Tappensches Familienbuch (1889)/169: Unterschied zwischen den Versionen

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nunmehrigen Comhtorial-Directorem erkennen und ehren möge. Wir seyn euch mit geneigt- und gnädigstem Willen beygethan.
„Herrenhausen den 8. Junii 1735.
George R.t>
Durch das nachstehende Patent von 19. Juni 1735 wird ihm ferner der Rang eines Brigadiers beigelegt:
„Georg der Andere, von Gottes Gnaden König etc. etc. Demnach Wir aus sonderbahrer Guaden-Neigung fiir Unseru Consixtorial-Directorem uud Lieben Getreuen Johanu Peter Tappen und seiner Uns mit unermüdeter Application bishero geleisteten uud uocli ferner zu leistenden Dienste halber, demselbeu den Rang von Brigadier beygeleget, derogestalt und also, dass er sich dessen nach seiner a dato dieses anzurecliuenden anciennitaet zu erfreuen haben solle: So declariren Wir solches hiemit zu seiner uud jedermanns Wissenschafft
„Gegeben Herrenhausen den 19. Juuii des 1735. Jahrs, Unsers Reichs im Achten.
(L. S.) George Rex.
Patent
für den Consistorial-Directorem Tappen.11
Johann Peter Tappen wird als erstes Mitglied der Kommission aufgeführt, welche die Bearbeitung des Corpus Comtitutionum Caleribergensium und des Corpus Comti-
tutionum Luneburgensium ausgeführt hat.
Über den hervorragenden Anteil, welchen er an der Gründung der Universität Göttingen hatte, enthält Rössler, Die Gründung der Universität Göttingen, das folgende:
Durch Reskript des Königs Georg’s II an die geheime Ratsstube vom
1732, welches die erste Billigung des vom geheimen Rats-Kollegium vorgelegten Planes enthielt, ist der Konsistorialrat Tappe zum Kommissär iu der Einrichtungs-Angelegenheit, bezüglich der neuzugriindeuden Universität ernannt.
Ein Reskript des geheimen Rats-Kollegiums an Bürgermeister uud Rat der Stadt Göttingen vom 23. April 1733 besagt: „Und da der hiesige Königl. undChurfl. Konsistorial-Ratli Tappe von Uns Commission hat, diejenigen Umstände, so sowohl wegen der Gebäude als des Policeywesens halber behuef der künftigen Universität in Consideration gezogen werden müssen, aldort in loco zu untersuchen und zu reguliren, Wir auch demselben aufgegeben, darüber mit euch sich zu vernehmen, so habt ihr demselben jedesmahl Gehör und diejenigen Nachrichten, so er behuef solcher Ausrichtungen von euch verlangen wird, an Hand zu geben, auf sein Erfordern vor der Commission — zu erscheinen —. Dasjenige, was er von Unsertwegen und nach seiner Instruction zu veranstalten nöthig findet, ohne Zeitverlust und mit aller Sorgfalt vor die Hand zu nehmen und auszurichten — Ein Brief des Staatsmiuisters Frlirn. von Münchhausen au den geheimen Canzlei-Sekretair von Hattorf in London vom 28. April 1733 enthält: „Der Herr Tappe ist heute in Gottes nahmen nach Göttingeu abgereist. Die ihm mitgegebene Instruction, wovon Ew. Wohlgeb. bey nechster Post Copiam zusenden will, wird bezeigen, dass man bey diesem Werke alle Menschmögliche Behutsamkeit zu nehmen bemüht ist —
Die Einweihung der Universität erfolgte durch den Staatsminister Freiherm von

Version vom 18. Dezember 2012, 22:01 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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nunmehrigen Comhtorial-Directorem erkennen und ehren möge. Wir seyn euch mit geneigt- und gnädigstem Willen beygethan.

„Herrenhausen den 8. Junii 1735.

George R.t>

Durch das nachstehende Patent von 19. Juni 1735 wird ihm ferner der Rang eines Brigadiers beigelegt:

„Georg der Andere, von Gottes Gnaden König etc. etc. Demnach Wir aus sonderbahrer Guaden-Neigung fiir Unseru Consixtorial-Directorem uud Lieben Getreuen Johanu Peter Tappen und seiner Uns mit unermüdeter Application bishero geleisteten uud uocli ferner zu leistenden Dienste halber, demselbeu den Rang von Brigadier beygeleget, derogestalt und also, dass er sich dessen nach seiner a dato dieses anzurecliuenden anciennitaet zu erfreuen haben solle: So declariren Wir solches hiemit zu seiner uud jedermanns Wissenschafft

„Gegeben Herrenhausen den 19. Juuii des 1735. Jahrs, Unsers Reichs im Achten.

(L. S.) George Rex.

Patent

für den Consistorial-Directorem Tappen.11

Johann Peter Tappen wird als erstes Mitglied der Kommission aufgeführt, welche die Bearbeitung des Corpus Comtitutionum Caleribergensium und des Corpus Comti-

tutionum Luneburgensium ausgeführt hat.

Über den hervorragenden Anteil, welchen er an der Gründung der Universität Göttingen hatte, enthält Rössler, Die Gründung der Universität Göttingen, das folgende:

Durch Reskript des Königs Georg’s II an die geheime Ratsstube vom

1732, welches die erste Billigung des vom geheimen Rats-Kollegium vorgelegten Planes enthielt, ist der Konsistorialrat Tappe zum Kommissär iu der Einrichtungs-Angelegenheit, bezüglich der neuzugriindeuden Universität ernannt.

Ein Reskript des geheimen Rats-Kollegiums an Bürgermeister uud Rat der Stadt Göttingen vom 23. April 1733 besagt: „Und da der hiesige Königl. undChurfl. Konsistorial-Ratli Tappe von Uns Commission hat, diejenigen Umstände, so sowohl wegen der Gebäude als des Policeywesens halber behuef der künftigen Universität in Consideration gezogen werden müssen, aldort in loco zu untersuchen und zu reguliren, Wir auch demselben aufgegeben, darüber mit euch sich zu vernehmen, so habt ihr demselben jedesmahl Gehör und diejenigen Nachrichten, so er behuef solcher Ausrichtungen von euch verlangen wird, an Hand zu geben, auf sein Erfordern vor der Commission — zu erscheinen —. Dasjenige, was er von Unsertwegen und nach seiner Instruction zu veranstalten nöthig findet, ohne Zeitverlust und mit aller Sorgfalt vor die Hand zu nehmen und auszurichten — Ein Brief des Staatsmiuisters Frlirn. von Münchhausen au den geheimen Canzlei-Sekretair von Hattorf in London vom 28. April 1733 enthält: „Der Herr Tappe ist heute in Gottes nahmen nach Göttingeu abgereist. Die ihm mitgegebene Instruction, wovon Ew. Wohlgeb. bey nechster Post Copiam zusenden will, wird bezeigen, dass man bey diesem Werke alle Menschmögliche Behutsamkeit zu nehmen bemüht ist —

Die Einweihung der Universität erfolgte durch den Staatsminister Freiherm von