Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/064: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 12.
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|063|65|065| | <noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|063|65|065|korrigiert}}</noinclude> | ||
<center>'''Nr. 12.'''</center> | |||
<br /><br /> | |||
{| | |||
|width=50px | ||width=20px | ||width=1200px | | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>§ 16.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 | ||Die Herstellung von lithographirten Katasterkarten betreffend. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Dem Wunsche Unserer getreuen Stände wegen Vervielfältigung von Katasterkarten auf | |||
|- | |||
|colspan=3 |mechanischem Wege werden Wir thunlichst entsprechen lassen. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>§ 17.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 | ||Die Ertheilung von Pensionen und Unterstützungen an Gemeindeforstwarte und deren Hinterbliebene betreffend. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Wir haben Erhebungen darüber angeordnet, in welcher Weise dem Ersuchen Unserer | |||
|- | |||
|colspan=3 |getreuen Stände entsprochen werden kann. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>§ 18.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 | ||Die Wiederzutheilung der Gemeinden Rüddingshausen und Weitershain zu dem Bezirke des Amtsgerichts Grünberg betreffend. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Dem Wunsche Unserer getreuen Stände entsprechend werden Wir den Gegenstand bei | |||
|- | |||
|colspan=3 |vorkommender Gelegenheit in Erwägung ziehen lassen. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>§ 19.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 | ||Die Erhöhung der Straßen von Offenbach nach Bürgel und von Mühlheim nach Rumpenheim, sowie die Errichtung von Schutzdämmen gegen Ueberschwemmungen des Mains betreffend. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Wir haben Einleitung treffen lassen, daß dem Ersuchen wegen Erhöhung gedachter | |||
|- | |||
|colspan=3 |Straßen, soweit Mittel dazu disponibel sind, entsprochen werde und werden seiner Zeit das Ersuchen um Errichtung von Schutzdämmen in geeignete Erwägung ziehen lassen. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>§ 20.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 | ||Die Erbauung einer Staatsstraße von Unter-Abtsteinach über Ober-Abtsteinach bis auf die Kreidacher Höhe betreffend. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Wir werden diesen Gegenstand einer weiteren Prüfung unterwerfen lassen. | |||
|- | |||
|colspan=3 |<center>§ 21.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 | ||Die Regulirung der Nidder, Nidda und Usa betreffend. | |||
|- | |||
| ||colspan=2 |Wir werden den Wünschen Unserer getreuen Stände Folge geben. | |||
|} |
Aktuelle Version vom 14. März 2013, 15:20 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
<<<Vorherige Seite [063] |
Nächste Seite>>> [065] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Die Herstellung von lithographirten Katasterkarten betreffend. | ||
Dem Wunsche Unserer getreuen Stände wegen Vervielfältigung von Katasterkarten auf | ||
mechanischem Wege werden Wir thunlichst entsprechen lassen. | ||
Die Ertheilung von Pensionen und Unterstützungen an Gemeindeforstwarte und deren Hinterbliebene betreffend. | ||
Wir haben Erhebungen darüber angeordnet, in welcher Weise dem Ersuchen Unserer | ||
getreuen Stände entsprochen werden kann. | ||
Die Wiederzutheilung der Gemeinden Rüddingshausen und Weitershain zu dem Bezirke des Amtsgerichts Grünberg betreffend. | ||
Dem Wunsche Unserer getreuen Stände entsprechend werden Wir den Gegenstand bei | ||
vorkommender Gelegenheit in Erwägung ziehen lassen. | ||
Die Erhöhung der Straßen von Offenbach nach Bürgel und von Mühlheim nach Rumpenheim, sowie die Errichtung von Schutzdämmen gegen Ueberschwemmungen des Mains betreffend. | ||
Wir haben Einleitung treffen lassen, daß dem Ersuchen wegen Erhöhung gedachter | ||
Straßen, soweit Mittel dazu disponibel sind, entsprochen werde und werden seiner Zeit das Ersuchen um Errichtung von Schutzdämmen in geeignete Erwägung ziehen lassen. | ||
Die Erbauung einer Staatsstraße von Unter-Abtsteinach über Ober-Abtsteinach bis auf die Kreidacher Höhe betreffend. | ||
Wir werden diesen Gegenstand einer weiteren Prüfung unterwerfen lassen. | ||
Die Regulirung der Nidder, Nidda und Usa betreffend. | ||
Wir werden den Wünschen Unserer getreuen Stände Folge geben. |