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Version vom 7. August 2005, 18:15 Uhr
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt Ahaus
Einleitung
Siegel des Johan de Döring 1327 auf Haus Lembeck mit drei rechtsschreitenden Vögeln. Gleiche Siegelschilder benutzten zu dieser Zeit die Familien Bitter, Werenze, von Bermentvelde (Barnsfeld) und Velen. Es war das Siegel einer im 12. / 13. Jahrhundert im Westmünsterland herrschenden Dynastenfamilie.
Politische Einteilung
Kirchspiele im Amt Ahaus
Ahaus, Alstätte, Altschermbeck, Borken, Erle, Gemen, Gescher, Heiden, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden, Weseke, Wuellen, Wulfen
Historische Gerichtsbezirke
Ursprüblichere Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Das Westmümsterland lag in am Rande des Einflußbereiches der 4 Erbbannereien der Bannerherren von Zutphen. Die heutigen Landesgrenzen überschreitend waren auch die Wirkungsbereiche der vom alten Reich lehnrührigen Freigrafschaften. Die kirchlichen Gerichte (Sengerichte) sollen hier zunächst außer Betracht bleiben.
Im Jahre 1380 wurde das Amt "uppen Braem up desser syt der Rhederbruggen" durch die Gerichtsbezirke Borken, ton Honborn, Ramsdorf, Stadtlohn und Gescher dargestellt. Später kamen die Gerichtsbezirke um Ahaus und Ottenstein mit den Herrlichkeiten dazu und bildeten dann das neue Amt Ahaus.
Freigerichtsbarkeit
Freigrafschaft Heiden In einer von Hermann Nünning (+1753) zitierten Urkunde soll die westmünsterländische Freigrafschaft Heiden (Heythene) die Kirchspiele Heiden, Ramsdorf, Velen, Reken, Lippramsdorf, Wulfen, Lembeck, Hervest, Schermbeck, Erle, Raesfeld, Borken, (Süd- und Stadt-) Lohn, Aalten, Winterswick, Vreden, Streede und Eibergen umfaßt haben.
Am 02.12.1317 versprach Ritter Menso von Heiden (1316-1368) dem Grafen Otto IV. von Ravensberg in Kampfzeiten beizustehen, dafür belehnte dieser ihn und seine Erben nach Lehnsrecht mit dem “comeciam de Heydene”, der Freigrafschaft Heiden, und nahm ihn als seinen Dienstmann auf. Die Freigrafschaften Heiden und Merfeld waren als münstersche Unterlehen, die als Dienstlehen dem Schenkenamt anklebten, an die Ravensberger gekommen, von wo aus sie im Erbweg an Kleve gingen (RAR).
Im Jahre 1335 übertrug nun Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf.
Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen kann, kauft Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf dem Wennemar von Heiden die Freigrafschaft über den genannten Bezirk, mit den Freistühlen zu Ossenkamp bei Erle, Deuten bei Wulfen und Dirking bei Raesfeld im Jahre 1374 ab.
Nun belehnte am 16.10.1374 Wilhelm van Jülich, Graf zu Berg und zu Ravensberg als erblicher Lehnsherr dieser Gerichtsbarkeit, den Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf mit der Freigrafschaft der Kspl. Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck, Raesfeld und Erle, sie reichte bis vor die Tore der Stadt Dorsten.
Freistuhl Kusenhorst Bei dem Umfang der Freigrafschaft Heiden werden das Kirchspiel Lippramsdorf und der Freistuhl in der Kusenhorst nicht erwähnt. Seine Zugehörigkeit zu einer Freigrafschaft ließ sich bisher nicht nachweisen. Dies Kirchspiel mit seinem Freistuhl und den benachbarten Dingbänken von Wulfen lag in der Schnittstelle der Freigrafschaften Heiden und Merfeld und der Vogtei Haltern. Da auch zwischen der Stadt Haltern und der Bauerschaft Sythen über eine Flurbezeichnung die Lage eines Freistuhls nachweisbar ist, bietet sich über die Vogtei Haltern eine Lösung regelrecht an.
Gogerichtsbarkeit
Ziemlich deutlich erkennen wir die folgenden landesherrlichen Gogerichte:
im Amt auf dem Braem
Gogericht Lon
Der Edelherr Godschalk (1152) oder von Versnevelde (1154 – 1163), auch von Lohn (1170 – 78), später Graf v. Lon, hatte sich nach dem Tod Werners, Bischof von Münster (1132- 1151) in den Besitz des Schlosses zu Lon eingedrängt, unter dem Vorwandt, damit belehnt zu sein. Bischof Friederich (1152 / 1168) zwang aber in einem Vergleich mit Godschalk 1152 auf den bischöflichen Hofdienst zu verzichten und anerkannte sein Landrichteramtes (Regime populare) in den 6 Kirchspielen Lon, Winterswijck, Aladnon, Versnefelde, Selehem und Hengeld.
