Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/32

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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6. Erbstreitigkeiten um die Bolkoburg und ihr Uebergang an das Stift Grüssau im Jahre 1703.

Nach dem Hinscheiden Gotthard Albrechts betrachtete sich natürlich Niklas Sigmund von Zedlitz als am meisten zur Erbfolge berechtigt und nahm die Burg sofort in Besitz. Da er aber nicht katholisch war, so wurden schon am 23. Dezember die Äbte von Leubus und Grüssau auf Grund des Ladislaischen Testaments vom 25. August 1625 beim Landeshauptmann von Starhemberg mit der Bitte vorstellig, einstweilen eine Administration dieser Güter einzuleiten.

Hiermit begann die traurigste Episode aus der ganzen Geschichte der alten Bolkoburg, ein Jahrzehnt der erbittertsten Kämpfe und Prozesse um die bereits tief verschuldeten Güter, die schließlich der Familie Zedlitz nach mehr als hundertjährigem Besitze ganz verloren gingen.

Kaum war die beantragte und beabsichtigte Sequestration ruchbar geworden, so baten die Witwe Franziska Margarete von Zedlitz, Niklas Sigmund von Zedlitz, Johann Heinrich von Churschwand auf Röhrsdorf und Tarnau (Kr. Schweidnitz) und George Friedrich von Reibnitz auf Rohrlach (Kr. Schönau), beide als Vormünder der noch unmündigen Tochter des verstorbenen Zedlitz, und Friedrich Wilhelm von Dochalsky auf Ober- und Nieder-Lauterbach am 9. Januar 1691 den Landeshauptmann, von dieser Maßregel abzusehen. Doch schon hatte der Breslauer Bischof und Oberlandeshauptmann Franz Ludwig, Pfalzgraf zu Neuburg, die Erbangelegenheit in seine Hand genommen und dem Landeshauptmann von Starhemberg am 6. Februar 1691 aufgetragen, ohne Zeitverlust einen katholischen Sequester bis zur Erlangung der kaiserlichen Entschließung einzusetzen. „Damit werden Sie“, schreibt er, „ein gutes, Gott wohlgefälliges Werk stiften und die lutherischen Anverwandten viel eher zur Resolution bewegen helfen, wenn sie sehen möchten, daß die Geistlichen sich dabei interessieren.“

Inzwischen war aber ein anderes Glied der Familie Zedlitz, der eben aus fremden Kriegsdiensten heimgekehrte, allerdings auch evangelische Karl Heinrich von Zedlitz mit Erbansprüchen an die Bolkenhainschen Güter hervorgetreten, und Niklas Sigmund verglich sich mit ihm am 10. Februar 1691 dahin, daß er bis zum Eingange der Entscheidung des Kaisers, dem beide ihre Erbrechte vorgetragen, im Besitze der Güter bleiben, aus den Einkünften derselben seinem Vetter Karl Heinrich jährlich 100 Floren zahlen, die Schulden des verstorbenen