Kirchenbuchduplikate Großherzogtum Hessen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(→Verfügbare Bücher: Link zu Gemeindeübersicht eingefügt) |
|||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
=== Digitalisate === | === Digitalisate === | ||
* [[Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e.V. (HfV)]] https://www.hfv-ev.de/ | * [[Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e.V. (HfV)]] https://www.hfv-ev.de/ | ||
== | == Detailinformationen == | ||
* | * [[{{PAGENAME}}/Liste der Gemeinden|Liste der Gemeinden]] | ||
* [[{{PAGENAME}}/Orte ohne eigene Kirchenbücher|Orte ohne eigene Kirchenbücher]] | * [[{{PAGENAME}}/Orte ohne eigene Kirchenbücher|Orte ohne eigene Kirchenbücher]] | ||
[[Kategorie: Kirchenbuchduplikat Großherzogtum Hessen]] | [[Kategorie: Kirchenbuchduplikat Großherzogtum Hessen]] |
Version vom 12. Februar 2022, 10:29 Uhr
Hintergrund
Großherzog Ludwig I. von Hessen ließ von 1808 an Zweitschriften der Kirchenbücher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen im Staatsarchiv sammeln. Bis dahin hatten die staatlichen Stellen in diesen Gebieten keine standesamtlichen Informationen. Die im Großherzogtum gesammelten Duplikate der Kirchenbücher liegen im Staatsarchiv Darmstadt. In der Provinz Rheinhessen gab es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister. Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt.
Standortnachweise
Archive
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Bestand C11