Stiftung Stoye/Band 46/011: Unterschied zwischen den Versionen

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OCR-Text=Quellen- und Literaturverzeichnis
OCR-Text=I. Einleitung
 
Als der Rat der Stadt Altenburg 1700 sein drittes Bürgerbuch anlegte, gehörte die Stadt zum
Herzogl. Sächs.
Herzogtum Sachsen-Gotha. Seit 1691 regierte Herzog Friedrich II. Unter seiner Herrschaft
Hofadv.
bekam die Stadt 1695 eine neue Marktordnung. In ihr waren Bestimmungen festgelegt, welche die Ein- und Ausfuhr, den Ein- und Verkauf von Getreide, Holzwaren, Lebensmitteln und
Hof-Factor
viel anderen mehr, an den Markttagen regelten.
Hoflaquay
Durch die von ihm ab 1706 angeordneten Baumaßnahmen erhielt das Altenburger Schloß
Hof-Tracateur, Traiteur
seine heutige Gestalt. Der Umbau wurde allerdings erst 1744 beendet.
Hutmann
Im Jahre 1713 erhob Herzog Friedrich II. die fürstliche Stadt- und Landesschule in den
Kärner, Kärrner
Rang eines Gymnasiums und veranlasste dazu 1727 einen Neubau. Nach seinem Tode 1732
Kastellan
wurde Altenburg von folgenden Regenten aus dem Hause Sachsen-Gotha-Altenburg regiert:
Krempelsetzer
1732–1772 Herzog Friedrich III.
Kunstgärtner
1772–1804 Herzog Ernst II.
Laquoy, Lakai
1804–1822 Herzog August
Lector linguae Gallicae
1822–1825 Herzog Friedrich IV.
Lic.
Das älteste Altenburger Bürgerbuch beginnt mit seinen Aufzeichnungen 1512. Die Bürgeraufnahmen in der Zeit von 1512 bis 1838 wurden in vier Bürgerbüchern dokumentiert. Sie
Lithograph
befinden sich heute im Stadtarchiv Altenburg.
Lohgerber
Im Band 46 werden die im dritten Buch (1700–1799) und vierten Buch (1800–1838) dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – genannt.
Mälzer
Vor 1697 bestand der Stadtrat aus einem erweiterten Kreis – die sogenannten Ratsverwandten – von 36 Ratsherren und 3 Bürgermeistern. Diese haben alle drei Jahre abwechselnd
Materialist
einen Bürgermeister und 12 Ratsherren amtieren lassen. Ab 1697 gab es nur noch zwei
Materialware
Bürgermeister, die wiederum untereinander jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) wechselten.
Medic. Practico
Der Band 45 enthielt die im ersten und zweiten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – für den Zeitraum von 1512 bis 1700. Beide
Meuergeselle
Bände wurden so konzipiert, dass sie getrennte Personen- und Ortsregister besitzen. Somit
Moubleur
können beide Bände unabhängig voneinander genutzt werden.
Mstr.
Die Personennamen wurden so transkribiert, wie sie in den Originaldokumenten vorgefunden wurden. Zu jeder einzelnen Bürgeraufnahme gibt es außer dem Eintrag in das Bürgerbuch
Musquetier
eine Kämmerei-Rechnung (Cämmerei-Rechnung). Diese Cämmerei-Rechnungen befinden sich
Obrister
ebenfalls im Stadtarchiv Altenburg. Wegen der schlechten Lesbarkeit des dritten Altenburger
Öfensteuber
Bürgerbuches musste bei der Transkription verstärkt auf diese Cämmerei-Rechnungen (C.R.)
Peruqier, Peruquenmacher
zurückgegriffen werden. Auf unterschiedliche Schreibweisen (Abweichungen) bei den Familiennamen wurde in III.1 Bürgerbuch 1700–1799 hingewiesen [z.B. Moller (Müller lt. C.R)].
Pfarr
Diese Kennzeichnung wurde auch in IV
Pfefferküchler
.2.1 Ortsregister angewandt [z.B. Moller (Müller)].
Posamentierer
Die Transkription von handschriftlichen Dokumenten – auch solche mit lateinischer Handschrift – ist stets mit Unsicherheiten behaftet. Die Autoren haben verantwortungsbewusst nach
Posamentierer
bestem Wissen gearbeitet, aber eine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. In Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit dem Original anzuraten.
Ratgroßer
Von Interesse für den Familienforscher sind zweifellos die Titel, Funktionen und Berufe
Ratsverwandte
der aufgenommenen Bürger. Oft handelt es sich um Berufe, welche heute ausgestorben sind.
Riemer
Die für das Glossar speziell genutzte Literatur wurde deshalb angegeben. Einige Probleme
Röhrmeister
bereiteten die Ortsregister. Da die Namen der Herkunftsorte oft nur einmal auftraten und sich
Rotgießer, Rothgieser
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Rothgerber
 
