Militär Preußen: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''13.06.1871''': Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem [[Großherzogtum Hessen]]. | * '''13.06.1871''': Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem [[Großherzogtum Hessen]]. | ||
** Die [[Militär Hessen|Großherzogl. Hessische Armee]] stellt ein selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee. | ** Die [[Militär Hessen|Großherzogl. Hessische Armee]] stellt ein selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee. | ||
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* '''19.12.1872''': Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin | * '''19.12.1872''': Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin | ||
** Die [[Militär Mecklenburg|Großherzogl. Mecklenburgisch-Schwerinsche Armee]] stellt ein selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee. | ** Die [[Militär Mecklenburg|Großherzogl. Mecklenburgisch-Schwerinsche Armee]] stellt ein selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee. |
Version vom 15. Dezember 2014, 17:31 Uhr
Preußens Militär | |
geschichtliche Entwicklung
Alten Reiches (962-1806) 1525 - 1701 Herzogtum Preußen 1701 - 1806 Königreich Preußen
Deutscher Bund (1815-1866) Reichseinigung (1866-1871) Kaiserreich 1806 - 1918 Königreich Preußen
Weimarer Republik 1918 - 1933 Freistaat Preußen
Das Dritte Reich 1933 - 1945 Verwaltungseinheit Preußen
Militär
Militär-Konventionen
Militär-Relevante Verträge [1]
- 02.04.1849: Militärkonvention zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz.
- 27.04.1849: Militärkonvention zwischen Preußen und Anhalt-Dessau und Köthen.
- 16.05.1849: Militärkonvention zwischen Preußen und Bernburg.
- 22.05.1849: Militärkonvention zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin.
- 01.12.1849: Militärkonvention zwischen Preußen und Braunschweig.
- 26.06.1867: Militärkonvention zwischen Preußen und den Herzogtümern Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha.
- Die Herzogtümer stellen ein nichtselbständiges Kontingent.
- 26.06.1867: Militärkonvention zwischen Preußen und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg.
- Das Herzogtum stellt ein nichtselbständiges Kontingent.
- 24.07.1868: Militärkonvention zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin.
- 13.06.1871: Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Hessen.
- Die Großherzogl. Hessische Armee stellt ein selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee.
- 13.06.1871: Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Baden.
- Das Großherzogl. badische Militär stellt ein nicht selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee.
- 19.12.1872: Militär-Konvention zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Die Großherzogl. Mecklenburgisch-Schwerinsche Armee stellt ein selbständiges Kontingent innerhalb der preußischen Armee.
- 15.09.1873: Die Militärkonvention zwischen Preußen und Herzogtümern Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha wurde erneuert.
- 15.09.1873: Die Militärkonvention zwischen Preußen und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg wurde erneuert.
Garnisonsorte
Altes Reich
- Die Altersversorgung preußischer Soldaten im Alten Reich
- Militär in der Neumark
- Regimentsbuch des preussischen Infanterieregiments Johann Friedrich von Schenck (Nr. 9)
Regimentschef IR 58
"ab 1797: Artikel David von Neumann. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie."
... dieser Eintrag zum Kommandeur bezieht sich auf das altpreussische Inf.-Rgt. Nr.58.
Das 3. Posensches Infanterie-Regiment Nr.58 wurde ja erst am 5.5.1860 aufgestellt.
Kann daher entfernt werden.
Die Zeit nach 1806
1859/1860 Heeresreform
- Liste der Interimsformationen Landwehr-Stamm-Regimenter / kombinierte Infanterie-Regimenter