Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel)/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens-
<center>
<big>'''Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens'''</big>


Jm Auftrage des Landeskirchenrats der Thüringer Evangelischen Kirche
auf Grund der Berichte der Pfarrämter bearbeitet und eingeleitet von
Karl Güldenapfel, Kirchenrat i. N. in Eisenach.


Neben den von Anfang an in überreichem
<big>Im Auftrage des Landeskirchenrats der Thüringer Evangelischen Kirche</big>
Maße auf den Landeskirchenrat der geeinten
Thüringer evangelischen Kirche-) einstürmenden
Aufgaben, die den äußeren und inneren Auf-
bau der Kirche betrafen, wandte sich der Landes-
kirchenrat sehr bald auch der Fürsorge für die
Feststellung und Sicherung der Archive der
Pfarrämter zu, wegen ihres hohen und bei
Verlusten unersetzlichen Wertes. Daher erließ
er im Jahre 1927 eine das Altenwesen bei den
Pfarrämtern einheitlsich regelnde Archiv- und
Registraturordnung. Und noch im selben Jahre
erging an die Psarrämter eine Nusndfrage nach
dem Bestand und Alter der Kirchenbücher,
ihrem äußeren Zustand, Ort unsd Art ihrer Auf-
bewahrung und ihrer Sicherung gegen Feuers-
gefahr. Neben den eigentlichen »Kirchen-
büchern«, den Tauf-, Trau- und Begräbnis-
registern, wurden auch Beicht- und Abensdmahls-
register, Konfirmandenregister sowie Seelen-
und Familienregifter in die Umfrage einbezogen:
als Kirchenbücher im weiteren Sinne.


Jm Anschluß hieran erteilte der Landes-
<big>auf Grund der Berichte der Pfarrämter bearbeitet und eingeleitet von</big>
kirchenrat mir den gern übernommenen Auf-
trag, ein Verzeichnis der für sämtliche Kir ch-
gemeinden innerhalb der Thürin-
ger evangelischen Kirche vorhandenen
Kirchenbücher aufzustellen-s


l) Der Zusammenschluß der thüringischen
<big>{{Sperrschrift|Karl Güldenapfel}}, Kirchenrat i. N. in Eisenach.</big>
Einzelkirchen mit Ausnahme von Neuß ä. L.)
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war das Erge nis von Verhandlungen, die, im
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angeschlossen hat. – Betreffs der Kirchenbücher
der gemeinhin auch als thüringisch bezeichneten,


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An Vorarbeiten und Veröffentlichungen für
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die früheren Thüringer Einzelkirchengebiete
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fehlte es nicht. Es lagen vor die Arbeiten von:
| style="width: 49%; vertical-align:top; text-align: justify" | {{NE}}An Vorarbeiten und Veröffentlichungen für die früheren Thüringer Einzelkirchengebiete fehlte es nicht. Es lagen vor die Arbeiten von: {{Sperrschrift|Löbe}}, J. und {{Sperrschrift|Löbe}}, E. für Altenburg; {{Sperrschrift|Krieg}}, N. für Provinz Sachsen, Anhalt und einige thüringische Staaten; {{Sperrschrift|Auerbach}} für Reuß j. L.; {{Sperrschrift|Brumme}} für S.-Gotha; {{Sperrschrift|Koch}} für S.-Meiningen und {{Sperrschrift|Koch}} für S.-Weimar-Eisenach.<br/>{{NE}}In diesen wertvollen Veröffentlichungen waren aber nicht alle Kirchengebiete gleichmäßig und lückenlos behandelt; auch waren die früheren Arbeiten z. T. sachlich enger begrenzt als die jetzt vorgenommenen Erhebungen. Daher galt es, für die geeinte Kirche nach einheitlichen Gesichtspunkten und den jetzigen kirchlichen Verhältnissen entsprechend ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Kirchenbücher im weiteren Sinne aufzustellen. Nun wichen aber die jetzigen Angaben der Pfarrämter nicht selten von den Feststellungen der vorgenannten Bearbeiter ab. Jn solchen Fällen wurden erneute Nückfragen an die Pfarrämter gestellt, um ein möglichst sicheres Ergebnis zu erzielen, und es wurde hierdurch vielfach eine völlige Klarstellung herbeigeführt Trotzdem gilt auch von diesem Thüringer Verzeichnis, was Ernst {{Sperrschrift|Machholz}} von seinem Kirchenbücherverzeichnis der Provinz Sachsen sagt: „Daß es nicht lücken- und fehlerlos sein kann, wird jedem klar sein, der die Materie, die ich hier behandele, kennt.“<br/>{{NE}}Wenn auch die Beicht- und Abendmahlsregister, Konfirmanden-, Seelen- und Familienregister in das Verzeichnis aufgenommen worden sind, so geschah das aus der Erwägung heraus, daß auch diesen ein hoher Wert für Familien- und Gemeindegeschichte zukommt und sie es darum verdienen, erhalten und pfleglich behandelt zu werden.
Löbe, J. und Löbe, E. für Altenburg;
|}
Krieg, N. für Provinz Sachsen, Anhalt und
einige thüringische Staaten; Auerbach für
Reuß j. L.; Brumme für S.-Gotha; Koch
für S.-Meiningen und Koch für S.-Weimar-
Eisenach.
 
