Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/052: Unterschied zwischen den Versionen

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Güter eröffnet" war, ergriffen am 28. October 1636 Wallraf
Güter eröffnet" war, ergriffen am 28. October 1636 Wallraf Scheiffart von Merode und der Curator des Johann Ludwig Blanckart von Ahrweiler zu Lantershoven von jenen Gütern wieder in herkömmlicher Weise Besitz. Dasselbe that an selbigem Tage auch Goddart von Mirbach zu Immendorf Namens
Scheiffart von Merode und der Curator des Johann Ludwig
seiner Gattin Elisabeth von Blanckart. In dem sich nun entspinnenden Prozess erlangte dieser zuletzt zwar günstige Urtheile auch schreibt er sich Herr in der Sahr; aber sein Besitz war nicht unbestritten<ref>Anna von Elverfeld, die mit Wilhelm von Wylich zu Bernsau zur zweiten Ehe geschritten, machte ihrerseits auf die Leibzucht Anspruch, und hat sie wenigstens das Haus Weissenrath bis zu ihrem Tod in Besitz gehabt.</ref>. So kommt er, um nur eines zu erwähnen im J. 1660 mit der Klage ein, dass „der Blanckart zu Ahrweiler gegen erhaltene Officialische Urtheile und verschiedene vor Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ausgelassene Manutenenz-Befelche graviter attentando nicht allein vergangenen Jahrs erwachsenen Wein, sondern auch dieses Jahrs Gewächs, mit den despectierlichen Worten, dass er nichts nach Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht Befelgen frage, auf öffentlicher freier Strassen ihm abgenommen und sammt Pferd und Karrich hinweggeführt habe". Ferner steht geschrieben, dass Johann Ludwig von Blanckart coadunatis hominibus vi armata den Goddart von Mirbach ausgetrieben und sich in den Besitz und Genuss der Güter gesetzt. Letzterer leitete nach Tod seines Gegners gegen dessen Erben einen neuen Prozess ein; da indess auch er wenige Monate nachher von der Welt abberufen wurde, so gerieth die Sache ins Stocken. Seine beiden Töchter supplicirten zwar im J. 1689 um Exequirung der ergangenen Urtheile und zugleich um Belehnung. Ihr Gesuch ist aber nur ad Acta genommen worden<ref>Maria Anna Freyin von Vlatten zu Froitzheim, deren Mutter eine geborne von Blanckart war, schreibt sich: „Frau der Herrschaft Freisheim,Saar und Entelburg". Ihre Tochter, Gräfin von Velbrück, hat diese Herrschaft ihrem Gatten Freiherrn G. J. W.von Mirbach zugebracht.Die Burgsahr ist späterhin verkauft worden.</ref>.
Blanckart von Ahrweiler zu Lantershoven von jenen Gütern
 
wieder in herkömmlicher Weise Besitz. Dasselbe that an sel-
 
bigem Tage auch Goddart von Mirbach zu Immendprf Namens
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seiner Gattin Elisabeth von Blanckart. In dem sich nun ent-
 