Schmidschuster
Scholar
Schönfärber
Schößer, Schösser
 
Herzoglich Sächsisch
Hofadvokat
Factor: Ein Macher; Fertiger
Lakei am fürstlischen Hofe
Wirt, Speisewirt
Schäfer
Karrenfuhrmann
Hausmeister eines öffentlichen Gebäudes (Kirchenamt)
Krempler = Händler, feilschender Trödler,
Ziergärtner, Handelsgärtner
Diener, Kammerknecht; (auch Eilbote)
Französischer Sprachlehrer
Licentiat; Hochschulwürde, Lehrbefugnis
Steindruckzeichner
Ledergerber, s. Rotgerber
bereitet das Malz aus geschroteter, eingeweichter, gekeimter
Gerste
handelt mit Materialwaren
Ware aus dem Pflanzen- und Mineralreiche
Praktischer Arzt
Mauergeselle
Möbeltischler
Meister
Musketier
Oberst, Befehlshaber eines Regiments
Ofenkehrer
Perückenmacher
Pfarrer
Pfefferkuchenbäcker
Bortenmacher
Posamentenmacher (Hersteller von Besätzen)
Ratsmann
4 oder 5 Familien, die das Amt des Bürgermeisters
untereinander wechselnd besetzten.
Sattler
Röhrmeister; Aufseher über Leitungsröhren und Brunnen;
Verfertiger von Röhren
gießt Geräte aus Kupfer
verfertigt rotes Leder ( im Gegensatz zum Weißgerber),
gerbt große Tierhäute mit Lohe, stellt Leder für Sättel
und Zaumzeug sowie Sohl- und Schuhleder her.
Pferdeschuster, Sattelmacher
Schüler
färbt wollene oder seidene Zeuge bunt
Zoll- und Steuereinnehmer, Rentmeister
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I. Einleitung Als der Rat der Stadt Altenburg 1700 sein drittes Bürgerbuch anlegte, gehörte die Stadt zum Herzogtum Sachsen-Gotha. Seit 1691 regierte Herzog Friedrich II. Unter seiner Herrschaft bekam die Stadt 1695 eine neue Marktordnung. In ihr waren Bestimmungen festgelegt, welche die Ein- und Ausfuhr, den Ein- und Verkauf von Getreide, Holzwaren, Lebensmitteln und viel anderen mehr, an den Markttagen regelten. Durch die von ihm ab 1706 angeordneten Baumaßnahmen erhielt das Altenburger Schloß seine heutige Gestalt. Der Umbau wurde allerdings erst 1744 beendet. Im Jahre 1713 erhob Herzog Friedrich II. die fürstliche Stadt- und Landesschule in den Rang eines Gymnasiums und veranlasste dazu 1727 einen Neubau. Nach seinem Tode 1732 wurde Altenburg von folgenden Regenten aus dem Hause Sachsen-Gotha-Altenburg regiert: 1732–1772 Herzog Friedrich III. 1772–1804 Herzog Ernst II. 1804–1822 Herzog August 1822–1825 Herzog Friedrich IV. Das älteste Altenburger Bürgerbuch beginnt mit seinen Aufzeichnungen 1512. Die Bürgeraufnahmen in der Zeit von 1512 bis 1838 wurden in vier Bürgerbüchern dokumentiert. Sie befinden sich heute im Stadtarchiv Altenburg. Im Band 46 werden die im dritten Buch (1700–1799) und vierten Buch (1800–1838) dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – genannt. Vor 1697 bestand der Stadtrat aus einem erweiterten Kreis – die sogenannten Ratsverwandten – von 36 Ratsherren und 3 Bürgermeistern. Diese haben alle drei Jahre abwechselnd einen Bürgermeister und 12 Ratsherren amtieren lassen. Ab 1697 gab es nur noch zwei Bürgermeister, die wiederum untereinander jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) wechselten. Der Band 45 enthielt die im ersten und zweiten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – für den Zeitraum von 1512 bis 1700. Beide Bände wurden so konzipiert, dass sie getrennte Personen- und Ortsregister besitzen. Somit können beide Bände unabhängig voneinander genutzt werden. Die Personennamen wurden so transkribiert, wie sie in den Originaldokumenten vorgefunden wurden. Zu jeder einzelnen Bürgeraufnahme gibt es außer dem Eintrag in das Bürgerbuch eine Kämmerei-Rechnung (Cämmerei-Rechnung). Diese Cämmerei-Rechnungen befinden sich ebenfalls im Stadtarchiv Altenburg. Wegen der schlechten Lesbarkeit des dritten Altenburger Bürgerbuches musste bei der Transkription verstärkt auf diese Cämmerei-Rechnungen (C.R.) zurückgegriffen werden. Auf unterschiedliche Schreibweisen (Abweichungen) bei den Familiennamen wurde in III.1 Bürgerbuch 1700–1799 hingewiesen [z.B. Moller (Müller lt. C.R)]. Diese Kennzeichnung wurde auch in IV .2.1 Ortsregister angewandt [z.B. Moller (Müller)]. Die Transkription von handschriftlichen Dokumenten – auch solche mit lateinischer Handschrift – ist stets mit Unsicherheiten behaftet. Die Autoren haben verantwortungsbewusst nach bestem Wissen gearbeitet, aber eine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. In Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit dem Original anzuraten. Von Interesse für den Familienforscher sind zweifellos die Titel, Funktionen und Berufe der aufgenommenen Bürger. Oft handelt es sich um Berufe, welche heute ausgestorben sind. Die für das Glossar speziell genutzte Literatur wurde deshalb angegeben. Einige Probleme bereiteten die Ortsregister. Da die Namen der Herkunftsorte oft nur einmal auftraten und sich 11

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