Amtsbezirk Birkenhof (Keppurlauken): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 107: Zeile 107:
* '''04.03.1920''': Lehrer Thieler in [[Swainen]], (*)
* '''04.03.1920''': Lehrer Thieler in [[Swainen]], (*)
* '''24.07.1930''': Gutsbesitzer Hans Drückler in [[Rudlauken]]
* '''24.07.1930''': Gutsbesitzer Hans Drückler in [[Rudlauken]]
* '''04.07.1933''': Lehrer i.R. Fritz Regge in [[Birkenhof]],
* '''04.07.1933''': Lehrer i.R. Fritz Regge in [[Birkenhof (Ostp.)|  Birkenhof]]
* '''.........1937''': Lehrer i.R. Fritz Regge in [[Birkenhof]]
* '''.........1937''': Lehrer i.R. Fritz Regge in [[Birkenhof (Ostp.)|  Birkenhof]],
* '''.........1945''': ?.
* '''.........1945''': ?.


''(*) Die Amtsdauer des Amtsvorstehers (Stellvertreter) endet am 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage Neuwahlen des Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewähltund vom Oberpräsidenten bestätigt.''
''(*) Die Amtsdauer des Amtsvorstehers (Stellvertreter) endet am 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage Neuwahlen des Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewähltund vom Oberpräsidenten bestätigt.''

Version vom 1. Oktober 2015, 11:12 Uhr


Diese Seite gehört zum Portal Insterburg
Wappen des Landkreises Insterburg
Amtsbezirk No. 33

(Keppurlauken) / Birkenhof

Kirchspiel Aulenbach ( Aulowönen )
Landkreis Insterburg, O s t p r e u ß e n
_________________________________


Hierarchie Datei:Karte Europa mit Ostpreußen.pdf Datei:Ksp Aulenbach - Karte - Lage im Kreis Insterburg.pdf Datei:Karte Amtsbezirk Birkenhof 1939.pdf

Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > > Insterburg > Amtsbezirk Birkenhof (Keppurlauken)





Entwicklung [1]

01.01.1874

Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872. Es gelten:

  • Gesetz betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856,
  • Gesetz betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856.


11.03.1874

Der Amtsbezirks Keppurlauken (Nr. 33) wird aus den nachfolgenden Landgemeinden und Gutsbezirken gebildet:

Ackmenischken, Alt Eichhorn, Berßienen, Berßuibchen, Mildßlauken, Rudlauken, Schruben, Skardupönen, Swainen, Szemlauken und Warglauken sowie den Gutsbezirken Keppurlauken, Kermuschinen, Neu Lappönen und Schiwinnen gebildet.

Er besteht somit aus 15 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in Schruben verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert.


Am 01.04.1881 wird die Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19.03.1881 umgesetzt, die endgültige Feststellung des Amtsbezirkes erfolgt vermutlich zu gleichen Zeit. Knapp ein halbes Jahr später folgt die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen (03.07.1891)


01.01.1908

Der Amtsbezirk Keppurlauken besteht aus den Landgemeinden:

Ackmenischken Ksp Aulowönen, Berszienen Ksp. Aulowönen, Bersziubchen, Eichhorn,Milszlauken, Rudlauken, Schruben, Skardupönen Ksp Aulowönen, Swainen, Szemlauken und Warglauken sowie den Gutsbezirken Keppurlauken, Neu Lappönen und Schiwinnen (14 Gemeinden bzw. Gutsbezirke).

Am 23.06.1911 wird die Landgemeinde Warglauken (teilweise - Ländereien des Rittergutsbesitzers Richard Wagner in Neu Lappönen und der Schule Neu Lappönen, insgesamt 74,7350, ferner 3 Wegeparzellen, eingegliedert, drei Monate später, am 22.09.1911 die Eingliederung der Landgemeinde Warglauken (teilweise - Chausseeparzelle und Parzelle des Ossaflusses, insgesamt 0,2248 ha) in den Gutsbezirk Neu Lappönen.

Eine weitere Eingliederung, nämlich die der Landgemeinde Warglauken in die Landgemeinde Ackmenischken erfolgt am 12.01.1914. Ungefähr zu dieser Zeit erfolgt die Umbenennung der Landgemeine Berszienen Ksp. Aulowönen in Berszienen.


