Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/31: Unterschied zwischen den Versionen

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zu scharfen Erinnerungen an die Restanten genötigt sah. Auch auf dem Burglehn selber war von 1632 bis 1644 ein Steuerrest von 892 Thlr. 10 Hl. entstanden, der nach dem Friedensschlusse in den Jahren 1651 bis 1655 sogar 1156 Thlr. 20 Wgr. 6 1/2 Hl. betrug.
 
Deshalb mußte Ferdinand von Zedlitz dem Bürger und Handelsmann Friedrich Kocht (+ 16. Oktober 1675) in Bolkenhain schon am 11. Januar 1641 gegen Abtretung des ihm bisher eingeräumt gewesenen Gutes Wiesau die erbliche Mühle bei der Stadt für 800 Thlr., am 5. Februar 1653 das Gut Röhrsdorf, das dieser schon von 1641 bis 1651 als Pfand besessen hatte, abermals für 1700 Thlr. und am 2. September 1666 das ganze Mühlrecht auf der steinernern Mühle bei der Stadt, sowie die zur Burg gehörigen Stadtgeschösser wegen einer noch von Ladislaus von Zedlitz aufgenommenen Schuld von 600 Thlr. verpfänden.
 
 
Am 4. Juni 1668 starb er und wurde in der Hedwigskirche zu Bolkenhain begraben. Erbe der Bolkenhainer Güter wurde nun sein Schwiegersohn Gotthard Albrecht von Zedlitz, der mit seiner Tochter Cäcilie Ottilie vermählt war und, um die Erbschaft antreten zu können, zur katholischen Kirche übertreten mußte. Nachdem die Gattin ihren vier bereits verstorbenen Kindern mit Hinterlassung einer Tochter, namens Johanna Theresia, nach dem Jahre 1677 im Tode nachgefolgt war, verheiratete sich jener nicht lange darauf zum zweitenmale mit Franziska Margarete, geb. Gräfin zu Mansfeld.
 
Als Gotthard Albrecht von Zedlitz im Jahre 1690 auf der Burg Bolkenhain am Gallenfieber schwer krank darniederlag und wohl an seinem Aufkommen gezweifelt wurde, trat sein Vetter Niklas Sigmund von Zedlitz auf Schildau (Kr. Schönau) mit Erbansprüchen an die Bolkenhainer Güter hervor, und um es nicht zu einem Prozesse kommen zu lassen, schlossen beide am 2. August 1690 einen Vertrag, nach welchem der letztere gegen ein Abstandsgeld von 12000 Thlr. auf die Erbfolge zu verzichten und diese Güter seinem Vetter Gotthard Albrecht, dem jetzigen Besitzer, als Eigentum zu künftigem Anfalle an seine einzige Tochter aus erster Ehe zu überlassen versprach.
 
Sie baten am 17. August um die kaiserliche Bestätigung dieses Vergleiches; ehe dieselbe jedoch einging, starb Gotthard Albrecht von Zed1itz am 15. Dezember 1690 gegen 7 Uhr morgens auf der Burg Bolkenhain.

Version vom 31. Juli 2007, 20:55 Uhr

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zu scharfen Erinnerungen an die Restanten genötigt sah. Auch auf dem Burglehn selber war von 1632 bis 1644 ein Steuerrest von 892 Thlr. 10 Hl. entstanden, der nach dem Friedensschlusse in den Jahren 1651 bis 1655 sogar 1156 Thlr. 20 Wgr. 6 1/2 Hl. betrug.

Deshalb mußte Ferdinand von Zedlitz dem Bürger und Handelsmann Friedrich Kocht (+ 16. Oktober 1675) in Bolkenhain schon am 11. Januar 1641 gegen Abtretung des ihm bisher eingeräumt gewesenen Gutes Wiesau die erbliche Mühle bei der Stadt für 800 Thlr., am 5. Februar 1653 das Gut Röhrsdorf, das dieser schon von 1641 bis 1651 als Pfand besessen hatte, abermals für 1700 Thlr. und am 2. September 1666 das ganze Mühlrecht auf der steinernern Mühle bei der Stadt, sowie die zur Burg gehörigen Stadtgeschösser wegen einer noch von Ladislaus von Zedlitz aufgenommenen Schuld von 600 Thlr. verpfänden.


Am 4. Juni 1668 starb er und wurde in der Hedwigskirche zu Bolkenhain begraben. Erbe der Bolkenhainer Güter wurde nun sein Schwiegersohn Gotthard Albrecht von Zedlitz, der mit seiner Tochter Cäcilie Ottilie vermählt war und, um die Erbschaft antreten zu können, zur katholischen Kirche übertreten mußte. Nachdem die Gattin ihren vier bereits verstorbenen Kindern mit Hinterlassung einer Tochter, namens Johanna Theresia, nach dem Jahre 1677 im Tode nachgefolgt war, verheiratete sich jener nicht lange darauf zum zweitenmale mit Franziska Margarete, geb. Gräfin zu Mansfeld.

Als Gotthard Albrecht von Zedlitz im Jahre 1690 auf der Burg Bolkenhain am Gallenfieber schwer krank darniederlag und wohl an seinem Aufkommen gezweifelt wurde, trat sein Vetter Niklas Sigmund von Zedlitz auf Schildau (Kr. Schönau) mit Erbansprüchen an die Bolkenhainer Güter hervor, und um es nicht zu einem Prozesse kommen zu lassen, schlossen beide am 2. August 1690 einen Vertrag, nach welchem der letztere gegen ein Abstandsgeld von 12000 Thlr. auf die Erbfolge zu verzichten und diese Güter seinem Vetter Gotthard Albrecht, dem jetzigen Besitzer, als Eigentum zu künftigem Anfalle an seine einzige Tochter aus erster Ehe zu überlassen versprach.

Sie baten am 17. August um die kaiserliche Bestätigung dieses Vergleiches; ehe dieselbe jedoch einging, starb Gotthard Albrecht von Zed1itz am 15. Dezember 1690 gegen 7 Uhr morgens auf der Burg Bolkenhain.