden, eine Auswivkung der
Zeit geführt worden, eine Auswirkung der
Kirchenvisitationen im 16. und 17. Jahrhundert;
Kirchenvisitationen im 16. und 17. Jahrhundert;
in den Pfarrarchiven finden sich allerdings alte
in den Pfarrarchiven finden sich allerdings alte
Bestände nicht allzuost. Seltsamerweise wird
Bestände nicht allzuoft. Seltsamerweise wird
aus dem Gebiet von Sachsen-Altenburg fast
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nirgends etwas über das Vorhandensein von
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wickelung gehabt haben. In neuerer Zeit ist
in einigen Gebieten die Führung von „Familienregistern“ eingeführt worden, so in S.Weimar 1822, in S.-Gotha 1889. Die Benennung solcher Register in den Berichten ist
in einigen Gebieten die Führung von „Familienregistern“ eingeführt worden, so in S.Weimar 1822, in S.-Gotha 1889. Die Benennung solcher Register in den Berichten ist
fließend und ein klarer Unterschied zwischen
fließend und ein klarer Unterschied zwischen
Seelen- und Familienregistern nicht festzustellen. Sie sind daher im nachfolgenden
Seelen- und Familienregistern nicht festzustellen. Sie sind daher im nachfolgenden
Kirchenbücherverzeichnis unterschiedslos unter
Kirchenbücherverzeichnis unterschiedslos unter
der Bezeichnung ,,Seelenregister« (See) ausgeführt.
der Bezeichnung ,,Seelenregister" (See) ausgeführt.


Für die Gestaltung des Verzeichnisses war
Für die Gestaltung des Verzeichnisses war
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Kirchspiele vornehmen mußte, eine Maßnahme,
Kirchspiele vornehmen mußte, eine Maßnahme,
die auch jetzt noch im Flusse ist. Aus diesem
die auch jetzt noch im Flusse ist. Aus diesem
Grunde ist in dem nachfolgenden Verzeichnifse
Grunde ist in dem nachfolgenden Verzeichnisse
jede Kirchgemeinde, auch jede Tochtergemeinde
jede Kirchgemeinde, auch jede Tochtergemeinde
(nicht aber die eingepfarrten Gemeinden) selbständig für sich behandelt, selbst wenn die Angaben für die tilia völlig mit denen sür die
(nicht aber die eingepfarrten Gemeinden) selbständig für sich behandelt, selbst wenn die Angaben für die filia völlig mit denen für die
Muttergemeinde übereinstimmten. So konnte für
Muttergemeinde übereinstimmten. So konnte für
das Verzeichnis nur die alphabetische Reihensolge zur Anwendung kommen, wobei dann
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hinter dem Ramen jeder Kirchgemeinde in
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runder Klammer der derzeitige Name des
Kirchenkreises, bei Tochtergemeinden und verbundenen Gemeinden an zweiter Stelle auch der
Kirchenkreises, bei Tochtergemeinden und verbundenen Gemeinden an zweiter Stelle auch der
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Name des zuständigen Pfarramts genannt ist.
Die Benennung der Gemeinden berücksichtigt die
Die Benennung der Gemeinden berücksichtigt die
staatlicherseits durch Zusammenlegung von Ortsgemeinden und durch zahlreiche Eingemeindungen erfolgte Neuregelung; doch enthält das
staatlicherseits durch Zusammenlegung von Ortsgemeinden und durch zahlreiche Eingemeindungen erfolgte Neuregelung; doch enthält das
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mit Hinweis auf die neue Bezeichnung
mit Hinweis auf die neue Bezeichnung


Die Jahreszahlen nennen die Ansangsjahre
Die Jahreszahlen nennen die Anfangsjahre
der einzelnen Register. Fehlende Jahrgänge
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sind als „Lücken“ in eckigen Klammern vermerkt. Wenn sich in gewissen Zeiträumen einzelne Unterbrechungen in mehr oder minder er
sind als „Lücken“ in eckigen Klammern vermerkt. Wenn sich in gewissen Zeiträumen einzelne Unterbrechungen in mehr oder minder er
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Version vom 21. Mai 2017, 10:28 Uhr

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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel)
Inhaltsverzeichnis
Titel | Einleitung | Abkürzungen
Orte: A B C D E F G H I JK L M N O P
QR S T UV W Z | Anhang | Nachtrag 1
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Den Beicht- und Abend-mahlsregistern (Konsitenten-, Kommunikantenregistern) legte man in altprotestantischer Zeit großen Wert bei, daher waren sie vielfach mit den Tauf- usw. Registern von Anfang an verbunden. Solchen Falls kann man, bei der damals herrschenden streng-kirchlichen Sitte, aus dem Vorkommen oder Richtvorkommen eines Namens im Abendmahlsregister getrost schließen, daß dessen Träger am Orte ansässig war oder nicht. Später scheint das Interesse an der Auszeichnung der Abendmahlsgäste oder wenigstens an der Aufbewahrung der Kommunikantenverzeichnisse erheblich gesunken zu sein; es klaffen Lücken von über 100 Jahren. Im Laufe des 19. Jahrhunderts sind diese Register doch fast überall wieder aufgelebt und es sollte die Auszeichnung der Abendmahlsgäste, wo nur möglich, eine ebenso ständige Einrichtung sein wie die der Getauften usw. Eine solche Auszeichnung hat doch auch eine große Bedeutung für die seelsorgerliche Tätigkeit sowohl des derzeitigen Pfarrers als auch eines Rachfoligers im Amte. Die bloße Eintragung der Zahl der Abendmahlsgäste, worauf man sich in größeren, schwer zu übersehenden Stadtgemeinden jetzt wohl oder übel beschränken muß, hat lediglich statistische Bedeutung.

