Schönbrück (Amt): Unterschied zwischen den Versionen

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* 30.09.1928: Eingliederung von Teilen des [[Gut Seebezirk|Gutsbezirks Seebezirk]] (Pellnogga-See) in die Landgemeinde Schönbrück; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Marong-See) in die Landgemeinde Schönfelde; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Thomsdorfer (Wulpinker See)) in die Landgemeinde Thomsdorf.
* 30.09.1928: Eingliederung von Teilen des [[Gut Seebezirk|Gutsbezirks Seebezirk]] (Pellnogga-See) in die Landgemeinde Schönbrück; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Marong-See) in die Landgemeinde Schönfelde; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Thomsdorfer (Wulpinker See)) in die Landgemeinde Thomsdorf.
* 01.09.1931: Der Amtsbezirk Schönbrück umfaßt die Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf.
* 01.09.1931: Der Amtsbezirk Schönbrück umfaßt die Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf.
 
* 01.07.1940: Eingliederung von Teilen der Gemeinde Thomsdorf (1,1378 ha) in die Gemeinde Schönbrück.
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Version vom 19. Dezember 2011, 10:22 Uhr

Allgemeine Informationen

Im Jahre 1874 gebildeter Amtsbezirk im ehemaligen Landkreis Allenstein in Ostpreußen. Zum Amt gehörten 1874 die Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf Sowie die Gutsbezirke Grünmühl (teilweise), Marong See und Wulpinker See.


Geschichte

  • 07.05.1874: Bildung des Amtsbezirks Schönbrück Nr. 29 aus den Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf und den Gutsbezirken Grünmühl (teilweise), Marong See und Wulpinker See. Erster Amtsvorsteher wird der Besitzer Herrmann in Schönbrück für 6 Jahre.
  • 12.03.1881: Eingliederung von Teilen des Thomsdorfer Sees (Vorländereien am Thomsdorfer See mit insgesamt 14,0480 ha) in die Landgemeinde Schönbrück; Eingliederung von Teilen des Thomsdorfer Sees (Vorländereien am Thomsdorfer See mit insgesamt 5,3440 ha) in die Landgemeinde Schönfelde; Eingliederung von Teilen des Thomsdorfer Sees (Vorländereien am Thomsdorfer See mit insgesamt 13,8820 ha) in die Landgemeinde Thomsdorf.
  • 01.01.1883: Der Amtsbezirk Schönbrück umfasst die Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf und den Gutsbezirken Grünmühl (teilweise, Enklave), Marong See und Wulpinker See.
  • 01.01.1908: Der Amtsbezirk Schönbrück umfasst die Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf und den Gutsbezirk Seebezirk (teilweise).
  • 30.09.1928: Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Pellnogga-See) in die Landgemeinde Schönbrück; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Marong-See) in die Landgemeinde Schönfelde; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Seebezirk (Thomsdorfer (Wulpinker See)) in die Landgemeinde Thomsdorf.
  • 01.09.1931: Der Amtsbezirk Schönbrück umfaßt die Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf.
  • 01.07.1940: Eingliederung von Teilen der Gemeinde Thomsdorf (1,1378 ha) in die Gemeinde Schönbrück.


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