Gericht Büren: Unterschied zwischen den Versionen

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====Gerichtsbezirk====
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1837 gehörten zum Gerichtsbezirk die Flecken Büren und Wünnenberg sowie 33 Dorfschaften.  
1837 gehörten zum Gerichtsbezirk die [[Flecken (GOV)|Flecken]] Büren und [[Bad Wünnenberg|Wünnenberg]] sowie 33 Dorfschaften.


====Gerichtstage====
====Gerichtstage====

Version vom 9. Dezember 2014, 10:59 Uhr

Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Fürstbistum Paderborn - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Minden > Kreis Büren > Amt Büren > Gericht Büren

Einleitung

Auf Grund des Patents vom 08.09.1814 wurde auch in Büren bei der Neuorganisation des Gerichtswesens nach der Wiedererwerbung des Fürstentums Paderborn durch Preußen ein Land- und Stadtgericht eingerichtet, das den größten Teil des Kreises Büren umfaßte, nur eingeschränkt durch das Patrimonialgericht in Fürstenberg und die dem Land- und Stadtgericht Paderborn unterstellte Gerichtskommission in Salzkotten.

  • 1826 Land- und Stadtgericht zu Büren

Bereich

Besetzung

Das Gericht in Büren war mit einem Direktor und 3 Richtern besetzt und gehörte somit nicht zu den größten Land- und Stadtgerichten im Sprengel des Oberlandesgerichts Paderborn.

  • 1837 war das Gericht besetzt mit einem Direktor, zwei Richtern, fünf Subalternen und vier Unterbeamten sowie vier Hilfsarbeitern.

Richter

  • 1826 Land- und Stadtrichter vacat.

Gerichtsbezirk

1837 gehörten zum Gerichtsbezirk die Flecken Büren und Wünnenberg sowie 33 Dorfschaften.

Gerichtstage

Gerichtstage wurden in Wünnenberg und Atteln abgehalten.

Kreisgerichtsdeputation Büren

Im Gefolge der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 wurde durch Verordnung vom 3. Januar 1849 das Land- und Stadtgericht Büren aufgelöst. An seine Stelle trat die Kreisgerichtsdeputation Büren, die dem Kreisgericht in Paderborn unterstellt war. Durch Reskript des preußischen Justizministers vom 12. Juni 1851 wurde die bisherige kollegialische Deputation zu Büren zum 1. Oktober 1851 aufgelöst und durch zwei Gerichtskommissionen ersetzt [1]

Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich der Gerichtskommissionen in Büren erstreckte sich über folgende Gemeinden: Stadt Büren, Keddinghausen, Steinhausen, Eickhoff, Siddinghausen, Weine, Barkhausen, Weiberg, Harth sowie Brenken, Ahden, Hegensdorf, Wewelsburg, Haaren und die bisher zur Gerichtskommission Fürstenberg gehörenden Gemeinden Wünnenberg und Leiberg. Verbunden war mit dieser Neuorganisation eine weitere Stelleneinsparung.

Amtsgericht Büren

Die Gerichtskommissionen in Büren wurden im Rahmen der allgemeinen Reichsjustizreform von 1877 mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 aufgelöst und in ein Amtsgericht umgewandelt, aufgelöst zum 01.01.1977.

Fußnoten

  1. Quelle: Amtsblatt der Regierung zu Minden, Nr. 27, 04.07.1851

Archiv

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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