Gogericht Homborn. Vor der Machtergreifung des bischöflichen Haupthofes Lon durch des Edelherrn Godschalk von Versnefelde (Varsseveld) um 1152, welcher sich dann nach Lon nannte, hatte hatte wohl die Gografschaft Lon mit dem Amt auf dem Brahm eine Einheit gebildet, welche dann erbgeteilt wurde. Die Gografschaft Lon wurde dann ein Erblehen des Hochstiftes Münster. Der südliche Teil der Gografschaft verblieb bei der Familie Werenze. Im weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zum Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe auch diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262 / 98) war ein Sohn des Adolf Werence.Zum Gogericht Homborn gehörten die Kirchspiele Borken, Ramsdorf, Heiden, beide Reken, Raesfeld, Gemen(später dann auch Südlohn, Gescher).
Gogericht Gescher (um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt und im Besitz der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf gekommen)
Gogericht Stadtlohn (mit Lon, Winterwijk, Aalten, Varsseveld, Zelhem und Hengelo, nach Aufkauf durch den Bf. von Münster wieder mit Homborn vereint und im Erblehen der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf)
Gogericht Südlohn (1231 von Stadtlohn abgetrennt und im Erblehen der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf)
Gogericht Ostendorf zu Lippramsdorf, um 1337 eigenes Kirchspielsgericht, wahrscheinlich eine jüngere Abspaltung von Homborn, im Besitz der Familie von Ostendorf / Werence / Bitter.
Gogericht Lembeck, wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Lembeck, von Gemen zu Döring. Es umfaßte ursprünglich die Herrlichkeiten Lembeck, Lippramsdorf und Raesfeld.
Jedenfalls bekennen am 06.01.1385 Johann von Lembeck und sein Weib Mechelt von Lembeck, so wie ihre Kinder Godert, Herr Alef, Engelbert, Wessel und Alike, daß das Gericht von Lembeck als Lehen des Stifts Münster im Besitz des Bitter von Raesfeld sei. Es handelt sich dabei um das Gogericht in den Kirchspielen der Herrlichkeiten Lembeck, Raesfeld und Lippramsdorf.
Winterswijk
Das Groß Kirchspiel Winterswijk mit seinen Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld (mit Silvolde) uns Dixperlo wurde im 13. Jahrhundert zum Amt auf dem Brahm gerechnet und lag in der Herrlichkeit Bredevoort. Es bildete um 1152 einen eigenen Gogerichtsbezirk, welcher aber Anfang des 14. Jahrhunderts in die Gerichte Winterwijk, Aalten und Dinxperlo zerfallen war, dazu kam der Gerichtsbezirk "das Land von Gooi", welches aus den Kirchspielen Zelhem und Hengelo gebildet wurde.
im alten Amt Ahaus
Gogericht Gerkingloh , umfaßte Kirchspiel Vreden und westlich der Herrschaft Ottenstein
Zum steinernen Kreuz , umfaßte die Kirchspiele Wüllen, Wessum und Alstätte mit den beiden Orten Ottenstein und Ahaus.
im Amt Bocholt
Gogericht Bocholt mit den Kirchspielen Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen, Bredenahle / Anholt und die Bauerschaft Suderwick im Kspl. Dinxperlo, im Besitz der Familie von Dingden.
Amtsverwaltung
Das Amt auf dem Brahm umfaßte 1380 die Gerichte von Borken, (Lip-)Ramsdorf, Homborn, Stadtlohn und Gescher "up desser syt der Rederbruggen (zwischen Rhede und Borken)". Zuständig war der bischöfliche Amtshof Reken.
Nach der Willkommenschatzung von 1498 lagen im Amt auf dem Brahm die Kirchspiele Borken, Erle, Gescher, Heiden, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Altschermbeck, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Weseke und Wulfen .
Zusätzlich kamen später in dem zum Amt Ahaus erweiterterten Verwaltungsbezirk die Kirchspiele Ahaus, Alstätte, Vreden und Wüllen mit hinzu.
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Politischer Aufbau des Amtes Ahaus bis 1803
Zum Amt Ahaus gehörten 24 Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel. Ursprünglich setzte sich das Amt Ahaus aus der ehemaligen Herrschaft Ahaus, dem Amt "Auf dem Bram", der Herrlichkeit Lembeck sowie aus den beiden Patrimonialgerichten Raesfeld und Lippramsdorf zusammen. Die beiden Ämter Ahaus und "Auf dem Bram" wurden endgültig im 16. Jahrhundert verschmolzen. Die zugehörigen Kirchspiele unterstanden ausschließlich fürstlich münsterischen Gerichten.
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielte die Herrlichkeit Lembeck eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zur dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade und Wulfen.
An Lembeck grenzte die Herrlichkeit Ostendorf, wie Lembeck besaß auch sie wesentliche Hoheitsrechte, darunter die Hochgerichtsbarkeit, Steuerrechte, den Freistuhl in der Kusenhorst, die Landfolge zumindest im Kirchspiel Lippramsdorf und darüber hinaus auch die Koppeljagd im größten Teil des ehemaligen Amtes auf dem Brahm, bis hin zum Dorf Heiden, den Wildpferdefang in der Hohen Mark und den Krebsfang im Heubach im Norden von Reken.
Innerhalb des Amtes Ahaus lag die Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemenwirthe und Gemenkrückling.
Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte aber zur Pfarrei Borken.
Ahaus, Borken, Ottenstein, Ramsdorf, Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. Minderstädte. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen.
Das Amt Ahaus bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften:
1. Kirchspiel Ahaus mit der Stadt und Bauerschaft Ammeln
2. Kirchspiel Alstätte mit den Bauerschaften Dorf, Kirchspiel, Brook, Waldhaus (nach 1679)
3. Kirchspiel Altschermbeck mit den Bauerschaften Dorf (Unterbauerschaft Buschhausen), Emmelkamp, Üfte, Rüste
4. Kirchspiel Borken mit der Stadt und den Bauerschaften Borkenwirthe, Gemenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Westenborken
5. Kirchspiel Erle mit den Bauerschaften Dorf, Oestrich, Westrich
6. Kirchspiel Gemen mit den Bauerschaften Wirthe - bis 1700, Gemenwirthe ("binnen Wirthe" ) ab 1700, Gemenkrückling ("buten Wirthe") ab 1700
7. Kirchspiel Gescher mit den Bauerschaften Büren, Estern, Harwick, Tungerloh – Kapellen, Tungerloh – Pröbsting
8. Kirchspiel Heiden mit den Bauerschaften Dorf, Leblich Nordick, Drögen Bockholt
9. Kirchspiel Hervest mit den Bauerschaften Dorf Orthöve, Wenge
10. Kirchspiel Holsterhausen
11. Kirchspiel Lembeck mit den Bauerschaften Dorf , Beck, Stroick, Endeln, Lasthausen, Wessendorf
12. Kirchspiel Lippramsdorf mit den Bauerschaften Dorf , Eppendorf, St. Annaberger, Kusenhorst, Freiheit, Greving
13. Kirchspiel Raesfeld mit den Bauerschaften Dorf, Dorfbauerschaft
14. Kirchspiel Ramsdorf mit den Bauerschaften Bleking, Holthausen, Krückling, Ostendorf
15. Kirchspiel Reken mit den Bauerschaften Hülsten, Kirchbauerschaft, Klein Reken, Groß Reken, Middelbauerschaft
16. Kirchspiel Rhade
17. Kirchspiel Stadtlohn mit dem Wigbold Stadtlohn und den Bauerschaften Almsick, Estern, Hengeler, Hundewick, Wenningfeld, Wessendorf
18. Kirchspiel Südlohn mit den Bauerschaften Eschlohn, Nichtern, Unterbauerschaft Oeding
19. Kirchspiel Velen mit den Bauerschaften Nordvelen, Waldvelen
20. Kirchspiel Vreden mit den Bauerschaften Ammeloe, Ammeloehövener, Doemern, Ellewick, Gaxel, Hörsteloe, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Mast, Wennewick
21. Kirchspiel Weseke mit den Bauerschaften Averesch, Graes
22. Kirchspiel Wessum Bauerschaften Averesch, Graes
23. Kirchspiel Wulfen mit den Bauerschaften Dorf, Dimke, Deuten
24. Kirchspiel Wüllen mit den Bauerschaften: Barle, Ortwick, Quantwick, Sabstätte.
Am 24.3.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster und die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster endete. Die Fürsten Salm-Salm und Salm-Kyrburg erhielten die bisher bestehenden Ämter Ahaus und Bocholt. Hier begann die Übergangszeit der politischen Neuorganisation
Kirchliche Einteilung
Archidiakonate
Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte.
Zum Archidiakonat Winterswick gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit einerseits in der Herrschaft Bredevoort.
Zum Archidiakonat des Domdechanten gehörten zeitweilig damals auch die Kirchspiele Gescher, Holtwick bei Coesfeld, Osterwick, Burgsteinfurt, Büren und Schepsdorf.
Der vorgenannte Johan Werence gehörte von 1220 / 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 / 63 als Domthesaurar und 1263 / 66 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei.
In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence / Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten.
