Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/30: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Formatanpasung E-Book) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Genealogie Velbrüggen|29|33|31|korrigiert}} | <noinclude>{{Genealogie Velbrüggen|29|33|31|korrigiert}}</noinclude> | ||
''helffen dragen ind betzalen - - Dis zor konden der wairheit — haynt wir Reynart ind Bernt Gebroedere vurs. mallich vnser syn Siegell myt an desen brieff gehangen ind dairzo gebeden de vesten ind fromen Johan Staill van Holtsteyn ind Johan vamme Huysse vnse lieue Swager ind Neuen dat Sy des zo furder konden mallich yre Siegell mit an desen brieff gehangen haynt — In den Jairen vns heren Duysent vunffhondert ind dry vp gudestage neist na dem heiligen pynxstage'' | |||
=== Das Haus zum Falckenstein binnen Neuss. === | {{Linie|10}} | ||
In dem Hause zum Falckenstein hat im J. 1580 den 6. Septembris circa primam post meridiem die Inventarisation eines Archivs begonnen, das seinem Hauptbestandtheile nach das Archiv der Clara von Norprode genannt werden kann. Dasselbe ist an alten Urkunden, wovon einige dem dreizehnten Jahrhundert angehören, so reichhaltig, dass man damit ganz Neuss illustriren könnte. Am 1. December sind die Kisten nach Cöln gebracht worden, und hat dort die Inventarisation vom 3. December bis 1581 den 2. Januar gedauert. Das fernere Schicksal des Archivs ist mir nicht bekannt, wiewohl doch zunächst anzunehmen ist, dass nach einigen Jahren Johan von Velbrüggen zu Elsum, wenigstens ein gut Theil davon an sich genommen. Mir liegt das damals ausgefertigte Inventarium vor. Dasselbe ist ziemlich gut geschrieben, leidet aber doch an denselben Gebrechen, wie seine Kameraden; Namen und noch mehr die Jahreszahlen sind hin und wieder handgreiflich falsch. Bei Güter-Angelegenheiten hat der Notarius Inventarisator sich einer gewissen Ausführlichkeit beflissen, wogegen er Testamente und sonstige Familien-Verträge kurz abzufertigen pflegt, exempli causa: »Heirathsvertrag zwischen dem und der, anhebend so und so, endigt so und so«. Während nach der Ansicht der Genealogen, Contractus antenuptiales et Testamenta die wichtigsten Documenta sind. Wer solche alte Inventarien benutzen will, darf sich nicht die Mühe verdriessen lassen, sie zweimal, noch besser viermal zu perlustriren, wenn er nicht in die gröbsten Irrthümer verfallen will. Die folgende unklare Geschichte basirt auf besagtem Inventario. | |||
<center> | |||
==== Das Haus zum Falckenstein binnen Neuss. ==== | |||
</center> | |||
{{Linie}} | |||
{{NE}}In dem Hause zum Falckenstein hat im J. 1580 den 6. <tt>Septembris circa primam post meridiem</tt> die Inventarisation eines Archivs begonnen, das seinem Hauptbestandtheile nach das Archiv der Clara von Norprode genannt werden kann. Dasselbe ist an alten Urkunden, wovon einige dem dreizehnten Jahrhundert angehören, so reichhaltig, dass man damit ganz Neuss illustriren könnte. Am 1. December sind die Kisten nach Cöln gebracht worden, und hat dort die Inventarisation vom 3. December bis 1581 den 2. Januar gedauert. Das fernere Schicksal des Archivs ist mir nicht bekannt, wiewohl doch zunächst anzunehmen ist, dass nach einigen Jahren Johan von Velbrüggen zu Elsum, wenigstens ein gut Theil davon an sich genommen. Mir liegt das damals ausgefertigte Inventarium vor. Dasselbe ist ziemlich gut geschrieben, leidet aber doch an denselben Gebrechen, wie seine Kameraden; Namen und noch mehr die Jahreszahlen sind hin und wieder handgreiflich falsch. Bei Güter-Angelegenheiten hat der Notarius Inventarisator sich einer gewissen Ausführlichkeit beflissen, wogegen er Testamente und sonstige Familien-Verträge kurz abzufertigen pflegt, <tt>exempli causa</tt>: »Heirathsvertrag zwischen dem und der, anhebend so und so, endigt so und so«. Während nach der Ansicht der Genealogen, Contractus antenuptiales et Testamenta die wichtigsten Documenta sind. Wer solche alte Inventarien benutzen will, darf sich nicht die Mühe verdriessen lassen, sie zweimal, noch besser viermal zu perlustriren, wenn er nicht in die gröbsten Irrthümer verfallen will. Die folgende unklare Geschichte basirt auf besagtem Inventario. |
Version vom 12. Mai 2011, 13:37 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen | |
Inhalt | |
GenWiki E-Book | |
<<<Vorherige Seite [29] |
Nächste Seite>>> [31] |
Datei:Genealogie velbrueggen.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
helffen dragen ind betzalen - - Dis zor konden der wairheit — haynt wir Reynart ind Bernt Gebroedere vurs. mallich vnser syn Siegell myt an desen brieff gehangen ind dairzo gebeden de vesten ind fromen Johan Staill van Holtsteyn ind Johan vamme Huysse vnse lieue Swager ind Neuen dat Sy des zo furder konden mallich yre Siegell mit an desen brieff gehangen haynt — In den Jairen vns heren Duysent vunffhondert ind dry vp gudestage neist na dem heiligen pynxstage
Das Haus zum Falckenstein binnen Neuss.
In dem Hause zum Falckenstein hat im J. 1580 den 6. Septembris circa primam post meridiem die Inventarisation eines Archivs begonnen, das seinem Hauptbestandtheile nach das Archiv der Clara von Norprode genannt werden kann. Dasselbe ist an alten Urkunden, wovon einige dem dreizehnten Jahrhundert angehören, so reichhaltig, dass man damit ganz Neuss illustriren könnte. Am 1. December sind die Kisten nach Cöln gebracht worden, und hat dort die Inventarisation vom 3. December bis 1581 den 2. Januar gedauert. Das fernere Schicksal des Archivs ist mir nicht bekannt, wiewohl doch zunächst anzunehmen ist, dass nach einigen Jahren Johan von Velbrüggen zu Elsum, wenigstens ein gut Theil davon an sich genommen. Mir liegt das damals ausgefertigte Inventarium vor. Dasselbe ist ziemlich gut geschrieben, leidet aber doch an denselben Gebrechen, wie seine Kameraden; Namen und noch mehr die Jahreszahlen sind hin und wieder handgreiflich falsch. Bei Güter-Angelegenheiten hat der Notarius Inventarisator sich einer gewissen Ausführlichkeit beflissen, wogegen er Testamente und sonstige Familien-Verträge kurz abzufertigen pflegt, exempli causa: »Heirathsvertrag zwischen dem und der, anhebend so und so, endigt so und so«. Während nach der Ansicht der Genealogen, Contractus antenuptiales et Testamenta die wichtigsten Documenta sind. Wer solche alte Inventarien benutzen will, darf sich nicht die Mühe verdriessen lassen, sie zweimal, noch besser viermal zu perlustriren, wenn er nicht in die gröbsten Irrthümer verfallen will. Die folgende unklare Geschichte basirt auf besagtem Inventario.