Land: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kat)
Zeile 1: Zeile 1:
In der deutschen Geschichte bezeichnet man als '''Länder''' die die ehemaligen '''[[Territorium|Territorien]]''' des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]], die mit dessen Ende 1806 selbstständige '''[[Staat]]en''' wurden. An ihrer Spitze stand, abgesehen von den [[Reichsstadt|Reichsstädten]] bzw. [[Freie Stadt|Freien Städten]] bis 1918 jeweils ein '''[[Landesherr]]'''. Von 1918-1933 und seit 1945/46 wurden bzw. werden die Länder demokratisch regiert. Im [[Deutschland 1933-1945|Dritten Reich]] bestanden die Länder formell weiter, wurden jedoch gleichgeschaltet und verloren ihre Bedeutung. In der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] bestanden zunächst Länder, an deren Stelle aber von 1952 bis 1990 die Einteilung in 15 [[Bezirk]]e trat. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] (seit 1949) werden die Länder als '''[[Bundesland|Bundesländer]]''' bezeichnet.
In der deutschen Geschichte bezeichnet man als '''Länder''' die die ehemaligen '''[[Territorium|Territorien]]''' des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]], die mit dessen Ende 1806 selbstständige '''[[Staat]]en''' wurden. An ihrer Spitze stand, abgesehen von den [[Reichsstadt|Reichsstädten]] bzw. [[Freie Stadt|Freien Städten]] bis 1918 jeweils ein '''[[Landesherr]]'''. Von 1918-1933 und seit 1945/46 wurden bzw. werden die Länder demokratisch regiert. Im [[Deutschland 1933-1945|Dritten Reich]] bestanden die Länder formell weiter, wurden jedoch gleichgeschaltet und verloren ihre Bedeutung. In der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] bestanden zunächst Länder, an deren Stelle aber von 1952 bis 1990 die Einteilung in 15 [[Bezirk]]e trat. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] (seit 1949) werden die Länder als '''[[Bundesland|Bundesländer]]''' bezeichnet.
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]

Version vom 31. Mai 2007, 12:28 Uhr

In der deutschen Geschichte bezeichnet man als Länder die die ehemaligen Territorien des Heiligen Römischen Reiches, die mit dessen Ende 1806 selbstständige Staaten wurden. An ihrer Spitze stand, abgesehen von den Reichsstädten bzw. Freien Städten bis 1918 jeweils ein Landesherr. Von 1918-1933 und seit 1945/46 wurden bzw. werden die Länder demokratisch regiert. Im Dritten Reich bestanden die Länder formell weiter, wurden jedoch gleichgeschaltet und verloren ihre Bedeutung. In der Deutschen Demokratischen Republik bestanden zunächst Länder, an deren Stelle aber von 1952 bis 1990 die Einteilung in 15 Bezirke trat. In der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) werden die Länder als Bundesländer bezeichnet.