Stiftung Stoye/Band 46/011: Unterschied zwischen den Versionen
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OCR-Text= | OCR-Text=I. Einleitung | ||
Als der Rat der Stadt Altenburg 1700 sein drittes Bürgerbuch anlegte, gehörte die Stadt zum | |||
Herzogtum Sachsen-Gotha. Seit 1691 regierte Herzog Friedrich II. Unter seiner Herrschaft | |||
bekam die Stadt 1695 eine neue Marktordnung. In ihr waren Bestimmungen festgelegt, welche die Ein- und Ausfuhr, den Ein- und Verkauf von Getreide, Holzwaren, Lebensmitteln und | |||
viel anderen mehr, an den Markttagen regelten. | |||
Durch die von ihm ab 1706 angeordneten Baumaßnahmen erhielt das Altenburger Schloß | |||
seine heutige Gestalt. Der Umbau wurde allerdings erst 1744 beendet. | |||
Im Jahre 1713 erhob Herzog Friedrich II. die fürstliche Stadt- und Landesschule in den | |||
Rang eines Gymnasiums und veranlasste dazu 1727 einen Neubau. Nach seinem Tode 1732 | |||
wurde Altenburg von folgenden Regenten aus dem Hause Sachsen-Gotha-Altenburg regiert: | |||
1732–1772 Herzog Friedrich III. | |||
1772–1804 Herzog Ernst II. | |||
1804–1822 Herzog August | |||
1822–1825 Herzog Friedrich IV. | |||
Das älteste Altenburger Bürgerbuch beginnt mit seinen Aufzeichnungen 1512. Die Bürgeraufnahmen in der Zeit von 1512 bis 1838 wurden in vier Bürgerbüchern dokumentiert. Sie | |||
befinden sich heute im Stadtarchiv Altenburg. | |||
Im Band 46 werden die im dritten Buch (1700–1799) und vierten Buch (1800–1838) dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – genannt. | |||
Vor 1697 bestand der Stadtrat aus einem erweiterten Kreis – die sogenannten Ratsverwandten – von 36 Ratsherren und 3 Bürgermeistern. Diese haben alle drei Jahre abwechselnd | |||
einen Bürgermeister und 12 Ratsherren amtieren lassen. Ab 1697 gab es nur noch zwei | |||
Bürgermeister, die wiederum untereinander jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) wechselten. | |||
Der Band 45 enthielt die im ersten und zweiten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – für den Zeitraum von 1512 bis 1700. Beide | |||
Bände wurden so konzipiert, dass sie getrennte Personen- und Ortsregister besitzen. Somit | |||
können beide Bände unabhängig voneinander genutzt werden. | |||
Die Personennamen wurden so transkribiert, wie sie in den Originaldokumenten vorgefunden wurden. Zu jeder einzelnen Bürgeraufnahme gibt es außer dem Eintrag in das Bürgerbuch | |||
eine Kämmerei-Rechnung (Cämmerei-Rechnung). Diese Cämmerei-Rechnungen befinden sich | |||
ebenfalls im Stadtarchiv Altenburg. Wegen der schlechten Lesbarkeit des dritten Altenburger | |||
Bürgerbuches musste bei der Transkription verstärkt auf diese Cämmerei-Rechnungen (C.R.) | |||
zurückgegriffen werden. Auf unterschiedliche Schreibweisen (Abweichungen) bei den Familiennamen wurde in III.1 Bürgerbuch 1700–1799 hingewiesen [z.B. Moller (Müller lt. C.R)]. | |||
Diese Kennzeichnung wurde auch in IV | |||
.2.1 Ortsregister angewandt [z.B. Moller (Müller)]. | |||
Die Transkription von handschriftlichen Dokumenten – auch solche mit lateinischer Handschrift – ist stets mit Unsicherheiten behaftet. Die Autoren haben verantwortungsbewusst nach | |||
bestem Wissen gearbeitet, aber eine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. In Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit dem Original anzuraten. | |||
Von Interesse für den Familienforscher sind zweifellos die Titel, Funktionen und Berufe | |||
der aufgenommenen Bürger. Oft handelt es sich um Berufe, welche heute ausgestorben sind. | |||
Die für das Glossar speziell genutzte Literatur wurde deshalb angegeben. Einige Probleme | |||
bereiteten die Ortsregister. Da die Namen der Herkunftsorte oft nur einmal auftraten und sich | |||
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