Amtsblatt 1866 No.50 Verord.628: Unterschied zwischen den Versionen

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:Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit<br>auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation<br>nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,<br>welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der  ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet<br>werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.  
:Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit<br>auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation<br>nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,<br>welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der  ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet<br>werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.  
:: §1. Die katholischen Einwohner in den benachbarten Ortschaften des Kreises Pr. Holland und ihre Abbauten, welche, welche bisher theils als Gäste zur Pfarrkirche<br>in Bludau eingepfarrt gewesen sind, theils sich zu derselben und anderen benachtbarten katholischen Kirchen gehalten haben:
:: §1. Die katholischen Einwohner in den benachbarten Ortschaften des Kreises Pr. Holland und ihre Abbauten, welche, welche bisher theils als Gäste zur Pfarrkirche<br>in Bludau eingepfarrt gewesen sind, theils sich zu derselben und anderen benachtbarten katholischen Kirchen gehalten haben:
::: 1. [[Blumenau]], Dorf zu Neumünsterberg, 2. [[Borchertsdorf]], 3. [[Brennken]], 4. [[Brünnecksdorff]], 5.[[Bunden]], 6. [[Carwinden]], 7. [[Davids]], 8. [[Falkhorst]], 10. [[Fürstenau]], Dorf,<br>11. [[Fürstenau]], Vorwek, 12. [[Fürstenwille]], 13. [[Gardienen]], 14. [[Giebitten]], 15. [[Greulsberg]], 16. [[Guhren]], 17. [[Guhrenwalde]], 18. [[Herrendorf]], 19.[[Jonikam]], 20. [[Judendorf]],<br> 21. [[Lauck,]] 22. [[Lipprode]], 23. [[Lohberg]], 24. [[Monbrunsdorf]], 25. [[Mühlhausen, Stadt]], 26. [[Mühlhausen, Mühle]], 27. [[Neu Münsterberg]], 28. [[Muttersegen]], 29. [[Neumark]],<br> 30. [[Nikolaiken]], 31. [[Schlobitten, Gut]], 32. [[Schlobitten, Vorwerk]], 33. [[Schönberg]], 34. [[Schönfeld]], Vorwerk zu Schlobitten, 35. [[Schönfließ]], 36. [[Seepothen]], 37. [[Suche]],<br>38. [[Sumpf, Dorf]], 39. [[Sumpf, Gut]]   
::: 1. [[Blumenau (Landkreis Preußisch Holland)|Blumenau]], Dorf zu Neumünsterberg, 2. [[Borchertsdorf (Landkreis Preußisch Holland)|Borchertsdorf]], 3. [[Breunken|Brennken]], 4. [[Brünnecksdorff]], 5.[[Bunden]], 6. [[Carwinden]], 7. [[Davids]], 8. [[Falkhorst]], 10. [[Fürstenau]], Dorf,<br>11. [[Fürstenau]], Vorwek, 12. [[Fürstenwille]], 13. [[Gardienen]], 14. [[Giebitten]], 15. [[Greulsberg]], 16. [[Guhren]], 17. [[Guhrenwalde]], 18. [[Herrendorf]], 19.[[Jonikam]], 20. [[Judendorf]],<br> 21. [[Lauck,]] 22. [[Gut Lipprode|Lipprode]], 23. [[Lohberg]], 24. [[Monbrunsdorf]], 25. [[Mühlhausen, Stadt]], 26. [[Mühlhausen, Mühle]], 27. [[Neu Münsterberg]], 28. [[Muttersegen]], 29. [[Neumark]],<br> 30. [[Nikolaiken]], 31. [[Schlobitten, Gut]], 32. [[Schlobitten, Vorwerk]], 33. [[Schönberg]], 34. [[Schönfeld]], Vorwerk zu Schlobitten, 35. [[Schönfließ]], 36. [[Seepothen]], 37. [[Suche]],<br>38. [[Sumpf, Dorf]], 39. [[Sumpf, Gut]]   
:: werden resp. von den Kirchen, zu welchen sie bisher angewiesen sind, oder sich gehalten haben, abgetrennt  und zu einem eigenen katholischen Pfarrsprengel<br>mit dem Wohnsitze des Pfarrers in der Stadt Mühlhausen vereinigt.
:: werden resp. von den Kirchen, zu welchen sie bisher angewiesen sind, oder sich gehalten haben, abgetrennt  und zu einem eigenen katholischen Pfarrsprengel<br>mit dem Wohnsitze des Pfarrers in der Stadt Mühlhausen vereinigt.
:''Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote''  <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 {{MDZ|bsb10694882|569}}</ref>
:''Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote''  <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 {{MDZ|bsb10694882|569}}</ref>
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Version vom 4. August 2014, 10:08 Uhr

  • 29.11.1866, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorgs-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.
Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit
auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation
nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,
welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet
werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.
§1. Die katholischen Einwohner in den benachbarten Ortschaften des Kreises Pr. Holland und ihre Abbauten, welche, welche bisher theils als Gäste zur Pfarrkirche
in Bludau eingepfarrt gewesen sind, theils sich zu derselben und anderen benachtbarten katholischen Kirchen gehalten haben:
1. Blumenau, Dorf zu Neumünsterberg, 2. Borchertsdorf, 3. Brennken, 4. Brünnecksdorff, 5.Bunden, 6. Carwinden, 7. Davids, 8. Falkhorst, 10. Fürstenau, Dorf,
11. Fürstenau, Vorwek, 12. Fürstenwille, 13. Gardienen, 14. Giebitten, 15. Greulsberg, 16. Guhren, 17. Guhrenwalde, 18. Herrendorf, 19.Jonikam, 20. Judendorf,
21. Lauck, 22. Lipprode, 23. Lohberg, 24. Monbrunsdorf, 25. Mühlhausen, Stadt, 26. Mühlhausen, Mühle, 27. Neu Münsterberg, 28. Muttersegen, 29. Neumark,
30. Nikolaiken, 31. Schlobitten, Gut, 32. Schlobitten, Vorwerk, 33. Schönberg, 34. Schönfeld, Vorwerk zu Schlobitten, 35. Schönfließ, 36. Seepothen, 37. Suche,
38. Sumpf, Dorf, 39. Sumpf, Gut
werden resp. von den Kirchen, zu welchen sie bisher angewiesen sind, oder sich gehalten haben, abgetrennt und zu einem eigenen katholischen Pfarrsprengel
mit dem Wohnsitze des Pfarrers in der Stadt Mühlhausen vereinigt.
Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums