Gericht Büren
Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Fürstbistum Paderborn - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.
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Einleitung
Auf Grund des Patents vom 08.09.1814 wurde auch in Büren bei der Neuorganisation des Gerichtswesens nach der Wiedererwerbung des Fürstentums Paderborn durch Preußen ein Land- und Stadtgericht eingerichtet, das den größten Teil des Kreises Büren umfasste, nur eingeschränkt durch das Patrimonialgericht in Fürstenberg und die dem Land- und Stadtgericht Paderborn unterstellte Gerichtskommission in Salzkotten.
- 1826 Land- und Stadtgericht zu Büren
Bereich
- 1826 Stadt und Kirchspiel Büren
- 1826 Kirchspiel Wewelsburg
- 1826 Kirchspiel Hegensdorf
- 1826 Kirchspiel Weiberg
- 1826 Kirchspiel Siddinghausen
- 1826 Kirchspiel Steinhausen (Büren)
- 1826 Stadt und Kirchspiel Wünnenberg
- 1826 Kirchspiel Bleiwäsche
- 1826 Kirchspiel Olsdorf
- 1826 Kirchspiel Essentho
- 1826 Kirchspiel Westheim
- 1826 Kirchspiel Atteln
- 1826 Kirchspiel Etteln
- 1826 Kirchspiel Haaren (Wünnenberg)
Besetzung
Das Gericht in Büren war mit einem Direktor und 3 Richtern besetzt und gehörte somit nicht zu den größten Land- und Stadtgerichten im Sprengel des Oberlandesgerichts Paderborn.
- 1837 war das Gericht besetzt mit einem Direktor, zwei Richtern, fünf Subalternen und vier Unterbeamten sowie vier Hilfsarbeitern.
Richter
- 1826 Land- und Stadtrichter vacat.
Gerichtsbezirk
1837 gehörten zum Gerichtsbezirk die Flecken Büren und Wünnenberg sowie 33 Dorfschaften.
Gerichtstage
Gerichtstage wurden in Wünnenberg und Atteln abgehalten.
Kreisgerichtsdeputation Büren
Im Gefolge der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 wurde durch Verordnung vom 3. Januar 1849 das Land- und Stadtgericht Büren aufgelöst. An seine Stelle trat die Kreisgerichtsdeputation Büren, die dem Kreisgericht in Paderborn unterstellt war. Durch Reskript des preußischen Justizministers vom 12. Juni 1851 wurde die bisherige kollegialische Deputation zu Büren zum 1. Oktober 1851 aufgelöst und durch zwei Gerichtskommissionen ersetzt [1]
Zuständigkeit
Der Zuständigkeitsbereich der Gerichtskommissionen in Büren erstreckte sich über folgende Gemeinden: Stadt Büren, Keddinghausen, Steinhausen, Eickhoff, Siddinghausen, Weine, Barkhausen, Weiberg, Harth sowie Brenken, Ahden, Hegensdorf, Wewelsburg, Haaren und die bisher zur Gerichtskommission Fürstenberg gehörenden Gemeinden Wünnenberg und Leiberg. Verbunden war mit dieser Neuorganisation eine weitere Stelleneinsparung.
Amtsgericht Büren
Die Gerichtskommissionen in Büren wurden im Rahmen der allgemeinen Reichsjustizreform von 1877 mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 aufgelöst und in ein Amtsgericht umgewandelt, aufgelöst zum 01.01.1977.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Amtsblatt der Regierung zu Minden, Nr. 27, 04.07.1851
Archiv
- Land- und Stadtgericht Büren, Signatur : M 9 Büren
- Amtsgericht Büren, Signatur : D 23 Büren. Laufzeit : 1829-1976
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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