Friedrichsgnade: Unterschied zwischen den Versionen
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Es wurde als ehemaliges Dienstland des abgesetzten Landkämmerers '''Wulff''' oder '''Wolff''' in [[Crottingen]] durch Königl. Cabinetsordre v. 26. Dezember '''1701''' dem Friedrichshospital zu [[Memel]] verliehen und erhielt daher seinen Namen. Am 28. Dezember '''1713''' pachtet es vom Hospital Christoph '''Klein''' auf sechs Jahre. Es war in schlechtem Zustande; die Dächer der Scheunen und Ställe waren abgedeckt, die Zäune abgebrochen, das Wäldchen durch Holzdiebe gelichtet. Das nöthige Holz zu Feuerung, Zäunen etc. darf er aus dem Hospitalwäldchen nehmen; zur Bearbeitung des Ackers und zu Hofdiensten werden die Berahmungsdörfchen [[Corallischken|Kaitinnen]] und [[Pluzen]] angewiesen. Ihr Scharwerk bestand in einem Tage wöchentlich von Michael bis Ostern und zwei Tagen wöchentlich von Ostern bis Michael, entweder zu Fuß oder mit Angespann. Die Größe des Gutes betrug fünf Hufen 2 Mo. 150 Ru. kulmisch im Jahre '''1756'''. – Am 26. Dezember '''1756''' erhielt es als Erbpachtgut gegen einen Zins von 60 Thlr. jährlich Gottfried '''Meyer''', dann der Hauptmann a. D. Friedrich Ernst '''v. Korff''', früher beim Regt. v. Puttkammer, welcher, 56 Jahre alt, am 26. September '''1774''' starb. Ihm folgte im Besitz Christian Friedrich '''v. Stempel''', welcher '''1790''' starb. Seine Wittwe Louise, geb. '''v. Mirbach''', verkaufte es 21. Februar '''1791''' an Controlleur Martin '''Sommer'''. – Am 13. März '''1856''' kauften es der Gutsbesitzer und Dr. med. Friedrich Julius '''Morgen''' auf [[Clemmenhof]] und seine Gemahlin Henriette Auguste, geb. '''Simpson''' für 19 500 Thlr. Ihm folgte 10. November '''1865''' sein Sohn Friedrich Ludwig '''Morgen''', diesem Hugo '''v. Dreßler''' 3. Mai '''1883''', 17. Februar '''1913''' Walther '''v. Schulze'''. | |||
Quelle: '''SEMBRITZKI''', Johannes: Geschichte des Kreises Memel, Memel 1918, S.56-57. | |||
*Der Begriff '''„kölmisch“''' bezieht sich auf die Stadt '''Kulm''': | |||
Kulmische Handfeste heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das '''Magdeburgische Stadtrecht'''. Der Orden behielt die Monopole auf Salz, Gold, Silber, See, Jagd und Fischerei. | |||
Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, [[Memel]], wo '''lübisches Recht''' nach der Stadt '''Lübeck''' galt. | |||
Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen '''Kölmer''' oder '''Cölmer'''. Ihre Besitzungen wurden „kölmisch“ genannt. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren '''preußischen Recht''' eingestuft, aber es war immerhin eine Rechtsgrundlage, auf die man sich verlassen konnte. Deshalb zog es auch viele Flüchtlinge aus Polnisch-Litauen an, die dort unter der Willkürherrschaft des Adels zu leiden hatten. Obwohl sie von ihrer Obrigkeit zurückgefordert wurden, behielten die Ordensleute sie meist unter ihrem Schutz. | |||
Version vom 18. Dezember 2009, 19:01 Uhr
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Hierarchie
Regional > Litauen > Friedrichsgnade
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Memel > Friedrichsgnade
Einleitung
Friedrichsgnade, 1785 Löbgirren, Kreis Memel, Ostpreußen.
Name
Der Name Löggirren weist auf einen Lindenwald.
- prußisch "leipo, lipe" = Linde
- schalauischer Dialekt um Tilsit-Ragnit: "lepa = liepa" = Linde
- preußisch-litauisch "giria" = Wald
- litauisch "girenas" = Waldbewohner
Kirchliche Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Friedrichsgnade gehörte 1912 zum Kirchspiel Plicken, vor 1891 (1888) allerdings zum Kirchspiel Memel Land.
Katholische Kirche
Friedrichsgnade gehörte 1888 und 1907 zum katholischen Kirchspiel Memel.
Standesamt
Friedrichsgnade gehörte 1888 und 1907 zum Standesamt Truschellen.
Geschichte
Es wurde als ehemaliges Dienstland des abgesetzten Landkämmerers Wulff oder Wolff in Crottingen durch Königl. Cabinetsordre v. 26. Dezember 1701 dem Friedrichshospital zu Memel verliehen und erhielt daher seinen Namen. Am 28. Dezember 1713 pachtet es vom Hospital Christoph Klein auf sechs Jahre. Es war in schlechtem Zustande; die Dächer der Scheunen und Ställe waren abgedeckt, die Zäune abgebrochen, das Wäldchen durch Holzdiebe gelichtet. Das nöthige Holz zu Feuerung, Zäunen etc. darf er aus dem Hospitalwäldchen nehmen; zur Bearbeitung des Ackers und zu Hofdiensten werden die Berahmungsdörfchen Kaitinnen und Pluzen angewiesen. Ihr Scharwerk bestand in einem Tage wöchentlich von Michael bis Ostern und zwei Tagen wöchentlich von Ostern bis Michael, entweder zu Fuß oder mit Angespann. Die Größe des Gutes betrug fünf Hufen 2 Mo. 150 Ru. kulmisch im Jahre 1756. – Am 26. Dezember 1756 erhielt es als Erbpachtgut gegen einen Zins von 60 Thlr. jährlich Gottfried Meyer, dann der Hauptmann a. D. Friedrich Ernst v. Korff, früher beim Regt. v. Puttkammer, welcher, 56 Jahre alt, am 26. September 1774 starb. Ihm folgte im Besitz Christian Friedrich v. Stempel, welcher 1790 starb. Seine Wittwe Louise, geb. v. Mirbach, verkaufte es 21. Februar 1791 an Controlleur Martin Sommer. – Am 13. März 1856 kauften es der Gutsbesitzer und Dr. med. Friedrich Julius Morgen auf Clemmenhof und seine Gemahlin Henriette Auguste, geb. Simpson für 19 500 Thlr. Ihm folgte 10. November 1865 sein Sohn Friedrich Ludwig Morgen, diesem Hugo v. Dreßler 3. Mai 1883, 17. Februar 1913 Walther v. Schulze.
Quelle: SEMBRITZKI, Johannes: Geschichte des Kreises Memel, Memel 1918, S.56-57.
- Der Begriff „kölmisch“ bezieht sich auf die Stadt Kulm:
Kulmische Handfeste heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Der Orden behielt die Monopole auf Salz, Gold, Silber, See, Jagd und Fischerei.
Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt.
Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Ihre Besitzungen wurden „kölmisch“ genannt. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft, aber es war immerhin eine Rechtsgrundlage, auf die man sich verlassen konnte. Deshalb zog es auch viele Flüchtlinge aus Polnisch-Litauen an, die dort unter der Willkürherrschaft des Adels zu leiden hatten. Obwohl sie von ihrer Obrigkeit zurückgefordert wurden, behielten die Ordensleute sie meist unter ihrem Schutz.
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>FRIADEKO05OS</gov>