Tappensches Familienbuch (1889)/168

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Tappensches Familienbuch (1889)
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besessen habe, indem sich in der Rechnung der Andreaskirche vom Jahre 1718 bemerkt findet, des Kämmerers Wlllerding Witwe sei im Anger „vor Hr. Lic. Tappen Hause“ begraben worden.

      Die Kirchenrechnung der Andreaskirche vom Jahre 1728 enthält unter Einnahme von Mannsstellen: „von dem Zimmer oben der Kirchenstube. Hr. Lic. Tappe pro termino Weihnachten 1728 einen Zins à 4 Rth.".

      Über die Taufen seiner Kinder enthalten die Kirchenbücher der Andreaskirche:

      1704 Nov. 9 Hr. Lic. Sylvester Tappe ein Söhnlein taufen lassen, Johann Sylvester genannt. Der Gev. ist gewesen Hr. Dr. Johann Melchior Hofmeister.

      1706 Aug. 16 Hr. Lic. Sylvester Tappen eine Tochter taufen lassen; noie Dorothoe Elisabeth. Die Patin ist Hr. Dr. Joh. Melch. Hofmeisters Frau.


      73. Philipp Ludwig, geboren zu Hildesheim im Juli 1673 (getauft am 13. Juli).


      74. Johann Peter, Konsistorial-Direktor und Landsyndikus der Calenberg’schen Landschaft zu Hannover, geboren zu Hildesheim im April 1678 (getauft am 11. April), gestorben zu Hannover am 17. Juni 1754 und am 20. ejusd. in der Marktkirche daselbst bestattet.

      Er verheiratete sich am 22. Novbr. 1714 mit Katharina Elisabeth Schilden (Tochter des Johann Erich Schilden, Königl. Grossbritt., Kurfürstl. Braunschw.-Lüneb. Ober-Kämmerers zu Hannover), welche am 10. Febr. 1754 verstarb und am 16. ejusd. in der Marktkirche zu Hannover beigesetzt wurde.

      Als am 6. Decbr. 1701 sein Vater verstarb, studierte er in Halle Jurisprudenz. Im Jahre 1714 war er Hofgerichts-Assessor und Stadtsyndikus zu Hannover. Am 21. Febr. 1717 wurde er daselbst zum Bürgermeister erwählt, welches Amt er bis zum Jahre 1719 [1] bekleidete. Schon 1719 war er zugleich Landsyndikus der Calenberg’schen Landschaft.

      Durch Reskript an das Konsistorium zu Hannover vom 27. März / 7. April 1719 ernannte der König Georg I „den dohrtigen Land-Syndicum und bisherigen Hoff-Gerichts-Assessorem, auh Bürgermeister Johann Peter Tappen zu Unserm dohrtigen Consitorial- und Kirchen-Raht.“ Von König Georg II wird er unterm 8. Juni 1735 zum Direktor des gedachten Konsistoriums ernannt. Das darüber an das Konsistorium erlassene Reskript lautet:

„Georg der Andere, von Gottes Gnaden König etc. etc.
„Unsern geneigt- und gnädigsten Willen zuvor, Würdige, Ehrbahre. Hochgelahrte Räthe, liebe Andächtige und Getreue! Demnach Wir in Gnaden resolvirt, Unserem bisherigen Consistorial-Raht Tappen in Ansehung derer treufleissigen nützlichen Dienste, welche Uns er bisher geleistet und ferner leisten wird, das Directorium bey Unserem Consistorio solchergestalt anzu Vertrauen und beyzulegen, dass er nicht nur des Praedicats eines Directoris Unseres Consistorii sich zu erfreuen, sondern auch alle einem würklichen Directori zukommende functiones und praerogativen zu verrichten Und zu geniessen haben solle; So wird solches Unserem Consistorio hiermit sammt und sonders eröfnet, damit man sich darnach achten, und ein jeder Unserm bisherigen Consistorial-Raht Tappen für Unseren
  1. Andreä, Chronik der Residenzstadt Hannover. 1859. S. 252 Anm. 1 und S. 275.