Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/051

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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starb, empfing der zweitgeborne Gerhard für sich und mit zu Behuf der minderjährigen Kinder seines Bruders Conrad die Belehnung. In der Folge scheint eine Theilung statt gefunden zu haben. Das Haus Weissenrath ist dem Gerhard verblieben,die Burgsahr aber und das übrige an Johann Blanckart gekommen. Die Enkelin desselben, Sophia, brachte sie dann ihrem Gatten Johann von Mirbach aus Curland zu. Wahrscheinlich hat dieser zum Besten der Sahr-Güter sein Vermögen verwendet.Als nun sein Sohn Johann Ludwig ledigen Standes mit Tod abgegangen war, glaubten die Herren von Mirbach in Curland seine nächsten Erben zu sein. Wilhelm von Mirbach[1]hat diese Erbschaftsangelegenheit für sich und seine Verwandten längere Zeit betrieben. Da aber jene Güter, wie gezeigt, von mütterlicher Seite herrührten, so konnten nur die Herren von Blanckart gerechte Ansprüche darauf erheben. Die Erbgenahmen des Conrad Blanckart nebst Wilhelm von Weyss (Sohn des Otto) ergriffen denn auch gleich nach Tod des Johann Ludwig von Mirbach von dessen Nachlassenschaft in herkömmlicher Weise Besitz. Ob nun der für sich handelnde Gerhard Blanckart der Jüngere ein grösseres oder gar ausschliessliches Recht auf jene Güter hatte, vermöchte ich nicht zu sagen; denn in alten Familien-Angelegenheiten liegen die Nachrichten nicht immer so vollständig vor, wie man es, um ein richtiges Urtheil zu gewinnen, wünschen möchte. Gerhard übertrug die Sahr- Güter auf seinen Sohn Johann Wilhelm von Blanckart. Als dieser sie aber in wirklichen Besitz nehmen wollte, gerieth er mit Diederich von Friemersdorf genannt Putzfeld, der als angeordneter Curator des minderjährigen Johann Ludwig von Mirbach fortwährend noch die Administration seiner Güter führte,und zugleich auch gewisse Anforderungen an dieselben machte,in Prozess. Beide Theile verglichen sich im J. 1635 mit einander, und die zu Gunsten des Herrn von Blanckart beschehene Cession und Transportation erlangte kurz nachher die Churfürstliche Bestätigung. Indess war dieser nur kurze Zeit Herr in der Sahr; er starb schon im folgenden Jahr. Nachdem nun „die von demselben de facto usurpirte Possession der Mirbacher



  1. Wilhelm, Walther und Gerhard sind Söhne des Gerhard von Mirbach in Curland. Wilhelm hat sich zuletzt mit einer gewissen Summe abfinden lassen.