Konfirmandenverzeichnisse sind erst im 19. Jahrhundert in allgemeinen Gebrauch gekommen. Amtlich eingeführt wurden sie z. B. in Altenburg 1826, in Sondershausen 1871, in Weimar 1880. Allerdings finden sich vielfach in den älteren Kommunikantenregistern die Katechumenen alljährlich besonders verzeichnet. Sodann ließ man sich häufig an den von den Lehrern geführten Schulentlassungsverzeichnissen genügen, da ja Schulentlassung und Konfirmation regelmäßig zusammenfielen und es eine Konfirmationsverweigerung noch nicht gab. Jn unseren Tagen ist es unerläßlich, die Konfirmationsbücher mit besonderer Sorgfalt zu führen, da in der erstandenen freien Volkskirche sich wichtige kirchliche Rechte auf die Konfirmation gründen.

Von geschichtlichem und dazu- seelsorgerlichem Werte sind auch die Seelen- und Familienregister. Allerdings herrscht auf diesem Gebiete eine rechte Mannigfaltigkeit je nach den verschiedenen Landschaften. Im Ernestinischen Sachsen sind Seelenregister schon in sehr früher Zeit geführt worden, eine Auswirkung der Kirchenvisitationen im 16. und 17. Jahrhundert; in den Pfarrarchiven finden sich allerdings alte Bestände nicht allzuoft. Seltsamerweise wird aus dem Gebiet von Sachsen-Altenburg fast nirgends etwas über das Vorhandensein von Seelenregistern gemeldet. Das letztere gilt auch von Reuß und beiden Schwarzburg, die ja seit der Reformation ihre selbständige kirchliche Ent

 

wickelung gehabt haben. In neuerer Zeit ist in einigen Gebieten die Führung von „Familienregistern“ eingeführt worden, so in S.Weimar 1822, in S.-Gotha 1889. Die Benennung solcher Register in den Berichten ist fließend und ein klarer Unterschied zwischen Seelen- und Familienregistern nicht festzustellen. Sie sind daher im nachfolgenden Kirchenbücherverzeichnis unterschiedslos unter der Bezeichnung ,,Seelenregister" (See) ausgeführt.

Für die Gestaltung des Verzeichnisses war gedrängte Kürze anzustreben, möglichst nur Angabe von Jahreszahlen unter Ausschaltung erklärenden Textes. Hier hätte als Muster dienen können die schon oben erwähnte Arbeit von Ernst Machholz über die Kirchenbücher in der Provinz Sachsen, die in Sachverständigenkreisen eine sehr günstige Beurteilung gefunden hat. Sie verzeichnet in knappster Form die Tauf-, Trau- und Begräbnisregister, Mutter- und Tochtergemeinden nebeneinander in Ephorien geordnet. Eine solche Knappheit in der Form war aber für Thüringen nicht möglich; einmal weil hier in den hinter uns liegenden Jahrhunderten fortwährende Veränderungen der Staats- und damit auch der Kirchengebiete stattgefunden haben, wodurch sich auch der Zusammenhang der Kirchspiele sehr oft änderte; sodann, weil erst recht nach dem Wegfall der Landes- und Kirchengrenzen die geeinte Thüringer Kirche aus Gründen innerer Verwaltung eine vielfache Umstellung der Kirchenkreise und Kirchspiele vornehmen mußte, eine Maßnahme, die auch jetzt noch im Flusse ist. Aus diesem Grunde ist in dem nachfolgenden Verzeichnisse jede Kirchgemeinde, auch jede Tochtergemeinde (nicht aber die eingepfarrten Gemeinden) selbständig für sich behandelt, selbst wenn die Angaben für die filia völlig mit denen für die Muttergemeinde übereinstimmten. So konnte für das Verzeichnis nur die alphabetische Reihenfolge zur Anwendung kommen, wobei dann hinter dem Ramen jeder Kirchgemeinde in runder Klammer der derzeitige Name des Kirchenkreises, bei Tochtergemeinden und verbundenen Gemeinden an zweiter Stelle auch der Name des zuständigen Pfarramts genannt ist. Die Benennung der Gemeinden berücksichtigt die staatlicherseits durch Zusammenlegung von Ortsgemeinden und durch zahlreiche Eingemeindungen erfolgte Neuregelung; doch enthält das Verzeichnis auch alle herkömmlichen Namen, mit Hinweis auf die neue Bezeichnung

Die Jahreszahlen nennen die Anfangsjahre der einzelnen Register. Fehlende Jahrgänge sind als „Lücken“ in eckigen Klammern vermerkt. Wenn sich in gewissen Zeiträumen einzelne Unterbrechungen in mehr oder minder er