Jn diesen wertvollen Veröffentlichungen
waren aber nicht alle Kirchengebiete gleich-
mäßig und lückenlos behandelt; auch waren die
früheren Arbeiten z. T. sachlich enger begrenzt
als die jetzt vorgenommenen Erhebungen. Da-
her galt es, für die geeinte Kirche nach einheit-
lichen Gesichtspunkten und den jetzigen kirch-
lichen Verhältnissen entsprechend ein möglichst
vollständiges Verzeichnis der Kirchenbücher im
weiteren Sinne aufzustellen. Nun wichen aber
die jetzigen Angaben der Pfarrämter nicht selten
von den Feststellungen der vorgenannten Bear-
beiter ab. Jn solchen Fällen wurden erneute
Nückfragen an die Pfarrämter gestellt, um ein
möglichst sicheres Ergebnis zu erzielen, und es
wurde hierdurch vielfach eine völlige Klar-
stellung herbeigeführt Trotzdem gilt auch von
diesem Thüringer Verzeichnis, was Ernst M a ch-
holz von seinem Kirchenbücherverzeichnis der
Provinz Sachsen sagt: »Daß es nicht lücken- und
fehlerlos sein kann, wird jedem klar sein, der
die Materie, die ich hier behandele, kennt.«
 
Wenn auch die Beicht- und Abendmahlsi
register, Konfirmanden-, Seelen- und Familien-
register in das Verzeichnis aufgenommen wor-
den sind, so geschah das aus der Erwägung her-
aus, daß auch diesen ein hoher Wert für Fa-
milien- und Gemeindegeschichte zukommt und sie
es darum verdienen, erhalten und pfleglich be-
handelt zu werden.
aber zu Preußen gehörenden Gebiete ift aus
»Ernst Macholz, Die Kirchenbücher der evange-
lischen Kirchen in der Provinz Sachsen«, Leipzig
1925, zu verweisen.

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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens (Güldenapfel)
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Die evangelischen Kirchenbücher Thüringens


Im Auftrage des Landeskirchenrats der Thüringer Evangelischen Kirche

auf Grund der Berichte der Pfarrämter bearbeitet und eingeleitet von

Karl Güldenapfel, Kirchenrat i. N. in Eisenach.


