Tappensches Familienbuch (1889)/170
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Tappensches Familienbuch (1889) | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [169] |
Nächste Seite>>> [171] |
Datei:Familienbuch-Tappen.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Münchhausen als den ersten und durch Johann Peter Tappen als den zweiten Gesandten des Königs am 17. Septbr. 1737. Über dieselbe enthält „Der in Göttingen geweihete Parnassus oder Ausführliche und gründliche Relation von der am 17. September 1737 feierlich vollzogenen Einweihung der Georg-August-Universität zu Göttingen etc," das folgende: „Nach diesem Periodo folgeten in der Procession die 4 Adelichen Marschälle der Gesandtschaften als Herr von Uslar, Herr von dem Busch, Herr von Behr aus Churland uud Herr von Platen, welche vor der sechsspännigen Staats-Carosse Ihro Excellenz, des zur Inauguration der Universität Hochbestallten Erstern Herrn Gesandten, Hrn. Gerlach Adolphens von Münchhausen etc., Königl. Gross-Britt. zur Chur-fürstlichen Braunschweig-Lüneburgischen Landesregierung Hochverordneten Geheimden-Raths und Gross-Voigts, hertraten, der Carosse aber gingen 6 Laquayen in properer Liverey zur Seite; unmittelbar nach des erstern Herrn Gesandtens Carosse folgete der zweyte Königliche Herr Gesandte, Herr Johann Peter Tappen, Director des Königl. und Chur-Fürstl. Consistorii zu Hannover und Land-Syndicus der Hochlöbl. Calenbergischen Landschaft, in einer mit 2 Pferden bespannten Carosse, mit 2 Laquayen, so hinten auf stunden. Der Zug ging in die nächst dem schwarzen Brett sich befindliche grosse Kirchthür der Pauliner Universitäts-Kirchen. - - Hierauf wurde die Inaugurations-Predigt gehalten -, sodann aber erstlich der Inaugurations-Actus der Universität vorgenotmnen. Es verrichteten denselben der zweyte Königliche Herr Gesandte, indem Er den Catheder, wohin Selbigen 2 Marschalle führten, bestieg und in einer Lateinischen wohlgesetzten Rede vorstellig machte: wie Ihro Königliche Maj. von Gross-Britannien, als Allergnädigster und Mildester Stifter der neuen Academie sie nun hiermit zu ihrer Vollkommenheit allergnädigst wollten gedeyen lassen, derselben Rector Magnificentissimus zu seyn geruheten, da Sie durch Ihn, den Herrn Gesandten, den Pro-Rectorem und Decanos investiren, auch alle Herren Professores proclamiren und durch Üebergebung derer Insignium Academiae et Facultatum bestätigen liessen. Worauf von dem Hrn. Abgesandten Hr. D. Jakob Wilhelm Feuerlein, Prof. Theologiae primarius und General-Superintendent des Fürstenthums Göttingen, als erster Pro-Rector der Georg-August-Universität proclamiret und auf den Chatheder, zu seiner rechten, gefordert wurde, woselbsten der erstere Herr Pro-Rector den von dem Geheimbden Cantzelley-Secretario Balcken Ihme vorgeleseneu Eyd ablegen muste. Sodann wurden ferner durch 4 Herren Grafen (drei Grafen von Ysenburg uud Graf Heinrich Ernst vou Stolberg-Wernigerode) die Insignia herbeygebracht, welche der Herr Gesandte nahm und oftmentionirtem Herren Feuerleinen den Pro-Rector-Mantel selbsten umhing, das Birett aufsetzte, die Privilegia Caesarea et Regia, General-Statuta, die beyden Scepter, das grosse Rectorat-Siegel, die Matricul, wie auch den Decanat-Mantel der Theologischen Facultät, derselben Statuta und Siegel übergab. - Nach solchen Solennitäten felicitirte der Herr Gesandte dem Herrn Pro-Rectori, erinnerte Ihn seiner nunmehrigen Pflicht -. Hierauf wurde Herr Hofrath G. Chr. Gebauer zum ersten Decano in der Juristischen Facultät auch von dem zweyten Herrn Gesandten proclomirt und investirt -. Letzlich proclamirte der Herr Gesandte sämtliche Herren Professorres Ordinarios und Extraordinarios hiesiger Academie und bestätigte sie in Ihro Maj. Allerhöchsten Nahmen, nach der Ordnung der 4 Facultäten. - Da diese obbesagten Actus und Solennia vollbracht waren, continuirte der zweyte Hr. Gesandte Seine Rede noch etwas, und nachdem Er der gantzen Academie gratulirt hatte, begab Er Sich vom Catheder herunter uud ging unter Begleitung der zwey Marschalle zu seinem Platz."