Provinz Starkenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der | Der Reichsdeputationshauptschluß überwies das Gebiet "Oberamt Starkenburg" als Entschädigungslande an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Nach der Vereinnahmung und Besetzung des zur Starkenburg gehörenden Gebietes durch das Großherzogtum Hessen im Jahre 1803 als Entschädigungsland benannte es Hessen als Fürstentum Starkenburg. Als Hessen-Darmstadt etwas später eine Verwaltungsreform durchführte, richtete die zuständige Organisationskommission dies Gebiet zwischen Rhein und Main als "Provinz Starkenburg" ein. | ||
Die Hessische Organisationskommission befaßte sich auch mit einer Neugliederung der Verwaltungsstruktur der neuen Administrations-Mittelbehörde mit Sitz in Darmstadt. Die Verwaltungseinheiten sollten arrondiert und etwa auf gleiche Größe an Umfang und Bevölkerungszahl gebracht werden. Die Provinz wurde flächendeckend in Ämter eingeteilt, diesen Ämtern wurden die Städte, Freiheiten und Gerichtsbezirke zugeschlagenen. Hergebrachten Bezeichnungen „Gerichte, Richter" bei den kommunalen Verwaltungsbehörden entfielen und bisherigen Verrichtungen von Amtsdrosten und ihrer Amtsverwalter waren aufgehoben. Für die kleinsten Bezirke (Gemeinden) der '''Kommunalverwaltung''' wurden '''Schultheißen''' angestellt. | Die Hessische Organisationskommission befaßte sich auch mit einer Neugliederung der Verwaltungsstruktur der neuen Administrations-Mittelbehörde mit Sitz in Darmstadt. Die Verwaltungseinheiten sollten arrondiert und etwa auf gleiche Größe an Umfang und Bevölkerungszahl gebracht werden. Die Provinz wurde flächendeckend in Ämter eingeteilt, diesen Ämtern wurden die Städte, Freiheiten und Gerichtsbezirke zugeschlagenen. Hergebrachten Bezeichnungen „Gerichte, Richter" bei den kommunalen Verwaltungsbehörden entfielen und bisherigen Verrichtungen von Amtsdrosten und ihrer Amtsverwalter waren aufgehoben. Für die kleinsten Bezirke (Gemeinden) der '''Kommunalverwaltung''' wurden '''Schultheißen''' angestellt. |
Version vom 16. Januar 2007, 13:47 Uhr
Hierarchie: Regional > Reichsdeputationshauptschluß >Übergangs Territorium > Großherzogtum Hessen > Großherzogtum Hessen/Entschädigungslande > Provinz Starkenburg
Name
Name nach der Burg Starkenburg.
Lage
- Burg Starkenburg
- Gemeinde Heppenheim
- Kreis Bergstraße
- Bundesland Hessen
- Kreis Bergstraße
- Gemeinde Heppenheim
Burg der Abtei Lorsch
1065 erbaute die Abtei Lorsch auf einem Bergvorsprung über Heppenheim die Burg Starkenburg mit dem Bergfried. „Hugo de Starkimberg“ wird 1206 urkundlich genannt. Im 13. Jahrhundert kam die Burg an das Erzstift Mainz.
Die Zwingeranlagen entstanden um 1400. Im 17. Jhdt. wurde die Starkenburg Festung des Erzstiftes Mainz, was sie bis zum Ende des 18. Jhdts. War. Im 19 Jhdt. begann der Verfall, 1803 war nur noch eine Ruine übriggeblieben.
Der völlige Verfall wurde erst im 20. Jhdt. durch Ausbau einer Jugendherberge aufgehalten. Der 1924 abgebrochene Bergfried hatte mit 8,5 m Seitenlange den seltenen Grundriß: Quadrat mit rundem Innenraum
Fürstentum/Provinz Starkenburg
Der Reichsdeputationshauptschluß überwies das Gebiet "Oberamt Starkenburg" als Entschädigungslande an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Nach der Vereinnahmung und Besetzung des zur Starkenburg gehörenden Gebietes durch das Großherzogtum Hessen im Jahre 1803 als Entschädigungsland benannte es Hessen als Fürstentum Starkenburg. Als Hessen-Darmstadt etwas später eine Verwaltungsreform durchführte, richtete die zuständige Organisationskommission dies Gebiet zwischen Rhein und Main als "Provinz Starkenburg" ein.
Die Hessische Organisationskommission befaßte sich auch mit einer Neugliederung der Verwaltungsstruktur der neuen Administrations-Mittelbehörde mit Sitz in Darmstadt. Die Verwaltungseinheiten sollten arrondiert und etwa auf gleiche Größe an Umfang und Bevölkerungszahl gebracht werden. Die Provinz wurde flächendeckend in Ämter eingeteilt, diesen Ämtern wurden die Städte, Freiheiten und Gerichtsbezirke zugeschlagenen. Hergebrachten Bezeichnungen „Gerichte, Richter" bei den kommunalen Verwaltungsbehörden entfielen und bisherigen Verrichtungen von Amtsdrosten und ihrer Amtsverwalter waren aufgehoben. Für die kleinsten Bezirke (Gemeinden) der Kommunalverwaltung wurden Schultheißen angestellt.
Regierung
Durch das Organisationsedikt vom 12. Oktober 1803 wird dann für jede der drei hessischen Provinzen ein Regierungskolleg angeordnet. Zu seinem Geschäftskreis sollen gehören:
- Alle inneren und auswärtigen Hoheitssachen mit Einschluß der Lehns¬sachen.
- Die Aufsicht über Kommunen, weltliche Korporationen und Stiftungen.
- Die ganze Landespolizei mit Ausnahme der Forstsachen.
- Von den Justiz- und Finanzkollegien oder dem Kirchen- und Schulrat vorgebrachte Beratungsgegenstände.
- Die Aufsicht über die unterstellten Behörden und die Beamten der Provinz und das Vorschlagsrecht für vom Kolleg abhängige Stellen, soweit es nicht reine Finanz-, Justiz- oder geistliche Stellen sind.
Um Einheit und Zusammenwirken nach einem gemeinschaftlichen Zweck zu erreichen, sollen die Direktoren des Hofgerichts und der Rentkammer beständige Mitglieder des Regierungskollegs sein. Aus dem gleichen Grunde sollen einige Mitglieder der Regierung stets dem Kirchen- und Schulrat sowie dem Forstkolleg angehören. Zu ordentlichen Sessionen tritt das Kolleg zweimal wöchentlich, und zwar am Dienstag und Sonnabend vormittags zusammen.
Politische Einteilung
Kreise seit 1832
Kreise der Provinz Starkenburg (1832-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen) | |
Bensheim | Darmstadt | Dieburg | Erbach (seit 1852) | Groß-Gerau | Heppenheim (seit 1852) | Lindenfels (bis 1874) | Neustadt (1852-1874) | Offenbach | Wimpfen (1852-1874) |
Geschichte
1937 Auflösung
Am 1. April 1937 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
Bibliografie
- 900 Jahre Starkenburg, 1965
Provinzen des Großherzogtums Hessen und des Volksstaates Hessen (1803-1848 und 1852-1937) | |
Oberhessen | Rheinhessen (seit 1816) | Starkenburg | Westfalen (bis 1816) |