Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/232: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:46 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 19.


zu übertragen
28398 fl. 1 kr. 2409 38
B. Waisenpensionen:
1) an die Waisen von 7 nach dem 31. Dec. 1842
verstorbenen Mitgliedern
964 fl. 34 3/4 kr.
2) an die Waisen von 8 vor dem
1. Januar 1843 verstorbenen
Mitgliedern
1349 fl. 53 1/2 kr.
2314 fl. 28 kr.
30712 29
V. Zurückvergütete Eintrittsgelder - -
VI. Gerichtskosten - -
VII. Nachlässe und uneinbringliche Posten 94 44 1/4
VIII. Verschiedene Ausgaben, hier die Verwendungen aus dem Scriba`schen und
Kühnöl`schen Vermächtnisse mit 52 fl. 30 kr. und 45 fl.
97 30
IX. Neu ausgeliehene Capitalien 45625 -
Summe aller Ausgaben
78939 21 1/4
C. Abschluß.
Die Einnahme beträgt 142818 49 3/4
Die Ausgabe beträgt 78939 21 1/4
Verglichen, bleibt Rest 63879 28 1/2
und dieser besteht:
1). in liquidirten Ausständen 10749 fl. - kr.
2) in baarem Vorrath 53130 fl. 28 1/2 kr.
63879 28 1/2
D. Nachweisung des Capitalstocks.
Nach der Rechnung von 1849 und der Bekanntmachung vom 13. April 1852
betrug das verzinslich angelegte Capitalvermögen Ende 1849 einschließlich der unter
lll. §. 1. der Einnahme erwähnten Vermächtnisse
623099 47 1/4
Während 1850 wurden
1) hiervon zurückempfangen nach IX. der Einnahme 24530 fl. 34 1/2 kr.
2) neu ausgeliehen nach IX. der Ausgabe 45625 fl. - kr.
3) folglich mehr ausgeliehen 21094 25 1/2
Daher Ende 1850 Capital-Vermögen 644194 12 3/4