spinnenden Prozess erlangte dieser zuletzt zwar günstige Urtheile
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auch schreibt er sich Herr in der Sahr; aber sein Besitz war
nicht unbestritten (1). So kommt er, um nur eines zu erwähnen
im J. 1660 mit der Klage ein, dass „der Blanckart zu Ahr-
weiler gegen erhaltene Officialische Urtheile und verschiedene
vor Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ausgelassene Manutenenz-
Befelche graviter attentando nicht allein vergangenen Jahrs
erwachsenen Wein, sondern auch dieses Jahrs Gewächs, mit
den despectierlichen Worten, dass er nichts nach Ihrer Chur-
fürstlichen Durchlaucht Befeigen frage, auf öffentlicher freier
Strassen ihm abgenommen und sammt Pferd und Karrich hin-
weggeführt habe". Ferner steht geschrieben, dass Johann Lud-
wig von Blanckart coadunatis hominibus vi armata den Goddart
von Mirbach ausgetrieben und sich in den Besitz und Genuss
der Güter gesetzt. Letzterer leitete nach Tod seines Gegners
gegen dessen Erben einen neuen Prozess ein; da indess auch
er wenige Monate nachher von der Welt abberufen wurde, so
gerieth die Sache ins Stocken. Seine beiden Töchter supplicirten
zwar im J. 1689 um Exequirung der ergangenen Urtheile und
zugleich um Belehnung. Ihr Gesuch ist aber nur ad Acta
genommen worden (2).
Die Linie von Mirbach zu Tegelen und Harff.
A.
Reinhard von Mirbach zu Tegelen, jüngerer Sohn des Hein-
(1) Anna von Elverfeld, die mit Wilhelm von Wylieh zu Bernsau
zur zweiten Ehe geschritten, machte ihrerseits auf die Leibzucht
Anspruch, und hat sie wenigstens das Haus Weissenrath bis zu
ihrem Tod in Besitz gehabt.
(2) Maria Anna Freyin von Vlatten zu Froitzheim, deren Mutter
eine geborne von Blanckart war, schreibt sich: „Frau der Herr-
schaft Freisheim, Saar und Entelburg". Ihre Tochter., Gräfin von
Velbrück, hat diese Herrschaft ihrem Gatten Freiherrn G. J. W.
von Mirbach zugebracht.   Die Burgsahr ist späterhin verkauft worden.

Version vom 27. Januar 2009, 14:45 Uhr

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Güter eröffnet" war, ergriffen am 28. October 1636 Wallraf Scheiffart von Merode und der Curator des Johann Ludwig Blanckart von Ahrweiler zu Lantershoven von jenen Gütern wieder in herkömmlicher Weise Besitz. Dasselbe that an selbigem Tage auch Goddart von Mirbach zu Immendorf Namens seiner Gattin Elisabeth von Blanckart. In dem sich nun entspinnenden Prozess erlangte dieser zuletzt zwar günstige Urtheile auch schreibt er sich Herr in der Sahr; aber sein Besitz war nicht unbestritten[1]. So kommt er, um nur eines zu erwähnen im J. 1660 mit der Klage ein, dass „der Blanckart zu Ahrweiler gegen erhaltene Officialische Urtheile und verschiedene vor Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ausgelassene Manutenenz-Befelche graviter attentando nicht allein vergangenen Jahrs erwachsenen Wein, sondern auch dieses Jahrs Gewächs, mit den despectierlichen Worten, dass er nichts nach Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht Befelgen frage, auf öffentlicher freier Strassen ihm abgenommen und sammt Pferd und Karrich hinweggeführt habe". Ferner steht geschrieben, dass Johann Ludwig von Blanckart coadunatis hominibus vi armata den Goddart von Mirbach ausgetrieben und sich in den Besitz und Genuss der Güter gesetzt. Letzterer leitete nach Tod seines Gegners gegen dessen Erben einen neuen Prozess ein; da indess auch er wenige Monate nachher von der Welt abberufen wurde, so gerieth die Sache ins Stocken. Seine beiden Töchter supplicirten zwar im J. 1689 um Exequirung der ergangenen Urtheile und zugleich um Belehnung. Ihr Gesuch ist aber nur ad Acta genommen worden[2].



  1. Anna von Elverfeld, die mit Wilhelm von Wylich zu Bernsau zur zweiten Ehe geschritten, machte ihrerseits auf die Leibzucht Anspruch, und hat sie wenigstens das Haus Weissenrath bis zu ihrem Tod in Besitz gehabt.
  2. Maria Anna Freyin von Vlatten zu Froitzheim, deren Mutter eine geborne von Blanckart war, schreibt sich: „Frau der Herrschaft Freisheim,Saar und Entelburg". Ihre Tochter, Gräfin von Velbrück, hat diese Herrschaft ihrem Gatten Freiherrn G. J. W.von Mirbach zugebracht.Die Burgsahr ist späterhin verkauft worden.