Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/065

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[064]
Nächste Seite>>>
[066]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nr. 12.



C.

      In Betreff derjenigen Gegenstände, hinsichtlich welcher Wir Unsere Entschließungen auf die im verfassungsmäßigen Wege Uns vorgelegten oder noch an Uns gelangenden Beschlüsse der beiden ständischen Kammern in dem gegenwärtigen Landtagsabschied noch nicht verkündigen können, bemerken Wir im Allgemeinen, daß Wir die fraglichen Beschlüsse in reifliche Erwägung ziehen und daraus nach Befund das Geeignete verfügen werden.
      Indem Wir hiermit die gegenwärtige Ständeversammlung schließen, bleiben Wir Unseren Lieben und Getreuen den Ständen des Großherzogthums mit Landesfürstlicher Huld und Gnade stets wohlgewogen.
      Gegeben Schloß Fischbach , den 23. Juni 1884.

LUDWIG.

            (L. S.)