GOV-Daten Deutsche Demokratische Republik: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bis zur Verwaltungsreform 1952 ==
Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder [[GOV-Daten Brandenburg | Brandenburg]], [[GOV-Daten Mecklenburg|Mecklenburg(-Vorpommern)]], [[GOV-Daten Sachsen | Sachsen]], [[GOV-Daten Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt]] und [[GOV-Daten Thüringen | Thüringen]] mit idividuellen Verwaltungsstrukturen fort.
== Nach der Verwaltungsreform 1952 ==
Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß ''GASO''<ref group="RQ" name="RQ1">[http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr52.htm Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik] (''GASO'') vom 23. Juli 1952</ref>) zusammengefasst.
Kreisfreie Städte bilden gemäß ''SKO53''<ref group="RQ" name="RQ5">[http://www.verfassungen.de/de/ddr/stadtkreisordnung53.htm Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen] (''SKO53'')</ref> Stadtkreise.
Stadtkreise sind gemäß ''SBO53''<ref group="RQ" name="RQ6">[http://www.verfassungen.de/de/ddr/stadtbezirksordnung53.htm Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtbezirken] (''SBO53'') vom 8. Januar 1953</ref>  in Stadtbezirke unterteilt.
Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß ''GASO''<ref group="RQ" name="RQ1" /> § 2 und ''KO52''<ref group="RQ" name="RQ3>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kreisordnung52.htm Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise] (''KO52'') vom 24. Juli 1952</ref> II a) (7).
Die Bezirke bilden den Staat. Gem. ''GASO''<ref group="RQ" name="RQ1" /> §4.


= Historie der Strukturreformen =
= Historie der Strukturreformen =

Version vom 17. Mai 2012, 09:13 Uhr

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Organisation

Bis zur Verwaltungsreform 1952

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit idividuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952

Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß GASO[RQ 1]) zusammengefasst.

Kreisfreie Städte bilden gemäß SKO53[RQ 2] Stadtkreise.

Stadtkreise sind gemäß SBO53[RQ 3] in Stadtbezirke unterteilt.

Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß GASO[RQ 1] § 2 und KO52[RQ 4] II a) (7).

Die Bezirke bilden den Staat. Gem. GASO[RQ 1] §4.

Historie der Strukturreformen

7. Oktober 1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bestehend aus den Ländern bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

23. Juli 1952 wurden im Zuge der DDR-Verwaltungsreform die Länder durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurden damit die Länder faktisch aufgehoben.[RQ 5]

25. Januar 1957 erfolgte die formale Aufhebung der Länder. [RQ 6]

3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.

Modellierung im GOV

Hier sind ebenfalls ein paar vorbereitete Zeilen zum Schriftbild hinterlegt:

<span style="color:#FF4500">ist</span>  -- für Schlüsselwörter der Zeilen
<span style="color:#FF4500">[[GOV/Objekttyp_XX|OBJEKTTYP]]</span>  -- Für Objekttypen#
<span style="color:#FF4500">PLZ</span> -- Eigenschaften
<span style="color:#060">ab</span> -- Schlüsselwörter für Optionen (ab, bis, sagt)
<span style="color:#FF4500">,</span> -- Zeilenende 

Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation

Bis zur Verwaltungsreform 1952

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit idividuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952

Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehungen zu Gebäuden

Beziehungen zu Archiven

Rechtsquellen [1]

Bearbeiter


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!