      Neben den von Anfang an in überreichem Maße auf den Landeskirchenrat der geeinten Thüringer evangelischen Kirche[1] einstürmenden Aufgaben, die den äußeren und inneren Aufbau der Kirche betrafen, wandte sich der Landeskirchenrat sehr bald auch der Fürsorge für die Feststellung und Sicherung der Archive der Pfarrämter zu, wegen ihres hohen und bei Verlusten unersetzlichen Wertes. Daher erließ er im Jahre 1927 eine das Altenwesen bei den Pfarrämtern einheitlsich regelnde Archiv- und Registraturordnung. Und noch im selben Jahre erging an die Pfarrämter eine Rundfrage nach dem Bestand und Alter der Kirchenbücher, ihrem äußeren Zustand, Ort unsd Art ihrer Aufbewahrung und ihrer Sicherung gegen Feuersgefahr. Neben den eigentlichen „Kirchenbüchern“, den Tauf-, Trau- und Begräbnisregistern, wurden auch Beicht- und Abensdmahlsregister, Konfirmandenregister sowie Seelen- und Familienregister in die Umfrage einbezogen: als Kirchenbücher im weiteren Sinne.
      Im Anschluß hieran erteilte der Landeskirchenrat mir den gern übernommenen Auftrag, ein Verzeichnis der für sämtliche Kirchgemeinden innerhalb der Thüringer evangelischen Kirche vorhandenen Kirchenbücher aufzustellen[2]
  1. Der Zusammenschluß der thüringischen Einzelkirchen (mit Ausnahme von Neuß ä. L.) war das Ergebnis von Verhandlungen, die, im November 1918 beginnend, sich über die Jahre 1919 und 1920 erstreckten. Mit Beginn des Jahres 1921 übernahm der Landeskirchenrat förmlich die Leitung der Thüringer evangelischen Kirche.
  2. Daher konnten die Kirchenbücher der Gemeinden der evang.-luth. Kirche von Reuß älterer Linie, deren Leitung in den Händen des Konsistoriums in Greiz (Thür.) liegt, nicht mit aufgenommen werden, weil diese Kirche sich der geeinten Thüringer evangelischen Kirche nicht angeschlossen hat. – Betreffs der Kirchenbücher der gemeinhin auch als thüringisch bezeichneten, aber zu Preußen gehörenden Gebiete ist aus Ernst „Macholz, Die Kirchenbücher der evangelischen Kirchen in der Provinz Sachsen“, Leipzig 1925, zu verweisen.
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        An Vorarbeiten und Veröffentlichungen für die früheren Thüringer Einzelkirchengebiete fehlte es nicht. Es lagen vor die Arbeiten von: Löbe, J. und Löbe, E. für Altenburg; Krieg, N. für Provinz Sachsen, Anhalt und einige thüringische Staaten; Auerbach für Reuß j. L.; Brumme für S.-Gotha; Koch für S.-Meiningen und Koch für S.-Weimar-Eisenach.
      In diesen wertvollen Veröffentlichungen waren aber nicht alle Kirchengebiete gleichmäßig und lückenlos behandelt; auch waren die früheren Arbeiten z. T. sachlich enger begrenzt als die jetzt vorgenommenen Erhebungen. Daher galt es, für die geeinte Kirche nach einheitlichen Gesichtspunkten und den jetzigen kirchlichen Verhältnissen entsprechend ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Kirchenbücher im weiteren Sinne aufzustellen. Nun wichen aber die jetzigen Angaben der Pfarrämter nicht selten von den Feststellungen der vorgenannten Bearbeiter ab. Jn solchen Fällen wurden erneute Nückfragen an die Pfarrämter gestellt, um ein möglichst sicheres Ergebnis zu erzielen, und es wurde hierdurch vielfach eine völlige Klarstellung herbeigeführt Trotzdem gilt auch von diesem Thüringer Verzeichnis, was Ernst Machholz von seinem Kirchenbücherverzeichnis der Provinz Sachsen sagt: „Daß es nicht lücken- und fehlerlos sein kann, wird jedem klar sein, der die Materie, die ich hier behandele, kennt.“
      Wenn auch die Beicht- und Abendmahlsregister, Konfirmanden-, Seelen- und Familienregister in das Verzeichnis aufgenommen worden sind, so geschah das aus der Erwägung heraus, daß auch diesen ein hoher Wert für Familien- und Gemeindegeschichte zukommt und sie es darum verdienen, erhalten und pfleglich behandelt zu werden.