Mit Wirkung vom 06.08.1919 tritt ein Gesetzes zur vorläufigen Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts in Kraft (Fassung vom 18.07.1919). Unter anderem beschließt dieses Gesetz die Demokratisierung des kommunalen Wahlrechts. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endet mit dem 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage die Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.


Die Eingliederung der Landgemeinde Schattlauken (teilweise - etwas 78 ha) und des Gutsbezirks Schiwinnen (159,0810 ha) aus dem Landkreis Insterburg in den Kreis Tilsit-Ragnit erfolgt am 23.07.1926. Am 15.12.1927 wird die Landgemeinde Milszlauken in Milschlauken vorgenommen.


Zum 30.12.1927 tritt erneut ein Änderungsgesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts (vom 27.12.1927) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Gutsbezirke. Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirkes finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.


Am 30.09.1928 erfolgen die Eingliederung des Gutsbezirks Keppurlauken und Neu Lappönen in die Landgemeinde Berszienen Umbenannt wird die Landgemeinde Berszienen in Birkenhof am 24.05.1929 die Landgemeinde Bersziubchen in Birkenhausen.

Weitere Ein- bzw. Ausgliederungen erfolgen am 01.07.1929: Landgemeinde Rauben aus dem Amtsbezirk Aulowönen in die Landgemeinde Eichhorn, sowie die Landgemeinde Schruben in die Landgemeinde Pillwogallen im Amtsbezirk Groß Franzdorf, sowie zum 01.02.1930 Umbenennung des Amtsbezirks Keppurlauken in Amtsbezirk Birkenhof.


01.09.1931

Der Amtsbezirk Buchhof umfasst die Landgemeinden:

Ackmenischken Ksp Aulowönen, Birkenhausen, Eichhorn, Birkenhof, Milszlauken, Rudlauken, Skardupönen, Swainen und Szemlauken (9 Gemeinden).


Per 01.01.1934 erfolgt die Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933 und am 01.04.1935 die Umsetzung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935; Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.


Am 17.09.1936 wird die Gemeinde Milszlauken in Milschlauken außerdem die Gemeinde Szemlauken in Schemlauken umbenannt. Am 03.06.1938 erfolgen weitere Umbenennungen: Gemeinde Ackmenischken Ksp Aulowönen in Steinacker, Gemeinde Milschlauken in Milchfelde, Gemeinde Rudlauken in Ossafurt, Gemeinde Schemlauken in Roßberg (Ostp.), sowie die Gemeinde Skardupönen in Klingen (Ostp.). Die Bestätigung der Namen Klingen (Ostp.), Milchfelde, Ossafurt, Roßberg (Ostp.) und Steinacker erfolgt am 16.07.1938.

Mit Wirkung vom 01.04.1939 erfolgt der Zusammenschluß der Gemeinden Birkenhausen und Roßberg (Ostp.) Zur neuen Gemeinde Birkenhausen außerdem die Eingliederung der Gemeinde Milchfelde in die Gemeinde Ossafurt.

01.01.1945

Der Amtsbezirk Birkenhof umfaßt die Gemeinden Birkenhausen, Birkenhof, Eichhorn, Klingen (Ostp.), Ossafurt, Steinacker und Swainen ( 7 Gemeinden).

Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Birkenhof


Amtsvorsteher

Nachfolgendend die Amtsvorsteher des (Amtsbezirk Keppurlauken / Birkenhof):

  • 11.03.1874: Grundbesitzer Kadjiehn in Schruben für 6 Jahre,
  • ............?:
  • xx.xx.1907: Gutsbesitzer Haeckel in Schruben für 6 Jahre,
  • 06.03.1913: Gutsbesitzer Haeckel in Schruben für 6 Jahre,
  • 14.04.1919: Gutsbesitzer Hans Drückler in Rudlauken für 6 Jahre,
  • 04.03.1920: Lehrer Thieler in Swainen, (*)
  • 24.07.1930: Gutsbesitzer Hans Drückler in Rudlauken
  • 04.07.1933: Lehrer i.R. Fritz Regge in Birkenhof
  • .........1937: Lehrer i.R. Fritz Regge in Birkenhof,
  • .........1945: ?.

(*) Die Amtsdauer des Amtsvorstehers (Stellvertreter) endet am 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage Neuwahlen des Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewähltund vom Oberpräsidenten bestätigt.