Aus der Zeit stammt wohl auch der Wer(e)nser – Zehnte, ein kleiner Zehnter und früherer Kirchenzehnter in Teilen des Kirchspiels Lippramsdorf. Der Münsterische Amtshof Reken, zu dem Teile des späteren Amtes Ahaus gehörten, unterstand zeitweise dem Domkanoniker Johan de Rethe aus der Familie Bitter, dictus de Rethe (1253 / 77), welcher der Werence Sippe entstammte.
Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter Dülmen, Pfarrkirche St. Victor.
Archidiakonat des Domthesaurars
Im Norden tangierte das Archidiakonat des Domthesaurars das Kreisgebiet. Es umfaßte 1660 die Kirchspiele Albachten, Alverskirchen, Alstätte, Epe, Gronau, Heek, Leer, Nienborg, Ottenstein, Rhede, Roxel, Vreden, Wessum, Wüllen und in Holland noch Aalten, Borculo, Dinxperlo, Groenlo, Hengelo, Lichtenvoorde, Neede, Zilvolden und Varsseveld.
Archidiakonat des Vizedomus
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern, Rhade, Rorup, Stromberg, Südkirchen, Telgte, Westbevern, Wulfen und ferner in Holland Eibergen und Geistern.
Datenerfassung von Kirchenbüchern
Erbrecht
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt zutphensches Erbrecht, auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der 4 zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees / Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen, bodo-stratmann@heimatvest.de)
Geschichte
Die Geschichte des Kreises Borken als Folgeinstitution der Ämter Ahaus und Bocholt ist unter dem Artikel Kreis Borken ausführlich dargestellt.
Bibliografie Archidiakonate
Westfälische Frömmigkeitskultur (Archidiakonate) im Wandel der Frühen Neuzeit / Andreas Holzem 2002
Spätmittelalterliche Kirchenverwaltung und Pfarrseelsorge im Kölner Archidiakonat Xanten / von Wilhelm Janssen 2000
Die Patrozinien im Kölner Grossarchidiakonat Xanten / Wilhelm Stuewer Bonn : Röhrscheid, 1938
Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des Archidiakonats und Stifts Xanten Bonn : Röhrscheid, 1937 -
Die Landpfarrei im Archidiakonat Xanten um 1500 / von Dieter Scheler 1998
Die Einführung der Reformation im Archidiakonat Lübbecke / von Werner Kreft 2003
Das Dortmunder Archidiakonat (Komissariat Recklinghausen) / von J. Mooren Köln [u.a.] : Schwann, 1853
Die Kölner Archidiakonate in vor- und nachtridentinischer Zeit / von August Franzen Münster/Westf. : Aschendorff, 1953 (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte ; 78/79)
Die Entstehungsgeschichte der Trierer Archidiakonate / von Hubert Bastgen Egelsbach : Hänsel-Hohenhausen, 1990
Die Entstehungsgeschichte der Trierer Archidiakonate Breslau, Univ., Diss., 1906 , 1906
Visitation und Send im Archidiakonat Bonn / bearb. von Thomas P. Becker ; Claudia Beckers-Dohlen ; Annastina Kaffarnik Siegburg : Rheinlandia-Verl., 2000 (Ortstermine ; 11)
Bischof und Archidiakon / von Manfred Heim. St. Ottilien : EOS-Verl., 1992 (Münchener theologische Studien : I. Historische Abteilung ; 32) . - (Münchener Universitätsschriften)
Quellen zur Geschichte des Bistums und Archidiakonats Chiemsee / hrsg. von Manfred Heim St. Ottilien : EOS-Verl., 1994 (Münchener theologische Studien : 1, Historische Abteilung ; 33) . - (Münchener Universitätsschriften : Katholisch-Theologische Fakultät)
Die schlesischen Archidiakonate und Archipresbyterate bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts / von Bernhard Panzram Breslau : Müller & Seiffert, 1937
Organizacya archidyakonatu w Polsce / napisał Tadeusz Silnicki We Lwowie : Nakładem Towarzystwa Naukowego, 1927 (Studya nad historya prawa polskiego ; 10,2)
Z dziejów duszpasterstwa katolickiego w archidiakonacie Opolskim i Głogowskim w czasach owożytnych / Wincenty Urban Warszawa : Akad. Teol. Katol.
Weiterführende Internetlinks
Der westliche Teil des Hamalandes reicht bis zur Ijssel.
Volledige inhoudsopgave van de Graafschap in de Middeleeuwen Achterhoek en Liemers
Weitere:
Centraal Bureau voor Genealogie CBG,Familie Wapens
Heraldry on the Internet / James P. Wolf
Webgeschichte: http://www.hamaland-nrw.de/
Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/d/reich1/kreise/westfalen/muenster,bt/ahaus/ahaus,amt,rahmen.htm
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de